Häää? Meister ohne Lehre?

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Autor
Häää? Meister ohne Lehre?

    







BID = 468931

Tim Taylor

Schriftsteller



Beiträge: 617
Wohnort: Seefeld / Hechendorf
 

  


Erstmal ein fröhliches "HALLO" an Alle.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, mein zugegeben naives Weltbild wieder geradezurücken.

Also...

Jemand aus meinem Bekanntenkreis behauptet, jetzt seine Ausbildung als Meister zu beenden, ohne in diesem Beruf jemals eine Lehre angefangen und absolviert zu haben. Anzumerken ist, dass dieser Jemand in den letzten Jahrzehnten schön öfter durch extreme "Dampfplauderei" aufgefallen ist. Den Jemand nenne ich ab jetzt TOM (ist einfach kürzer).
Durch die grosse EUisierung und Globalisierung und sonstige -ierung haben sich ja doch einige Ausbildungsrichtlinien verändert. So weis ich nicht was ich von Toms Aussage halten soll.

Toms Lebenslauf:

Vor ca. 15 Jahren bestand er die Gesellenprüfung als Schlosser. In diesem Beruf arbeitete er auch einige Jahre.
Nun ist Tom seit ca. 8 Jahren bei einem Automobilzulieferer, ganz in der Nähe der Dingolfinger Automanufaktur, tätig.
Und jetzt behauptet Tom, kurz vor seiner Meisterprüfung als "Kunststoff-Formgeber Meister" zu stehen.
Diese Ausbildung sei möglich, weil er schon 5 Jahre in dem Beruf als Kunststoffformgeber arbeitet.
Die Meisterschule besucht er in Abendkursen. Zum Bestehen des Meisters seihen lediglich drei halbjährige Prüfungen zu bestehen.

Meine Frage ist nun:

- Kann es sein, dass ein quasi Ungelernter nach 5 Jahren Berufspraxis im Handwerk seinen Meister machen kann?
- Gibt es in der Industrie überhaupt einen Meistertitel? Und wenn ja: Ist dieser Titel gleichwertig mit dem Handwerksmeister?
- oder ist der "Meister" eher eine firmeninterne Bezeichnung?
- irre ich mich, oder bin ich total daneben?

Ich frage deshalb, weil ich selber hatte mal "Radio und Fernsehechniker" gelernt, ohne jemals eine Technikerschule besucht zu haben.

Bis bald

euer

Tim



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Echte Männer essen keinen Honig. Sie kauen Bienen.

Geht nicht gibts nicht- es sei denn, es geht nicht!!

BID = 468950

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

 

  

Industriemeister gab es eigentlich schon immer: http://de.wikipedia.org/wiki/Industriemeister
Zum Handwerksmeister steht hier auch etwas: http://de.wikipedia.org/wiki/Meister



_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

BID = 468955

Otiffany

Urgestein



Beiträge: 13763
Wohnort: 37081 Göttingen

Wenn ich mich recht erinnere, durften (dürfen?) Industriemeister keine Lehrlinge ausbilden, Handwerksmeister aber schon.
Leider ist die Berufsbezeichnung "Techniker" nicht geschützt, wie z.B. "Ingenieur".
Mich ärgerte das auch schon früher, denn wenn man zwei Jahre die Technikerschule besucht hat und dann doch nicht anerkannt ist, fragt man sich, warum habe ich nicht den Meister gemacht.
Gruß
Peter

BID = 468957

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Der Titel Industriemeister erinnert mich sehr an meinen früheren " KOLLEGEN ". Er bestand drauf, so angeredet zu werden: Herr Oberrichtmeister! Seit er diesen Titel von der Firma bekam, mußte umgehend ein Mercedes her, ausgeschmückt mit einem WEIßEN Schutzhelm auf der Ablage, wo sonst der Dackel dackelt! Aber nagelneu mußte er sein und wurde jeden Freitag auf der Baustelle, sichtbar für jederman poliert!

Gruß
Bernd

BID = 468958

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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@ Otiffany: Dem Techniker (und wohl auch dem Ingenieur) fehlen die Ausbildungsteile Didaktik/Methodik (Lehrlingsausbildung) und das Kaufmannswesen (BWL), welche in der Handwerksmeisterausbildung enthalten sind.

