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FI-Schalter nachrüsten in Mietshaus (für eine Wohnung) Suche nach: schalter (25781) |
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BID = 515508
Riegel Gerade angekommen
Beiträge: 8
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Hallo,
für die folgende Situation brauche ich mal euren Rat. Ich wohne in einem Mietshaus, dessen Wohnungen noch nicht mit einem FI-Schalter ausgerüstet sind, obwohl es laut Vermieter in den 1970er Jahren gebaut wurde.
Eine Nachrüstung des FI sollte technisch kein großes Problem sein, da ab der Unterverteilung meiner Wohnung alle Leitungen dreiaderig sind, PE(grgb) N(bl) und L(sw) wenn ich das richtig benenne und die Steckdosen nicht gebrückt sind zwischen N und PE.
Die Wohnung ist klein deshalb werden alle Steckdosen, sowie das Licht mit einer Sicherung versorgt. Eine 5-aderige Leitung für einen E-Herd ist vorhanden, aber nicht in Gebrauch und eine weitere versorgt den Durchlauferhitzer.
Im Moment funktioniert zwar alles aber als ich vor Kurzem die Nachlüftfunktion des Badlüfters realisieren wollte habe ich gesehen, das unser Hausmeister ihn falsch angeklemmt hatte und auch nur mit Klebeband und Silikon befestigt hatte.
Das er nicht nachgelüftet hat war mir klar, da er mit an der geschalteten Phase vom Licht hängt, das Schlimme aber war, dass der PE in einem Phaseneingang steckte, zusätzlich noch N und Phase an den beiden anderen, letztere vertauscht gegenüber der Beschriftung. Einen PE-Anschluss hat er laut beschriftung gar nicht, sondern nur L L1 und N (ist bei dieser Schutzklasse in Badezimmern mein ich auch so richtig). Beim Abnehmen des Deckels ist der Lüfter von der Decke gekommen und wurde nur noch von dem Rohr gehalten in das er gesteckt war. Den Lüfter habe ich jetzt mit Rigipsdübeln an der Decke verschraubt und eine nichtgeschaltete Phase aus einer Verteilerdose ergänzt. Der Gedanke, dass der Hausmeister auch den Durchlauferhitzer installiert hat gibt mir schon ein etwas mulmiges Gefühl.
So nun zurück zu meiner Frage. Kann man unabhängig von den anderen Wohnungen im Haus einen FI nachrüsten, und steht der Gewinn an Sicherheit in einem sinnvollen Verhältnis zum Aufwand?
Die Installation würde nicht ich machen, sondern ein befreundeter Elektriker, dem ich von meinem Vorhaben aber noch nichts erzählt habe. Außerdem kann ja eine zweite Meinung nicht schaden.
Ich habe zwar gelesen, dass eine Installation in einem Mietshaus immer kritisch ist, ohne Auftrag des Vermieters, aber eine Nachrüstung ist wohl nicht vorgeschrieben und in dem Fall ja meiner eigenen Sicherheit dienlich, wenn es ein Fachmann macht, auch wenn es verboten ist.
Hoffe auf guten Rat
Gruß
Riegel |
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BID = 515529
dtx11-13 Stammposter
Beiträge: 202
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Meines Erachtens braucht man für die Nachrüstung das Einverständnis des Vermieters. Dann sollte es aber kein Problem sein, wenn es ein Fachmann installiert.
Da dir die Installation sowiso komisch vorkommt (zu recht, wenn ein Laie Durchlauferhitzer angeschlossen hat) würde ich die Anlage zuerst mal vom Fachmann durchmessen lassen, und dann entscheiden, wie man weiter vorgeht. Dabei soll der Fachmann auch auf Sachen wie die Qualität von Klemmstellen, etc. achten.
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BID = 515542
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Technisch sollte das - nach Deiner Beschreibung zu urteilen - kein Problem sein.
Der Sicherheitsgewinn ist enorm!
Wie hoch der Aufwand ausfällt, hängt vor allem von der Bauart und Größe des vorhandenen Unterverteilers ab. Kannst Du von dem mal ein Foto hier hochladen?
Das vorherige Einverständnis des Eigentümers ist trotzdem in jedem Falle erforderlich.
Wie hast Du das mit dem nachgezogenen ungeschalteten Außenleiter baulich gelöst?
Ist Dir klar, daß Du im Moment die volle Verantwortung für diese (u.U. gefährliche) Anlage hast?
Denn Du hast sie als Letzter geändert (und vermutlich nicht die erforderlichen Sicherheitsmessungen machen können...)!
