E-Herd (Drehstrom) getrennt absichern - Pflicht?

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Umfrage : E-Herd (Drehstrom) getrennt absichern - Pflicht?
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Autor
E-Herd (Drehstrom) getrennt absichern - Pflicht?
Suche nach: herd (7639) drehstrom (2566)

    







BID = 412282

LeoLöwe reloaded

Schreibmaschine



Beiträge: 1407
Wohnort: Meine
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Hallo,

folgendes Szenario:
Eigentumswohnung Bj. ca. 1970.
Elektro-Installation folgendermaßen: Drehstrom kommt über die Steigleitung rein, Absicherung 3x 16A.
Nun wird die Wohnung verkauft. Der neue Besitzer möchte die Installation erneuern, hat aber sehr geringe Ansprüche.

Nun die Frage: Ist es erlaubt, bei einer Modernisierung der Elektroinstallation erneut alles über 3 Sicherungen laufen zu lassen?
Interessant wäre vor allem die Frage, ob man den Drehstrom-Herd getrennt absichern MUSS oder eben nicht.

Danke!

BID = 412399

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

So ganz verstehe ich Deine Fragestellung nicht.

Aber wenn es neu gemacht wird, MUSS der Herd einen eigenen Stromkreis (also getrennte Sicherungen) bekommen. Ebenso aller anderen Verbraucher ab 2kW (also z.B. WaMa, WW-Speicher etc.)!

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 412451

LeoLöwe reloaded

Schreibmaschine



Beiträge: 1407
Wohnort: Meine
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@sam2:

Dankeschön!
Genau das wollte ich wissen.

Also bei Neuinstallation/Modernisierung alles >2kW in einen eigenen Stromkreis.

Hintergrund der Frage war, das eine Eigentumswohnung verkauft werden soll und der Käufer die Elektrik neu machen will.
Jetzt hat der behauptet, das man einfach die Leitungen,Schalter etc. tauschen könnte und dann wieder alles an die drei Schraubsicherungen hängen könnte.
Ich war mir jetzt nicht sicher, ob er nun für Herd und Co eigene Stromkreise braucht oder nicht.

FI-Pflicht gibts ja wohl nicht in DE... Nunja

Danke!

P.S.: Nein, ich lege keine Hand an die Elektrik. Ich kenne den Käufer nicht mal

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We now return you to your regularly scheduled nonsense.

BID = 412458

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704

FI-Pflicht gibts ja wohl nicht in DE... Nunja

Da wär ich mir nicht so sicher. Bin zwar aus AT, aber ich glaube, dass im BAD-Bereich sehr wohl in DE ein RCD vorgeschrieben ist.

Finde ich sowieso doof, dass man über RCD Ja/nein überhaupt einen noch so klitzekleinen Gedanken verschwendet.



[ Diese Nachricht wurde geändert von: fuchsi am  8 Mär 2007 16:22 ]

BID = 412459

Chris11

Stammposter



Beiträge: 465

Wenns eine Eigentumswohnung ist, kann der Käufer ja machen was er will, solange es zulässig ist. Nur warum stürzt der sich in Kosten und macht die Leitungen neu, und lässt ausgerechnet die alten Schraubsicherungen drin (vermutlich Diazed). Macht doch überhaupt keinen Sinn.

Mit freundlichem Gruß
Christian

BID = 412478

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

den Käufer trifft es nicht,solange er nicht der Ausführende ist-denn dieser ist für die Anlage verantwortlich.

Gruß Surf


BID = 412483

LeoLöwe reloaded

Schreibmaschine



Beiträge: 1407
Wohnort: Meine
Zur Homepage von LeoLöwe reloaded ICQ Status  

Naja, die Leitungen sollte er schon neu machen. Z.t. wurden Deckenauslässe nachgezogen mit nur 2 Adern usw.

Nochmals danke für die schnellen Antworten.


Was mich jetzt noch interessieren würde ist die Sache mit der RCD-Pflicht im Bad. Besteht da eine Verpflichtung?

Klar, eigentlich sollte man heute eh die gesamte Wohnung über RCDs laufen lassen, gerade auch wenn man Computer hat.

