Unser Stromzähler zählt 20% zuviel,wie bekomme ich das Geld zurück?

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Autor
Unser Stromzähler zählt 20% zuviel,wie bekomme ich das Geld zurück?

    







BID = 542772

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach
 

  



Zitat :
Ausserdem ist eine Messung über einen ganzen Waschgang mehr als fragwürdig.
Warum ?
Bei Differenzen dieser Größenordnung reicht die Auflösung doch bei weitem aus und der Anlaufstrom interessiert bei einer Wama doch nicht wirklich.

Wenn da mit Sicherheit nicht die Keller- oder Treppenbeleuchtung oder ein Kühlschrank mitgemessen wurde, ist eine Differenz von 22% resp. 30% trotzdem recht heftig.
Auf den Spannungsabfall in der Installation dürfte das nicht zurückzuführen sein.

M.W. kann man sich doch bei den Verbraucherberatungen Energiemessgeräte ausleihen.
Damit könnte man zumindest den Zwischenzähler überprüfen und auch die Messung wiederholen.

Wenn das ok ist, sollte man vor einer evtl. kostenpflichtigen Überprüfung aber zweimal nachdenken, ob man wirklich alle eventuellen Fehlerquellen (Lampen, Ölheizungsgebläse, Stillstand der Zähler vor und nach dem Waschen ?) berücksichtigt hat.

_________________
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Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 20 Aug 2008 12:55 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 20 Aug 2008 12:58 ]

BID = 542998

Heidjer

Gerade angekommen


Beiträge: 16
Wohnort: Adendorf
Zur Homepage von Heidjer

 

  


Zitat :
ThomasB hat am 17 Aug 2008 13:56 geschrieben :

...
Der Zähler der Stadtwerke zählt demnach 20% zu viel,der ist übrigens 1986 geeicht worden.
...


Die Eichgültigkeitsdauer für Stromzähler beläuft sich auf 16 Jahre bei Zählern mit Induktionswert und 8 Jahre bei elektronischen Zählern. Zumindestens in Deutschland.
Also: Netzbetreiber auffordern, den Nachweis der Eichgültigkeit zu erbringen und sämtliche Zahlungen seit Ablauf der Gültigkeit zurückfordern , anderenfalls zivil- und strafrechtliche Schritte gegen den Netzbetreiber einleiten!

BID = 543028

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Ich würde mich nicht gleich mit dem VNB anlegen, die sitzen immer am längeren Hebel
Aber vor allem muss ein VNB nicht nach 16 Jahren alle Zähler tauschen oder eichen, es genügt, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz dieser Fertigungsreihe nach 16 Jahren eichen. Wenn alle getesteten im grünen Bereich liegen, können die anderen auch weiter Stromzählen!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 21 Aug 2008 13:14 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 21 Aug 2008 13:18 ]

BID = 543039

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450

Hallo,
wie sieht eigentlich die "Eichmarke" auf
den Zählern aus?
Ist das der gelbe "Picker"?
Gruß
Georg

_________________
Dimmen ist für die Dummen

BID = 543043

Heidjer

Gerade angekommen


Beiträge: 16
Wohnort: Adendorf
Zur Homepage von Heidjer


Zitat :

...
Aber vor allem muss ein VNB nicht nach 16 Jahren alle Zähler tauschen oder eichen, es genügt, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz dieser Fertigungsreihe nach 16 Jahren eichen. Wenn alle getesteten im grünen Bereich liegen, können die anderen auch weiter Stromzählen!
...


Diese Verlängerung gilt aber maximal fünf Jahre!
Guckst Du hier:
Eichgesetz und Eichordnung .
Im Falle eines Rechtsstreites, ob der Verbrauch korrekt ermittelt wurde, liegt die Beweispflicht beim Netzbetreiber; die Heranziehung nicht mehr geeichter Messmittel als Beweismittel freut jeden Amtsrichter!

BID = 543227

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Mach bitte hier die Leute nicht scheu:

Die Verlängerung nach dem Stichprobenverfahren kann mehrfach wiederholt werden (und wird es auch).

Die Zähler gelten danach sehr wohl wieder als geeicht!

Für irgendwelche Rückforderungen (noch dazu in voller Höhe, was selbst bei tatsächlich defektem Zähler nicht gerechtfertigt wäre...) besteht also weder Anlaß noch Rechtsgrundslage!

Die sinnvolle und einzig zielführende Vorgehendweise bei begründetem Verdacht (der hier in meinen Augen ja noch nichtmal gegeben ist, das ist erstmal ein gewöhnlicher Verdacht, so lange wir nicht ALLWE Umstände der Vergleichsmessung kennen) wurde bereits beschrieben.

Auch für irgendwelche strafrechtlichen Schritte sehe ich keinerlei Grundlage.
Also halte mal bitte den Ball etwas flach!

In erfahrungsgemäß mehr als 90% der Fälle von vermuteter Falschmessung stellt sich übrigens hinterher heraus, daß andere Ursachen vorlagen.


@ Schorsch
Ja, das gelbe Pickerl ist die Eichmarke.

BID = 543393

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7389


Zitat :
GeorgS hat am 21 Aug 2008 13:43 geschrieben :

Hallo,
wie sieht eigentlich die "Eichmarke" auf
den Zählern aus?
Ist das der gelbe "Picker"?
Gruß
Georg




http://www.schreinergroup.de/wDeuts.....10064



...ich habe den Verdacht GeorgS Account wurde gehackt
er wusste doch sonst immer alles und in der letzten Zeit kommen immer so seltsame Fragen von ihm

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!


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