BID = 468959

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
Zur Homepage von Gilb

... und, um zur ursprünglichen Frage zurückzukehren:

Es gibt ja auch für ausländische Mitbürger hier in D (oder überhaupt in der EU) die Möglichkeit, einen Handwerksbetrieb ohne Meisterbrief zu eröffnen, wenn sie nachweisen, im Heimatland (oder einem anderen Land) 6 Jahre einen ähnlichen Betrieb praktisch geleitet zu haben.
Aber dann gilt immer noch die Einschränkung, dass keine Ausbildung in einem Lehrberuf stattfinden kann.


der Gilb

BID = 468963

tsaphiel

Inventar



Beiträge: 3481
Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
ICQ Status  


Zitat :
Otiffany: Dem Techniker (und wohl auch dem Ingenieur) fehlen die Ausbildungsteile Didaktik/Methodik (Lehrlingsausbildung) und das Kaufmannswesen (BWL), welche in der Handwerksmeisterausbildung enthalten sind.


Möchte ich so nicht stehen lassen. Ich hatte BWL im dritten oder vierten Semester. Haben allerdings nicht wirklich Buchführung oder sowas gemacht. Eher so Zusammenhänge, Abschreibungen, Investitionsgüter, ABC Analyse und und und.

Ist bei uns verpflichtender Teil des Studiums. Weiss aber nicht in wie weit man das verallgemeinern kann.

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Druff un D'widd!!!

BID = 468969

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
Zur Homepage von Gilb

Bei der Meisterprüfung (im Handwerk) sind es aber auch Prüfungsbestandteile und können bei Nichterfüllung der Prüfungsansprüche, bei sonst hervorragender fachlicher Eignung, zum Versagen des Meistertitels führen.

BID = 468971

Tim Taylor

Schriftsteller



Beiträge: 617
Wohnort: Seefeld / Hechendorf

D.h.
sowohl
-Meister Tim, der gelernte Handwerks-Fernsehtechnikermeister...
und
-Meister Tom, der ungelernte ehemalige Schlosser und jetzt Kunststoffformgeber, welcher diesen Beruf seit mindestens 5 jahren ausgeübt hat, und dadurch die Industriemeisterschule besucht und bestanden hat... (Bitte entschuldigt diesen Schachtelsatz)

... dürfen gleichberechtigt auf der Visitenkarte oder auf dem goldenem Türschild den "Titel" MEISTER zur Schau tragen!

Oder?


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BID = 468973

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

Was ist dabei, solange er sich nicht an deinen Strippen und Bauklötzchen vergreift ?

P.S.:
Oben schreibst du
Zitat :
Vor ca. 15 Jahren bestand er die Gesellenprüfung als Schlosser.
und jetzt:
Zitat :
Meister Tom, der ungelernte ehemalige Schlosser


Hat etwa ein Schlossergeselle keine Lehre gemacht ?
Mir scheint, du hast ein Problem.


[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am  3 Nov 2007 14:40 ]

BID = 468975

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

@ TT

Wenn wir gewüßt hätten, daß Du die gesparten Kröten für solchen Firlefanz wie goldene Türschilder mit irgendwelchen Titeln ausgibst, hätten wir Dir nicht so umfassend beim Selbermachen geholfen...

BID = 468978

Tim Taylor

Schriftsteller



Beiträge: 617
Wohnort: Seefeld / Hechendorf

Uuups, da hat sich ein gewaltiger Fehler eingeschlichen:

Tom ist gelernter Schlosser und ungelernter Kunststoffformgeber!

Schande mir Asche über mein Haupt! Ich machs auch nie, nie wieder!

Sorry

Edit: als Entschuldigung bringe ich vor:
Während ich den oben angemahnten Breitrag schrub, haben meine 12 Kinder neue Windeln gebraucht, zeitgleich musste ich eine A380 landen, das Nachbarhaus hat gebrannt, und der Hamster musste Gassi gehen.