Wobei das wohl den sparsamen Käufer nicht interessieren wird, wenn ers nicht machen muss...

_________________
We now return you to your regularly scheduled nonsense.

BID = 412508

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ja, in D besteht Nachrüstpflicht für FI für sämtliche Stromkreise in Badezimmern (mit Ausnahme fest angeschlossener Wassererwärmer), sobals Änderungen an der Anlage vorgenommen werden.

Nur die Schalter und Steckdosen im Bad durch neue zu ersetzen, löst diese zwar noch nicht aus. Aber das Verlegen neuer Leitungen oder auch das Ergänzern einer weiteren Steckdose im Bad sehr wohl!

Ansonsten kann ich fuchsi nur beipflichten:
Auch mir ist jede Debatte über die Sinnfälligkeit von 30mA-FI für sämtliche Stromkreise in Haushalten völlig unverständlich.

BID = 412510

wweidner

Gelegenheitsposter



Beiträge: 64
Wohnort: nürnberg

Hallo,

Das Thema mal rein sachlich gesehen:

Wenn eine Neuinstallation bevorsteht so ist in DE
auf jeden Fall im BAD bzw. in Nassräumen ein FI mit 30mA Vorschrift. Alle anderen Räume sind davon nicht betroffen.

Der E-Herd benötigt mindestens 3*20A d.h min. 5*2.5qmm Zuleitung. Die müssen extra abgesichert sein.

Da kommt es dann wieder auf die Zuleitung zur Unterverteilung an.

Wenn nur eine 3*16A Sicherung vorhanden ist, so ist nachzuprüfen welchen Querschnitt die Zuleitung hat.

Bei 5*1.5qmm erledigt sich das Thema von selbst.

Ansonsten die neue Unterverteilung (oder die bestehende) mit Sicherungen erweitern, bei dem die Summe der Sicherungen den zulässigen Gesamtstrom der Zuleitung nicht überschreitet oder sicherstellen dass in der Hauptverteilung die Zuleitung korrekt mit einem der Leitung entsprechenden Leitungsschutzschalter ausgestattet ist.

Laut VDE muss die Zuleitung einer Unterverteilung min.
4*10qmm oder 5*10qmm sein.






BID = 412517

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Sachlich bedeutet offenbar nicht immer auch ganz richtig:

Jene Bad-/Feuchtraum-FI-Pflicht gilt nicht nur bei Neuinstallationen, sondern eben auch bei Änderungen!!!

Und "alle anderen Räume sind davon nicht betroffen" ist sehr gewagt:
Abhängig von Netzform und ergänzenden örtlichen Vorschriften des VNB kann FI auch generell nötig/vorgeschrieben sein!

Woher hast Du das mit den 3x20A für den E-Herd???
Ist mir völlig unbekannt.
Ich würde sagen, Auslegung nach üblichem bzw. tatsächlichem Bedarf (je nachdem, was höher ist). Und da genügt 3x16A i.d.R. Welchen Querschnitt dies erfordert hängt von zahlreichen Nebenbedingungen ab.

Zum Schutz der UV-Zuleitung ist auch kein LS nötig, im Gegenteil, falls nicht SLS verwendet werden, fährt man mit Schmelzsicherungen meist besser. Ggf. genügt auch die Zählervor- (sofern vorhanden) oder die Hausanschlußsicherung.

Onkel VDE möchte auch nicht unbedingt Hauptleitungen mit 10mm², sondern Drehstrom mit mindestens 3x63A Belastbarkeeit. Dafür kann auch ein höherer Querschnitt erforderlich sein.

BID = 412543

wweidner

Gelegenheitsposter



Beiträge: 64
Wohnort: nürnberg

Hallo sam2,

Was machst Du beruflich ?
Hast Du schon mal ne Wohnung oder Haus verkabelt?

Ich weiss von was ich spreche und bin kein theoretiker.

Ich mach den Job schon seit Jahren, und mit Neuinstallation meine ich das was der da vor hat. Für Dich ist das ne Änderung, für mich ne Neuinstallation.

