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sam2 schrieb am 2007-07-07 21:55
Wenn so nah beieinander und die Kästen außenliegend, würde ich es auch bei TN belassen (soweit nach VNB zulässig und sofern nicht extreme Anforderungen an die Störsignalfreiheit des PE gestellt werden). Ist der geringste Aufwand und ein gutes Ergebnis, wenn der PEN im Gebäude nochmals gestützt wird. Und die Leitung kann sowieso bleiben, weil bei dieser Länge der Querschnitt locker reicht, auch für zukünftige Anforderungen. |
Frage:
Heisst das im Klartext: Vt.-Verdrahtung wie bisher und oben von mir beschrieben (graue Zuleitung auf blaue Klemmschiene und Brücke zur grünen bleibt), zusätzlich neue PAS im Keller -auf die aber weder Antenne noch Blitzschutz dürfen- mit Verbindung zur grünen Klemmschiene und Staberder?
Die Einzel-FI dürfen bleiben?
Zitat :
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Frage:
Wie sieht es mit den Nutzern aus?
Zukünftig Neben- und Haupthaus wieder der selbe Nutzer? Oder verschiedene? |
nee, das bleibt jetzt alles in einer Hand. Da war vorher sowas wie ne WG in den zwei getrennten Häusern, und die haben den unverplombten Zähler fürs Nebengebäude nur genutzt, um
intern ihre Verbrauchskostenanteile zu ermitteln.
Asche auf mein Haupt; da hätt ich natürlich auch selber drauf kommen können, und nehme den "faulen Hund" daher als rechtmäßig erworbenen Titel zur Kenntnis.