Hab mal ne rechtliche Frage

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Autor
Hab mal ne rechtliche Frage

    







BID = 454427

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
 

  


Den Wucherparagraphen gibts immer noch. Der setzt aber unverändert das Ausnutzen einer Zwangslage etc. voraus. Gleichzeitig muß der Preis extrem überhöht sein.

Stellt sich also die Frage, wer hat Deine Bekannte gezwungen, das Teil in dem Moment dort zu bestellen? Und wie...?
Und ob jenes Interface allgemein regulär erheblich billiger angeboten wird.


Zitat :
§ 138 BGB - Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.


Kommt also gleich wegen Fehlens beider Voraussetzungen nicht in Betracht. Notlage beim Versandkauf dürfte nicht zu begründen sein. Selbst wenn Unerfahrenheit, mangelndes Urteilsvermögen oder Willensschwäche vorliegen mag, wußte der Verkäufer ja nix davon...
Und daß jenes "Interface" nicht allgemein billiger angeboten wird, legt ja schon der Umstand nahe, daß es nicht anderweitig beschafft, sondern selbstgbaut wurde!
Das Bestehen eines Rückgaberechts macht all diese Überlegungen sowieso obsolet. Wer das nicht nutzt, dem gehört es nicht anders! Zu verbuchen unter "Lehrgeld".

BID = 454539

masterandre

Gerade angekommen


Beiträge: 17
Wohnort: Gevelsberg
ICQ Status  

 

  

Nabend,
endlich mal ne Aussage. Danke.
In Zukunft werd ich wohl keinem mehr trauen, der mir was verkaufen will.
Ich seh das Thema dann mal als abgeschlossen.

Danke nochmal für eure Antworten.
mfG
Andre

BID = 454558

Varaktor

Schreibmaschine



Beiträge: 1007
Wohnort: Stadtodendorf

"§ 138 BGB - Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. "

Diese Frage wurde aber bislang nicht erörtert. Wenn z.B. von Verkäuferseite eine sprachliche Nicht-Eindeutigkeit, das "Interface" gezielt ausgenutzt wird, die käufer-psychologische Unkenntnis auszunutzen, dann ist wohl noch lange nicht klar, ob das was mit guten Sitten zu tun hat.


BID = 454560

admin

Administrator



Beiträge: 5027
Wohnort: Heilbronn
Zur Homepage von admin

Hallo,

da ich auch einen Onlineshop habe, der hier im Forum durch einen Link beworben wird :

Manche Hersteller bezeichnen ein Adapterkable als Interface. In Onlineshops werden sehr oft die Herstellerbezeichnungen übernommen.

Wie schon geschrieben wurde gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Hier kann der Käufer die Ware ohne Begründung zurücksenden und erhält sein Geld zurück.

Wenn die 14 Tage überschritten wurden, so ist eine Rücknahme des Verkäufers keine Pflicht mehr.

Der Verkäufer ist auch zur Rücknahme einzelner Artikel aus einer Sendung verpflichtet.

Ich selbst handhabe das so :

Wenn die Frist um einige Tage verstrichen ist nehme ich die Ware trotzdem zurück (Kulanz) und zahle das Geld an den Käufer zurück - Aber dann ohne die Versandkosten.

Gerade in der Urlaubszeit kann ein Käufer die Ware ja nicht sofort prüfen (ist ja in Urlaub).
Hier sollte der Verkäufer etwas kulant sein.

Ich habe auch schon Rücknahmen akzeptiert, die erst nach 40 Tagen zurückgesendet werden.

Baldur (admin)






BID = 454591

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Moin!

Tja so wie unser Baldur es macht, finde ich OK. Leider sind viele Firmen und Geschäfte anders konzepiert. Hatte mal den Fall von unglaubhauftiger Art selbst erlebt. Einer meiner, DANN, Kunden hatte in Gerät im Einzelhandel gekauft. Korrekter Weg eingehalten: Gerät kaputt = Im Geschäft KD verlangt. Kaufdatum = Schadens- und Anruftag 2 Jahre später. KD kam, überprüfte Rechnung und stellte fest, keine Garantie. Warum? Jetzt festhalten: Kaufdatum 10.30h und Anruf-Schadensmeldung 17.30h. Das Geschäft war diesen Kunden dann los, wegen lächerlicher 7 Stunden. Wenn ich es nicht selber erlebt hätte, würde ich auch sagen, da will mir einer einen Bären aufbinden.

Gruß
Bernd

Bin nur froh, daß es noch andere Geschäftsgebaren gibt!


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