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Wer darf CEE stecken? Suche nach: cee (2242) |
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BID = 529011
jayjay86 Neu hier
Beiträge: 33
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Moin Moin!
Mal eine Frage, die ich gerne geklärt hätte:
Wer darf CEE-Stecker in CEE-Steckdosen stecken?
Ich hatte letztens aufgeschnappt, dass ab CEE63A nur eine Elektrofachkraft die entsprechende Verbindung herstellen darf. Mal davon abgesehen, wie das in der Praxis dann gelöst wird...
Ist das korrekt?
Gibt es schon bei CEE16 / CEE32 Einschränkungen? Wer darf da was?
Wenn möglich bitte mit Hinweis auf nen Absatz aus den üblichen Regelwerken.
Danke und Grüße
Julian
[ Diese Nachricht wurde geändert von: jayjay86 am 19 Jun 2008 15:55 ] |
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BID = 529047
berufsbastler Schriftsteller
Beiträge: 615
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Auch wenn ich das nur vermute, denke ich, dass es so ein Stecker und eine Steckdose dann extra gesichert sein müsste, dass kein unbefugter sie benutzen kann. |
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BID = 529153
jayjay86 Neu hier
Beiträge: 33
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Naja, konkret geht es darum: Ich soll für ein Filmprojekt Licht machen und fragte u. a. nach Dimmern. Da diese ja nun mal CEE16 und mehr wollen hieß es, ich bräuchte einen Schein - was der nun aber beinhalten muss konnte mir bisher keiner so richtig sagen. Ne neue Info, die ich hab ist, dass man nun doch CEEs nutzen darf, die dort angeschlossenen Sachen aber soweit nicht versichert seien. Wie auch immer: Wenn ich mit CEE arbeite, dann weiß ich, was ich vorher kurz mal durchmessen sollte. Was kann das also für eine Einschränkung sein? Viele Grüße Julian
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BID = 529173
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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In diesem Bereich ist so viel völlig blödsinniges Halbwissen unterwegs, da könnte ich mich immer wieder aufregen...
Grundsätzlich zählen die roten CEE-Stecker (jeder Größe) laut VDE zu den laienbedienbaren Steckvorrichtungen und müssen auch unter Last sicher zum Trennen der angelegten Spannung / des fliessenden Stroms ausgelegt sein.
Sollten derartig grosse Ströme fliessen, dass diese sichere Trennung durch reines zeihen des Steckers nicht mehr gewährleistet ist, muss z.B. durch eine Verriegelung dafür gesorgt sein, dass nur lastfrei gesteckt oder getrennt werden kann und die Last erst zugeschaltet wird, wenn der Stecker vollständig eingesteckt ist (analog dazu das Trennen).
Jedoch gibt es sicherlich betriebsinterne Regelungen (z.B. in grösseren Firmen, Ämtern oder Theatern), die da regulierend eingreifen und die Betätigung jeglicher Steckvorrichtung nur z.B. einer elektrotechnisch unterwiesenen Person gestatten.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 529195
jayjay86 Neu hier
Beiträge: 33
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Zitat :
Lightyear hat am 20 Jun 2008 08:05 geschrieben :
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In diesem Bereich ist so viel völlig blödsinniges Halbwissen unterwegs, da könnte ich mich immer wieder aufregen... :aufreg:
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Ich hoffe nicht, über mich.
Gut. Ich war halt auch der Meinung, dass jede kleine CEE-Variante von jedem gesteckt werden darf.
Das mit größeren Lasten ist klar, aber auch kein Problem.
Das mit den betriebsinternen Regelungen ist aber noch mal ein gutes Stichwort - wobei ich glaube, das die auch nicht so "früh" greifen werden...
Danke zunächst einmal!
Julian
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BID = 529196
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Zitat :
jayjay86 hat am 20 Jun 2008 10:36 geschrieben :
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Ich hoffe nicht, über mich. |
Nee, nicht über Dich, Du fragst ja sogar nach, anstelle irgendwelche Schei..hausparolen einfach unreflektiert weiterzuverbreiten...
Mir ist jedenfalls noch keine Bestimmung des VDE in die Hände gefallen, welche irgendwelche Anforderungen an die Person stellen würde, die eine CEE-Steckvorrichtung betätigt.
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Lightyear
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BID = 529393
Ralph Stammposter
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Beiträge: 200 Wohnort: Fürth
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Hallo zusammen!
Ich habe da auch ein ähnliches Problem. Ich habe einen Baustromverteiler der für 125A CEE Anschluß ausgelegt ist. Ich hatte auch mehrfach gelesen daß der "Normalbürger" nur bis einschließlich 63A stecken darf. Deshalb wollte ich schon einen CEE 63A Stecker montieren. Da 125A CEE sowieso wohl fast nirgends "üblich" sind, machts - denke ich - trotzdem Sinn.
Viele Grüße,
Ralph
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ralph am 21 Jun 2008 11:57 ]
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BID = 529556
jayjay86 Neu hier
Beiträge: 33
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Naja, kommt schon auf den Einsatzort an...
Ich kenne eine Veranstaltungshalle, da geht möglichst viel über 125A-Steckdosen, auch wenn diese z. T. nur auf 63A gesichert sind.
Alternativ: Lass doch den 125A-Stecker dran, so man ihn nutzen kann und baue dir einen Adapter von 63A auf 125A, für die Fälle, wo nur ein 63A-Anschluss vorhanden ist. Ein soweit mir bekanntes Vorgehen in der VA-Branche.
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