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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tim Taylor am  3 Nov 2007 15:13 ]

BID = 468988

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9266
Wohnort: Alpenrepublik

Keine Ahnung wie es in Deutschland gehandhabt wird.
In Österreich sieht die Sache (meines Wissens - ich bin kein Jurist) so aus:

Die erste Frage die sich stellt ist die ob der Meister ein gebundenes Handwerk unterliegt. Ob gebunden oder ungebunden muß bei der Kammer angefragt werden. Dies ist recht wichtig da bei einem gebundenen Handwerk dieses nicht selbständig ausgeführt werden darf.
Gebundene Handwerke sind solche bei denen Leib und Leben der Konsumenten bei falscher Ausübung "bedroht" werden kann.

zB.: Gas- Wasser- Heizungsinstallateur, Elektriker, Baumeister,
Mechatroniker, Radio- und Fernsehgewerbe.

In meinem Handwerk musste ich zunächst eine Unternehmerprüfung absolvieren.
Hier wird der Umgang mit Mitarbeitern, Kommunikation, Buchhaltung, allgemeine rechtliche Vorschriften, Marketing erlernt.

Dazu kam ein eigener Block mit der Lehrlingsausbildung.

Und natürlich darf das Fachgebiet nicht fehlen.

Als Werksmeister darf man nach entsprechnder Prüfung Lehlinge unterrichten und Facharbeiten ausführen.
Dieser kann aber meines Wissens kein Unternehmen gründen, der Umfang dieser Prüfung deutlich geringer ist.

Wenn ein Handwerk "fachübergreifend" ist, wie zB.: Radio- und Fernsehmechaniker (heute in Ö Audio- und Videoelektroniker genannt) dann darf nach Abschluß der Lehre ohneweiteres ein Prüfung als Mechatroniker, Elektriker oä. absolviert werden.

Ein Meister ist für alle seine Handlungen voll haftbar auch privat.
Dies gilt auch für seine Mitarbeiter, es sei denn es wurde grob fahrlässig oder mit Vorsatz seitens des Mitarbeiters gehandelt.

Vielleicht liegt hier ein fachübergreifendes Gewerbe vor oder es ist die "kleine" Meistervariante oder er ist ein Dampfplauderer oder ich irre mich oder die Gesetze diesbezüglich sind in Deutschland ganz anders.




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0815 - Mit der Lizenz zum Löten!



[ Diese Nachricht wurde geändert von: nabruxas am  3 Nov 2007 15:45 ]

BID = 469126

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
Zur Homepage von Tom-Driver

@Tim: schöner hätte ich es gefunden, wenn Du z.B. "Hugo" benutzt hättest (anstatt Tom)...

Zum Thema: als ich (berufsbegleitend in Abendform) die Technikerschule absolviert habe, hat man mir aufgezeigt, daß es mit dem (geschützten!) Titel "staatlich geprüfter Techniker" möglich ist, mit nur wenig weiterem Aufwand einen Meistertitel erhalten zu können.
Logisch, daß genau dieser fehlende Stoff im Wesentlichen aus BWL, kaufmännischen Themen sowie Personalführung bestehen würde...


Gruß, Tom.

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[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!

BID = 469128

Kleinspannung

Urgestein



Beiträge: 13359
Wohnort: Tal der Ahnungslosen

Mal meinen Senf dazu:
Als ich 1998 die Prüfung zum KFZ-Meister bestanden habe,war ich auch stolz darauf und dachte,das ist was, was nicht jeder hat/darf/bringt.
Aber nach der Globalisierung/EU-Normen darf ja jeder ausgelernte Lehrling gleich auf die Meisterschule gehen und jeder der irgendwie/irgendwas nachweisen kann hat die gleichen Rechte /Befugnisse.Und jeder von der Schule gefallener Techniker/Mechatroniker wird wesentlich höher gehandelt,als einer der mal einen soliden Handwerksmeister gemacht hat.Ist zumindest meine Erfahrung.Also warum ich mich mal zwei Jahre auf die Abendschule gesetzt habe(und viel Geld investiert habe)ist mir bis heute nicht ganz klar.Zumindest hat mir der schön gerahmte "Zettel" der schräg hinter mir hängt bisher nicht das mindeste genützt.Wenn ich das nächste Mal auf die Welt komme,werd ich Mechatroniker,und das Geld für die Meisterausbildung spare ich mir...

_________________
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)


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