Die 63A sind richtig, d.h min. 10qmm oder mehr. Darauf braucht man nicht rumzureißen.

Der Herdanschluss sollte in der praxis min. 2.5qmm betragen. Ich mache keine Installation für E-Herd 1.5qmm. Den geringen Mehrpreis für das Kabel nehme ich in Kauf.








BID = 412635

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien


Zitat :
Der Herdanschluss sollte in der praxis min. 2.5qmm betragen. Ich mache keine Installation für E-Herd 1.5qmm. Den geringen Mehrpreis für das Kabel nehme ich in Kauf.

Damit hast du absolut recht! Eine Absicherung dieser Leitung mit 3x16A ist in den allermeisten Fällen trotzdem völlig ausreichend!
Lediglich für überdimensionierte kann man IM EINZELFALL über eine höhere Absicherung nachdenken, der Regelfall ist jedoch 16A.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 412775

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss


Zitat :
Der E-Herd benötigt mindestens 3*20A


Sehr komisch. Seit ich im Zuge der Modernisierung unserer E-Anlage vor drei Jahren unseren E-Herd mit 3x B13A abgesichert habe, weil ich die vorhandene Zuleitung aus baulichen Gründen nicht austauschen konnte, haben sich die LSS nicht ein einziges Mal gerührt (was nicht an zu niedrigem Kurzschlussstrom liegt, der ist mit - Moment, mal eben das letzte Prüfprotokoll rauskramen - ahh ja, 437A mehr als ausreichend)
Aber vielleicht ist mein Herd ja auch dumm und weiss das schlicht und einfach nicht dass er mind. 20A braucht




Zitat :

Hallo sam2,

Was machst Du beruflich ?
Hast Du schon mal ne Wohnung oder Haus verkabelt?


War die Frage jetzt ernstgemeint Such mal im Forum nach Sam2, das dürfte deine Frage beantworten. Ehrlich gesagt ist er eine der kompetentesten E-Fachkräfte, die mir je über den Weg gelaufen sind


Gruß Tobi

_________________
"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobi P. am  9 Mär 2007 20:08 ]

BID = 412780

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo wweidner,


Zitat :
wweidner hat am  8 Mär 2007 19:24 geschrieben :

Wenn eine Neuinstallation bevorsteht so ist in DE
auf jeden Fall im BAD bzw. in Nassräumen ein FI mit 30mA Vorschrift. Alle anderen Räume sind davon nicht betroffen.



Im Bad ist ein FI mit <= 30mA nach Norm.
Mit Feuchtraum hat die FI Pflicht nicht immer zu tun.
Ein nicht Bewohnter Keller ist ein Feuchtraum.
Ein FI ist im TN-System dort nicht Pflicht.
Für Schukosteckdosen im Garten ist ein FI Pflicht.
Wenn Garage, Keller Steckdosen für Geräte im Garten verwendet werden FI einbauen.

Für Landwirtschalft ... ist FI Pflicht.

Hager Info Seite 5
http://www.hager.de/e-volution/file.....s.pdf


IM TT-System ist in der Regel die Abschaltbedinnung ohne FI nicht einzuhalten. Also FI für alle Stromkreise nötig.


Zitat :

Der E-Herd benötigt mindestens 3*20A d.h min. 5*2.5qmm Zuleitung. Die müssen extra abgesichert sein.


Zum Thema Herd hat eine Fachzeitschrift einen Beitrag im Netz. Keine Pauschale Aussage ...

Also kann unter Bedinnungen 1,5mm² für den Herd ausreichen.

Das 2,5mm² in den meisten Betrieben üblich ist, ist mir auch klar. Anders würde ich es auch nicht machen. Aber Pflicht ist es nicht. Die 20A sind bei Drehstrom nicht üblich. Jedoch für Wechselstromanschluß 25A.

Fachzeitschrift de hausgeräte
Querschnitt von Wechselstromzuleitungen zu E-Herden.
Abschaltzeit eines Herdstromkreises ...
http://www.de-hausgeraete.info/dh/archiv/2005/01/leserforum.pdf

mfg SPS


[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am  9 Mär 2007 20:35 ]


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