Klassische Nullung in Altbauwohnung

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Autor
Klassische Nullung in Altbauwohnung

    







BID = 461702

Heimwerker.

Stammposter



Beiträge: 268
 

  


Dann muss der Vermieter wohl dem Elektriker die Tür aufschließen

Vielleicht ist das auch der Grund, warum die Anlage teilweise so marode ist:
der Vermieter möchte einfach nicht, dass jemand sieht was er da im Keller hat

_________________
Viele Grüße,
Heimwerker

Alle Angaben sind ohne Gewähr und unverbindlich zu verstehen, ich übernehme auch keine Haftung für entstehende Schäden.
Ich bin kein Fachmann und meine Meinung muss nicht den Normen entsprechen.

BID = 461738

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

 

  

Hier gibt es B13 für 4,20€

http://cgi.ebay.de/ABB-Leistungssch.....wItem


Shark1

BID = 461797

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Taugt die ABB-Serie was? Aber ich denke, es ist billiger, wenn der Elektriker seinen Automaten selber mitbringt, dann spart man sich den Versand

Im Keller sind mehrere abgeschlossene Räume, über die teilweise die Mieter verfügen. Der besagte Raum gehört zum Kiosk.

Zu der AP-Dose in meinem Zimmer: Zuleitung ist eine 2er-Stegleitung, die teilweise aufputz verlegt wurde. In Zimmer zwei geht auch eine 2er-Stegleitung AP mit Schellen genagelt aus der UP-Konturendose raus und zur AP-Uralt-Schukodose. Von da aus geht es dann munter mit Mehrfachsteckern weiter. Brrrrr.

Stegleitung auf Putz ist nie erlaubt gewesen, oder? Auch nicht mit Schutzmaßnahme übertapezieren, richtig?

BID = 461812

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien

Aua, da waren ganz nette Bastler am Werk!
Ich würde ja entweder ausziehen oder generalsanieren... langsam klingt das lebensgefährlich.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 461825

Heimwerker.

Stammposter



Beiträge: 268

Hallo nochmal,

kommt der Elektriker denn oder ist der Vermieter weiterhin desinteressiert?

Jaja, die Stegleitung muss auch weg, klar.

Wenn er da auszieht, ändert das leider nix an der Installation

PS: ABB taugt was, sonst wären die nicht einer der führenden Hersteller. Nur bei den RCD hatten die mal Probleme...


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Viele Grüße,
Heimwerker

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BID = 461827

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Habe ich schon erwähnt, dass der Spiegelschank im Badezimmer vor meinen Malerarbeiten teilweise mit Lüsterklemmen angeklemmt war? Äh nein, falsch ausgedrückt, ich meine mit Teilen aus Lüsterklemmen.
Zuleitung aus der Wand genügend lang, aber starr, Zuleitung im Schrank flexibel, zumindest mit Aderendhülsen. Klemmerbindung wurde über die Metallverbinder aus Lüsterklemmen gemacht. Nur das irgendwie der ummantelnde Kunststoff nicht da war, sprich Freischwebe-Verdrahtung...

Und ausziehen kann ich, wie Heimwerker sagt, nicht verantworten, ich erkenne den Pfusch ja wenigstens und verhalte mich demenstprechend, aber der Nachmieter bzw. der Nachnachmieter dann vielleicht nicht...

Das dürften dann aber, zusammen mit der gehäusebeschädigten Herdanschlussode, wirklich alle Fehler sein. Hoffe ich


Schliesse mich jetzt mal mit ein paar Mitmietern kurz, den Elektriker lasse ich wohl auf meine Kosten kommen. (Nachdem ich den Wisch vom Vermieter habe, dass ich die E-Anlage ändern lassen darf, ist ja sein Haus...) Solange der nur Nullungsbrücken setzen und totschalten braucht und eine halbe Stunde Arbeit mit Messen hat, dürfte das ja nicht allzu teuer werden.

BID = 461869

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

Sehr optimistisch ne halbe Stunde zu veranschlagen-nicht das dein Eli da nen Tag verbringt.

Gruß Surf

BID = 461915

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss

Erfahrungsgemäß reagieren Vermieter auf die Wortkombination "Handwerker" und "auf eigene Kosten" niemals mit Ablehnung sondern grundsätzlich mit voller Zustimmung. Schliesslich könnte man ja ne Modernisierung zum Nulltarif bekommen Glücklicherweise gibt es aber auch noch Vermieter, die sich um ihre Objekte und damit ihr Kapital kümmern und es in Ordnung halten. Bei den anderen fehlt es speziell im Bereich Elektroanlage einfach am notwendigen Gefahrenbewusstsein. Wenn ein Rohr leckt, könnte das Haus unter Wasser gesetzt werden und großer Sachschaden entstehen, das weiss jeder. Aber welche Schäden aufgrund einer veralteten/ fehlerhaften Elektroanlage entstehen können, ist den meisten überhaupt nicht klar.


Gruß Tobi


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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"

BID = 461924

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Naja, momentan leckt das Dach, im 2. OG gibt es einen Wasserfleck, der nach Aussage von Mitmietern in den letzten 3 Monaten wesentlich schlimmer geworden ist und mittlerweile das Müffeln anfängt... Problem ist dem Vermieter schon länger bekannt.

Der Kioskmensch, der den Schlüssel zum Raum des HAKs hat, ist erst ab Sonntag wieder anzutreffen. Muss mich ja vorher eh mit dem Vermieter kurzschliessen.