Damit haftest Du auch für schon vorhandene Fehler, die man bei fachgerechter Prüfung hätte erkennen können und müssen.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 515547
Kabelkasper Stammposter
Beiträge: 497 Wohnort: Niedersachsen
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Zitat :
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für die folgende Situation brauche ich mal euren Rat. Ich wohne in einem Mietshaus, dessen Wohnungen noch nicht mit einem FI-Schalter ausgerüstet sind, obwohl es laut Vermieter in den 1970er Jahren gebaut wurde.
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???
Das "obwohl" in dem Satz ergibt keinen Sinn. Ersetze es durch "weil", dann wird ein Schuh draus.
Zitat :
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Kann man unabhängig von den anderen Wohnungen im Haus einen FI nachrüsten, und steht der Gewinn an Sicherheit in einem sinnvollen Verhältnis zum Aufwand?
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Definitiv, ja! Die Idee ist sehr zu begrüßen, da sehr löblich und sinnvoll! Formal ist natürlich die Einverständnis des Eigentümers erforderlich.... Aber für meine eigene Sicherheit würde ich es sogar ohne die Einverständnis machen und notfalls wieder zurückbauen (was genaugenommen dann auch nicht satthaft wäre)
KK
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Kabelkasper am 14 Apr 2008 23:50 ]
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BID = 515609
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Fragen wir einmal anders... Haus steht in Deutschland? Wenn ja gilt das obengesagte.
Sicher, daß der Gelbgrüne am Lüfter ein PE war und nicht jemand noch mehr gepfuscht hat?
Anmerkung zu Baujahr... stünde das Haus in Ostösterreich, wäre die Aussage "Kein FI obwohl in den 70erjahren gebaut" völlig angemessen. Zu diesen Zeiten war in Wien TT und ein 100mA-FI zwingend vorgeschrieben.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 515610
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Auch in Deutschland gab es weit vor den 1970er Jahren Fehlerstromschutzschalter in der Hausinstallation, insbesondere in den weitläufigen Gebieten mit TT-Netz.
Aber auch hier in Nürnberg (TN-C) waren Fehlerstromschutzschalter vorhanden, zumindestens bei den Leuten, die etwas weiter vorausgedacht haben...
Allerdings war es seinerzeit relativ unüblich, 0,03A-Typen zu installieren, weiter verbreitet waren 0,3A oder gar 0,5A...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 515611
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Meine Glaskugel sagt: Deutschland
Genauer: NRW
Vermutlich: Raum Aachen
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BID = 515630
Riegel Gerade angekommen
Beiträge: 8
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Danke schonmal für die Antworten.
Ja im Moment habe ich wohl die Verantwortung für die Veränderung des Lüfters. Dafür sind seine Kontakte aber nach markiertem Anschlussplan belegt und er ist nicht mehr mit Klebeband an der Tapete befestigt, sondern an den vorgesehenen Befestigungslöcher mit Rigipsdübeln. Vom Speicher kann man sehen, dass die Dübel keine Kabel berühren, die auch nur lose auf der Rigipsdecke liegen. Der Schutzleiter scheint in der Wohnung richtig verlegt, zur Kontrolle habe ich den Widerstand zur Wasserleitung gemessen. Das Schutzleiter und N keinen Widerstand haben ist doch normal, da diese in den meisten Stromnetzen an irgendeiner Stelle wieder zusammengeführt werden? Der Lüfter lief vorher auch, da PE (Schutzleiter) in einer Phase steckte und in der N-Klemme der geschaltete Außenleiter. Den dauerhaft unter Spannung stehenden Außenleiter habe ich von einer Steckdose mit Wago-Klemme abgezweigt und mit 3-aderiger Leitung auch von oben (wie der geschaltete Anschluss, schon war) zum Lüfter geleitet. Lüfter und alle Steckdosen hängen an der selben Sicherung (korrekt: LS?).
Als ich gestern den Hausmeister (der kaum deutsch spricht) mal auf eine evtl. FI-Nachrüstung angesprochen habe konnte der damit garnichts anfangen. Er dachte ich meine die normalen Sicherungen die natürlich vorhanden sind.
Kann man denn die ganze Wohnung über einen einzigen FI absichern, da ja Steckdose im Bad gleicher Stromkreis wie der Rest ist und der DLE eigentlich das Wichtige ist?
Das "obwohl" weiter oben schrieb ich, da ich im Kopf habe, das der FI bereits Anfang der 70er Jahre vorgeschrieben war. Kann aber auch falsch sein. Die Wohnung meines Bruders scheint älter zu sein hat aber bereits welche, ob nachgerüstet oder von Anfang an weiß ich nicht.
