Elektroabnahme in Baden-Württemberg Pflicht?

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Autor
Elektroabnahme in Baden-Württemberg Pflicht?

Problem gelöst    







BID = 431140

dj sweety

Gerade angekommen


Beiträge: 4
Wohnort: Ostalbkreis
 

  


Erstes Posting und ich hoffe ich werde nicht gesteinigt, weil ich in der Schule nicht aufgepasst habe.

Ich bin gelernter Elektriker (paar Jahre raus) und erstelle zur Zeit die Elektroinstallation meiner Doppelhauhälfte in Eigenleistung. Der Zählerplatz wurde von einer Elektrofirma eingerichtet und bei EnBW aufgeschaltet.

Nun habe ich mich über die überhöhte Rechnung geärgert (Beispiel Standartsicherungsautomat B16 für 8€ ) und frage mich daher ob ich zur Abnahme durch den Meister, der den Zählerplatz gemacht hat, eigentlich verpflichtet bin.

Auf eure Antworten bin ich gespannt.

LG - Dj Sweety

[ Diese Nachricht wurde geändert von: dj sweety am 21 Mai 2007 15:33 ]

BID = 431159

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

 

  

Ja, nur in ein in das Installateurverzeichniss des VNB seines Standortes eingetragener Elektrobetrieb kann Zähler beim VNB beantragen!

Ob die Rechnung überhöht ist oder nicht, mag ich aus der Ferne nicht sagen, bedenke aber bei der Beurteilung daß der Betrieb auch die Haftung für die komplette Anlage übernimmt!

Und dafür sollte auch ein finanzieller Hintergrund gegeben sein.

BID = 431160

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo Sweety,

wenn der Zählerplatz schon fertig und in Betrieb ist, solle eine Prüfung schon durchgeführt sein.

Wenn es kein Vertrag über die Prüfung gibt,kann das nach meiner Meinung auch eine andere Firma machen.Gibt jedoch möglicherweise ein Durcheinander und wird in der Regel nicht Preiswerter sein.

mfg sps

BID = 431168

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Hallo Du süsses Etwas und erstmal willkommen im Forum

So wie ich die Frage verstehe, ist der Zählerplatz fertig und unter Spannung und Du erstellst jetzt im weiteren Verlauf die Elektroinstalltion.

Und nun werde ich mal etwas ausführlicher:

Diese Installation darf grundsätzlich nur der VNB machen! (wissen viele Leute nicht..)
Ausnahme: Ein im Installateursverzeichnis des VNB eingtragener Meisterbetrieb.
Ein nicht eingetragener "Nichtmeister" darf laut den meisten AGB der VNB (gestehe, ich kenne die AGB der EnBW nicht) keine Anlagen erstellen, die an das Versorgungsnetz angeschlossen werden.
Hiervon ausgenommen sind die Mitarbeiter eines Meisterbetriebs, weil die im Auftrag des Meisters arbeiten und der Meister den Kopf für deren Arbeit hinhält.

Du kannst natürlich auch auf eigenes Risiko installieren, aber wenn eben mal ein Unfall (Strafmass für fahrlässige Brandstiftung, -Körperverletzung oder -Tötung siehe StGB) passiert, wirst Du Dich verdammt harttun zu beweisen, dass Du alles richtig gemacht hast.

Ausweg: Abnahme der kompletten Installtaion durch einen eingetragenen Meisterbetrieb. Wie der Meisterbetrieb die Abnahme gestaltet kann Dir dann egal sein, was zählt, ist die Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll.
Strengenommen kann die Unterschrift auch "blind" erfolgen, wenn sich der Meisterbetrieb das traut...


Fazit: Es bleibt Dir überlassen, was Du tust, die EnBW werden Dich in Ruhe lassen, sofern nicht ein Fehler in Deiner Installation zufällig das halbe Stadtviertel verdunkelt.
Ich für meinen Teil hätte kein Problem damit, die Installation in Eigenleistung zu machen und dann eben gemeinsam mit einem Konzessionsträger die notwenigen Messungen und Kontrollen durchzuführen. Das dauert bei einem normalen EFH einen guten Vormittag, also nicht mehr als ein paar hundert €

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 431199

dj sweety

Gerade angekommen


Beiträge: 4
Wohnort: Ostalbkreis

Vielen Dank für die nette Begrüßung und die detailierten Antworten. Habe mich zwar noch nich entschieden, ob ich die Endabnahme machen lasse, aber nun hab ich wenigstens die nötige Entscheidungsgrundlage.

Schönen Abend - Dj Sweety


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