Aderfarben bei 4xirgendwas NYM-J Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
Autor |
Aderfarben bei 4xirgendwas NYM-J Suche nach: nym (2988) |
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BID = 425007
gitti Achtung Dieser user postet unter verschiedenen Namen
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Danke sam2,
werde ich machen...
Ja, der PE bleibt so, wie er ist und der graue Draht wird tatsächlich als N genutzt.
Frage noch dazu:
Lt. VDE müssen ja Leitungen durchgehend die gleiche Farbe tragen. Kann ich das dann in diesem Fall vernachlässigen, wenn "nur" die beiden Enden einen blauen Schrumpfschlauch tragen?
Vielen Dank!
gitti |
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BID = 425049
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Daß das nicht dasselbe ist, erkennst Du ja selbst.
Nur - worauf willst Du hinaus?
VDE-Richtlinien als solche sind - rein rechtlich betrachtet - genausowenig verpflichtend wie jede andere Norm in Deutschland.
Du persönlich könntest es machen, wie Du willst. Mirwegen auch nen lilablassrosa getupften N...
Wenn das ein Handwerker für Dich ausgeführt hat, hängt es davon ab, was für ein Vertrag vorliegt. Aber bei üblichem BGB-Vertrag ist die Einhaltung der Normen nicht automatisch gefordert!
Nur - sofern nichts anderes vereinbart - die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (die NICHT gleichbedeutend mit Normen sein müssen).
Der wichtigste Punkt dabei ist:
Die Sicherheit darf nicht niedriger sein, als sie es bei normgerechter Ausführung wäre.
Wie man das erreicht, ist jedem selbst überlassen.
Vorteil beim Arbeiten nach Norm ist der Anscheinsbeweis:
Wird normgerecht ausgeführt, geht man davon aus, daß damit ausreichende Sicherheit gegeben ist.
Wird normabweichend gearbeitet, muß im Fall des Falles der Ausführende nachweisen (z.B. durch Gutachten), daß die abweichende Ausführung eine mindestens ebensohohe Sicherheit bietet wie die normgerechte.
Da ME die Frage der Aderfarbe des N (zumindest in Deinem Fall und soweit Du uns die näheren Umstände bekanntgegeben hast) nicht sicherheitsrelevant ist, sehe ich darin kein Problem.
Auch vor Gericht würde ein Begehr nach Leitungsaustausch wohl mit dem Argument der Unzumutbarkeit abgelehnt werden (das Interesse des AG steht in diesem Fall gegenüber dem des AN weit zurück). Mit viel Glück gibts einige Euro Minderung. Die reichen aber nichtmal für die anteiligen Verfahrenskosten...
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BID = 425052
gitti Achtung Dieser user postet unter verschiedenen Namen
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Ok, sam2 – vielen Dank für die sehr ausführliche Anschauung und Einschätzung.
Somit ist das nun klar.
Wollte halt nur sichergehen, dass in diesem Fall kein allzu großer Verstoß gegen die VDE vorliegt. Und sicherheitstechnisch sollte es ja dann für jede nachfolgende Fachkraft augenscheinlich sein, dass es sich bei einem mit blauem Schrumpfschlauch überzogenem Draht um den N-Leiter handelt.
gitti
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