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BID = 515635
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Zitat :
Riegel hat am 15 Apr 2008 11:06 geschrieben :
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Das "obwohl" weiter oben schrieb ich, da ich im Kopf habe, das der FI bereits Anfang der 70er Jahre vorgeschrieben war. Kann aber auch falsch sein. Die Wohnung meines Bruders scheint älter zu sein hat aber bereits welche, ob nachgerüstet oder von Anfang an weiß ich nicht.
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Die 70iger Jahre sollte man nicht mit 2007 verwechseln
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BID = 515637
fuchsi Schreibmaschine
Beiträge: 1704
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Zitat :
shark1 hat am 15 Apr 2008 11:25 geschrieben :
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Zitat :
Riegel hat am 15 Apr 2008 11:06 geschrieben :
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Das "obwohl" weiter oben schrieb ich, da ich im Kopf habe, das der FI bereits Anfang der 70er Jahre vorgeschrieben war. Kann aber auch falsch sein. Die Wohnung meines Bruders scheint älter zu sein hat aber bereits welche, ob nachgerüstet oder von Anfang an weiß ich nicht.
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Die 70iger Jahre sollte man nicht mit 2007 verwechseln
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War nicht Anfang der 70er irgendwas mit 3adrig anstatt Nullungsbügel in der Steckdose ? Vielleicht hatte er das noch im Kopf.
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BID = 515638
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Doch 1974 wurde der Mindesstquerschnitt für den PEN mit >6mm² später mit >=10mm festgelegt.
Dadurch war die klassische Nullung nicht in neuanlagen nicht mehr erlaubt.
Zitat :
Trumbaschl hat am 15 Apr 2008 08:56 geschrieben :
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Fragen wir einmal anders... Haus steht in Deutschland? Wenn ja gilt das obengesagte.
Anmerkung zu Baujahr... stünde das Haus in Ostösterreich, wäre die Aussage "Kein FI obwohl in den 70erjahren gebaut" völlig angemessen. Zu diesen Zeiten war in Wien TT und ein 100mA-FI zwingend vorgeschrieben.
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Die Unterscheidung zwischen DE und AT ist nicht zielführend
Besser ist die Unterscheidung zwischen TT und TN:
In den TN-Gebieten in AT (Tiol, Kärnten,..) wurde bis 1998 auch fast niergens ein FI (außer fürs Bad) verbaut. Das geliche gilt für fast alle TN-Gebiete für Deutschland bis (je nach Elektriker) 2007.
Hingegen war in allen TT-Gebieten, ob AT oder DE zur Einhaltung er Abschaltbedingungen zwingend vorgeschieben, jedoch nicht für den Personenschutz (nicht 30mA) sondern als Brandschutz mit >=100mA
[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 15 Apr 2008 11:43 ]
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BID = 515639
Riegel Gerade angekommen
Beiträge: 8
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Ja habe mich wohl geirrt, in Feuchträumen und im Aussenbereich laut Wikipedia seit 1984 (keine Pflicht zur Nachrüstung). Die Unterscheidung einzelner Räume ist aber bei meiner Wohnung uninteressant, wegen der wenigen Stromkreise.
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BID = 515658
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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1) diese getrennte Leitungsführung ist unzulässig (wenn auch in diesem Fall nicht direkt sicherheitskritisch)
2) Deine Verantwortung geht nun - wie ich schon schrieb - durchaus über die vorgenommenen Arbeiten hinaus!
3) Messen nur mit Multimeter etc. ist zwar besser als nichts, aber unzureichend. Man braucht ein Schutzmaßnahmenprüfgerät!
4) ein FI für die gesamte Wohnung ist ausreichend
5) von einem Import-Hauasmeister kann man verständlicherweise diesbezüglich keine näheren Kenntnisse erwarten
(für den ist wahrscheinlich die Anlage dann in Ordnung, wenn sie leidlich funktioniert...)
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BID = 515701
Riegel Gerade angekommen
Beiträge: 8
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Wie würde man denn die Leitung korrekt verlegen? Wenn der Elektriker kommt kann er sich das ja nochmal angucken, vielleicht trägt er ja dann die Verantwortung, wenn er die Dose wieder in die Wand schiebt, bzw. spätestens wenn er den FI einbaut.a
Messen wird er ja auch wenn er den FI einbaut, denn der bringt nichts, wenn er immer auslöst oder schlimmer nie.
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