Die verlängerte Steckdose bei mir hat doch keine 2er-Stegleitung, sondern eine 2-er Mantelleitung. Dafür ist die Stegleitung in Zimmer 3 doch nicht zwei- sondern dreiadrig, dafür aber flexibel. Breite sind ca. 10mm. Kann mir jemand sagen, was da wohl für ein Querschnitt drin ist? Was ja eigentlich ziemlich egal ist, bei Anschluss ohne Aderendhülsen. Zumindest wurde nicht verzinnt... Da werd ich wohl mal Mantelleitung danebennageln, bevor der Eli kommt, dann braucht der nur noch umklemmen (und evtl. die Dose tauschen, hier liegen ja noch welche...).

Habe mir mal zwei andere Wohnungen angesehen, da ist die Elektrik auf den ersten Blick nicht unzulässig erweitert worden und scheint sonst den damaligen Normen zu entsprechen. Mal gucken, was sich da noch ergibt.


Gruß, Bartho



Nachtrag:

@waaglein:

Zitat :
Außerdem sage mal deinem Hauseigentümer, das seit 1999 die Regelung nicht mehr zutrifft, das Privatwohnungen von regelmäßigen Überprüfungen ausgenommen sind.


Habs gefunden www.e-check.de


Zitat :
...
Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt: Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen") nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus.
...


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Bartholomew am  5 Okt 2007  0:08 ]

BID = 461931

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Daß das so nicht stimmt, haben wir schon hier schon diskutiert.
Auch wenn die E-Check-Lobby es gerne anders darstellt...

Nochmal:
Es besteht (leider) KEINE irgendwie geartete rechtliche Verpflichtung zur regelmäßigen Wartung/Prüfung privater Elektroanlagen, auch nicht in vermieteten Wohnungen (wo es doch dort am Notwendigsten wäre...)!

Insofern kann der Mieter keinen Anspruch darauf gegenüber dem Vermieter durchsetzen.

BID = 461936

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Danke für die Info.

Aber §535 BGB Abs. 1 klingt doch schon mal nicht schlecht:


Zitat :
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.


Jetzt stellt sich die Frage, ob eine nicht genullte Steckdose einen "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" hat (genauso Stegleitung Aufputz als Zuleitung). Das denke ich mal eher nicht Die Steckdose wurde ungenullt überlassen, als Laie muss der Mieter das nicht bei Übergabe erkennen, behaupte ich mal, das gleiche mit der Zuleitung.

Gemäß §536 sollte ich somit theoretisch in der Lage sein, Mietminderung einzufordern, da ich die besagten Steckdosen nach Erkennen der schwere des Defektes angesichts der potentiellen Gefahr nicht mehr in der angedachten Form nutzen möchte. Also nicht mehr für Schuko-Geräte wie Desktop-PCs, sondern nur noch für Geräte mit Euro-Stecker, die nicht mehr als 475 W (2,5 A) ziehen dürfen.

Hier §536 BGB Abs. 1:

Zitat :
Hat die Mietsache zur Zeit der überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.


Ich hoffe einfach mal, das ich mich da mit dem Vermieter einigen kann, ohne, dass er mich rauswirft, nachdem die E-Installation wieder stimmt...

BID = 461938

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Jetzt geht es in die richtige Richtung!

Ja, eine solche Mietsache ist nicht in einem für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
Daher besteht Abhilfeanspruch und Recht der Mietminderung...

Sowas hilft auch erfahrungsgemäß bei derartigen Vermietern am besten!

BID = 461942

Heimwerker.

Stammposter



Beiträge: 268


Zitat :
Bartholomew hat am  4 Okt 2007 23:56 geschrieben :

Dafür ist die Stegleitung in Zimmer 3 doch nicht zwei- sondern dreiadrig, dafür aber flexibel.

Das ist dann keine Stegleitung, sondern "Lautsprecherkabel". Wäre nur zulässig, wenn a) spannungsfest bis mindestens 230 V, b) Querschnitt mind. 1,5mm² und c) mit AEH.


Zitat :
www.e-check.de


Dazu möchte ich sagen: jeder beim VNB eingetragener Elektriker kann eine Prüfung nach VDE 0100-610 durchführen.
Wenn der Betrieb Mitglied der Innung ist, kann er es E-Check nennen. Von daher musst du nicht zwangläufig jemanden beauftragen, der E-Checks machen kann.

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Heimwerker

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Heimwerker. am  5 Okt 2007  1:36 ]

BID = 461943

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681


Zitat :
Das ist dann keine Stegleitung, sondern "Lautsprecherkabel". Wäre nur zulässig, wenn a) spannungsfest bis mindestens 230 V, b) Querschnitt mind. 1,5mm² und c) mit AEH.


Es geht ja darum, ob es zum Zeitpunkt der Anlagenerstellung/-erweiterung den Vorschriften entsprach, oder? Und da hatte das Netz ja noch 220V Spannung. Gab es damals schon Aderendhülsenzwang? Das war ja imho die Zeit, als man noch verzinnen musste, oder?

Als Installationszeitpunkt tippe ich auf die 60er oder 70er, dem Design der AP-Steckdose nach eher 60er (ist so ein zylinderförmiges Ding, Tiefe geschätzt größer als Durchmesser, steht ein Bett davor, kann ich daher nicht genau sehen).

Die drei Adern sind rund (nicht abgeflacht), grau ummantelt und mit 2-3 Schichten Farbe überstrichen 10mm breit.

Wobei mir einfällt, durchschlagsfest bis 230V ist die Leitung ja anscheinend, sonst wäre sie ja schon abgebrannt

BID = 461945

Heimwerker.

Stammposter



Beiträge: 268

Wie wärs mit einfach rausreißen?
Das soll der Eli entscheiden, ob das bleiben kann. (wenn denn einer kommt )

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