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Elektrobauteile in einer "Verteilerdose" Suche nach: verteilerdose (661) |
Problem gelöst
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BID = 451511
psiefke Schreibmaschine
Beiträge: 2636
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Es ist immer einfach etwas als nicht Fachgerecht nach VDE zu bezeichnen, ohne die genaue Quelle anzugeben... Das VDE Werk ist so groß, dass NIEMAND sich in allen Normen des Werkes auskennen kann.
Somit halte ich die Aussage des Sachverständigen, es sei nach VDE nicht zulässig, so lange für witzlos und unwesentlich, bis der Kollege die genaue Stelle im VDE Werk vorlegt, die er so auslegt dass deine Konstruktion nicht zulässig ist.
Mein Bauchgefühl sagt aber auch, dass eine Befestigung mit Heißkleber nicht so richtig geil ist...
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phil
PS:
Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären. |
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BID = 451516
DMfaF Inventar
Beiträge: 6670 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Bin auf die Aussage des Sachverständigen gespannt! |
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BID = 451760
elektronenboy Gerade angekommen
Beiträge: 14 Wohnort: Bochum
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Ich sagte doch, das er nicht weiter Stellung nehmen möchte.
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BID = 451762
elektronenboy Gerade angekommen
Beiträge: 14 Wohnort: Bochum
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und ich hatte auch bereits darauf hingewiesen, das zum einen die Heissklebe absolut fest ist, viele Firmen machen ähnliches und auch wenn der Thermostat lose eingelegt wäre, das sind Klemmen auch. Die sind auch nicht unzulässig.
So oder so sage ich Danke an alle Schreiber!!
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BID = 451806
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wenn er seine Stellungnahme nicht weiter begründen möchte/kann, sind zweifel daran erlaubt...
Offen ist aber noch, welche Stellung Du nun in der Sache hast!
Es gibt also nen Eigentümer und nen Elektriker.
Du hast die Sache so ausgeführt und bezeichnest Dich als "Fachmann".
Heißt das nun Heizungsbauer oder auch Eli oder anderes?
Und wie ist Deine Rechtsbeziehung zum Eigentümer der Anlage (Kunde, Bekannter, Dein Vermieter etc.)?
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BID = 452035
elektronenboy Gerade angekommen
Beiträge: 14 Wohnort: Bochum
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Ich bin der Installateur der Abzweigdose, obwohl ich finde das das egal ist Der Eigentümer ursprünglich ein Freund, aber Ihr wisst ja wie das manchmal geht, eigentlich sollte es ein Provisorium sein, bis ein elektronischer Regler gekauft werden kann ( ehemaliger Freund war mal wieder knapp bei Kasse) und dann vergingen fast 5 Jahre, jetzt sind wir zerstritten und er ist zum Anwalt gelaufen hat sich so richtig ausgeheult und einen "Beweissicherungsbeschluss erwirkt" oder so. Ein Gutachter kam und fand so 5-6 Sachen und meinte das wäre nicht ok. Unter anderem habe ich einen Elektroheizstab als Notheizung mit einem "Industrierelais" geschaltet. Finder sagt alles ok, darf..... Gutachter sagt nee, nur Schütze seinen erlaubt, Relais nicht.
Hab ich aber mal anderes gelernt.
Die Relais dürfen übrigens die doppelte Leistung schalten, sind für 400 V freigegeben und natürlich Leistungsrelais keine "Steuerungsrelais" oder so. Na egal....
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BID = 452158
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Worauf will er denn hinaus?`
Wenn Du ihm das damals als Freundschaftsdienst gemacht hast, hat er eh keine Schadenersatzansprüche oder so!
Und vergiß nicht die Sowiesokosten:
Wenn er eine andere (teurere) Ausführung möchte und angeblich nur die zulässig sei, dann biete ihm doch an, es ohne Berechnung von Lohnkosten umzurüsten. Er muß nur das teurere Material bezahlen. Zum regulären VK natürlich...
Den Gutachter sollte man mal fragen, woran er den Unterschied zwischen Schütz und Leistungsrelais festmacht. Wenn schon der Hersteller das Ding für diesen Zweck freigibt, welche weitergehende Anforderung soll denn dann greifen? Einen LS als Trennstelle gibt es doch sicher sowieso!
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BID = 452209
elektronenboy Gerade angekommen
Beiträge: 14 Wohnort: Bochum
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Das würde ich so nicht sagen, aber das wird vielleicht ein Gericht entscheiden, wenn Du beim Umzug hilfst und grob fahrlässig etwas kaputt machst bist Du auch dran. Wenn Du grob Fahrlässig als Elektriker was falsch machst auch.
Vielen Dank noch einmal ich denke die Sache ist ausreichend Beantwortet
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