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PMR Funkgerät /Datenfunk Suche nach: funkgerät (485) |
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BID = 417772
sme-bbg Schriftsteller
Beiträge: 959 Wohnort: Bad Eilsen
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Moin...
Wie schaut es rechtlich aus , wenn ich über ein PMR funkgerät daten übertragen möchte. Ist dies erlaubt oder nicht ?
Speziell geht es mir darum per PMR funk eine zwar extrem langsame aber funktionierende Internetverbindung aufzubauen.
Bei CB funk ist es ja inzwischen erlaubt es mit internet zu verbinden, aber wie schaut es da mit pmr aus ??
Gruß Sven
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BID = 417812
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Das ist wohl nicht erlaubt:
Zitat :
| Vfg 78 / 2003
Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 446,0 MHz – 446,1 MHz für die
Nutzung durch die Allgemeinheit für Funkanwendungen für die Sprachkommunikation
über kurze Entfernungen mit Handsprechfunkgeräten
Auf Grund von § 47 Abs. 1 und 5 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25. Juli 1996
(BGBl. I S. 1120) in Verbindung mit der Frequenzzuteilungsverordnung (FreqZutV) vom 26.
April 2001 (BGBl. I S. 829) wird hiermit der Frequenzbereich 446,0 MHz – 446,1 MHz zur
Nutzung durch die Allgemeinheit für Funkanwendungen für Sprachkommunikation über
kurze Entfernungen mit Handsprechfunkgeräten zugeteilt. |
_________________
Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten ! |
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BID = 417813
sme-bbg Schriftsteller
Beiträge: 959 Wohnort: Bad Eilsen
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*Grummel* ich muß unbedingt meinen AFU schein machen...
Gruß Sven
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BID = 417815
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Damit darfst du auch bei weitem nicht alles.
Insbesondere beim "Verknüpfen von Netzen" hat sich der ehemalige Staatskonzern ausgesprochen zickig angestellt.
Mir haben sie fast mal eine kommerzielle Anwendung abgeschaltet, nur weil die Leitungen des öffentlichen und eines privaten Netzes im gleichen Schaltschrank landeten.
Der damals noch gelbe Riese wollte eben an jedem übertragenen Bit verdienen und Dinge, die nicht in der Preisliste standen wurden garnicht erst zugelassen.
Warum verwendest du nicht WLAN ? Das ist preiswert, schnell, erlaubt und dafür vorgesehen.
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Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
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BID = 417817
sme-bbg Schriftsteller
Beiträge: 959 Wohnort: Bad Eilsen
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Wlan hat leider nicht die erforderliche reichweite... leider...
Und ne richtantenne kommt leider nicht in betracht...
eine pmr sprechverbindung habe ich bereits mal gestestet... reicht ca 1,5 km radius von meiner wohnung aus...
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sme-bbg am 28 Mär 2007 2:25 ]
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BID = 417887
dl2jas Inventar
Beiträge: 9914 Wohnort: Kreis Siegburg
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Zitat :
sme-bbg hat am 28 Mär 2007 01:57 geschrieben :
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*Grummel* ich muß unbedingt meinen AFU schein machen...
Gruß Sven
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Amateurfunk darfst Du nicht für kommerzielle Zwecke nutzen. Wäre die Datenübertragung eine reine Amateurfunkanwendung, wäre es ok.
Ein digitales Beispiel im Amateurfunk ist packet rario. Da werden "Emails" von Funkamateur zu Funkamateur übertragen oder man kann sich amateurfunkrelevantes Datenmaterial/Programme herunterladen.
DL2JAS
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BID = 418489
sme-bbg Schriftsteller
Beiträge: 959 Wohnort: Bad Eilsen
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OK , also vergesse ich das gesammte projekt am besten mal ....
Gruß Sven
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