Mit ALIC* ins Wunderland Im Unterforum Erfahrungsaustausch - Beschreibung: Fragen und Antworten von User zu User zu allen elektrischen und elektronischen Geräten
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BID = 409937
Baldrick Achtung Dieser user postet unter verschiedenen Namen
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Die Geschichte hat mir ein Kollege heute in der Mittagspause erzählt.
Ich nenne sie mal
"Mit ALIC* ins Wunderland..."
Oder
"Web-To-Go, aber geh nicht zu weit weg"
Es begann damit, dass besagter Kollege wegen Rechnungsunstimmigkeiten einen analoger Telefonanschluss bei der T-CO* gekündigt hat. Er hat auf Empfehlung eines Bekannten einen Vertrag mit dem Anbieter ALIC* geschlossen, und neben Fon und Inet Flat auch ausdrücklich die Zusatzoption "Web-To-Go" bestellt. Für "Web-to-Go" aka Drahtloses Internet, lieferte der Anbieter eine WLAN BRIDGE Siemens WB-011.
Bei der Einrichtung wurde folgendes festgestellt:
a) Die Sendeleistung der Bridge ist gering; bis zum Standort des PC im Nebenzimmer (Bimssteinwand, Kalkputz, Tapete), Luftlinie etwa 10m, sinkt die Signalstärke auf unter 18% bei 9Mbps Datenrate. Ein DL524 Router liefert unter den gleichen Bedingungen 81% Signalstärke bei 54Mbps.
b) Die Siemens Bridge ist auf den Funkkanal 11 voreingestellt, am Standort des PC wird vom WLAN-Adapter Utility jedoch ein weiteres (fremdes) WLAN auf Kanal 11 mit immer über 40% Empfangsstärke angezeigt. Das Signal der Bridge ebenfalls auf Kanal 11 kommt auf 18%.
Der Versuch Abhilfe zu schaffen, in dem zumindest der Funkkanal verändert wird, ist zum scheitern verurteilt, da die WLAN Bridge vom Anbieter ALIC* vorkonfiguriert, und das Setup-Menu mit einem unbekannten Benutzernamen und Passwort gesichert wurde.
Was folgte war der Anruf bei der kostenpflichtigen Hotline (5.99 Euro)
Man erklärte, dass es ja laut abgeschlossenen Vertrag verboten sei, die von ALIC* für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellte Hardware zu verändern, und das würde auch die Änderung der Sendeleistung, des Funkkanals, der Art/Schlüssel der WLAN Verschlüsselung etc umfassen. Daher würde der Endnutzer auch keine Zugriffsdaten für das Setup-Menu der WLAN Bridge mitgeteilt bekommen. Man würde auch keine anders konfigurierte Bridge liefern. Im übrigen DÜRFTEN (!!!) sich die Funknetze bei normaler Nutzung nicht stören, auch wenn sie auf dem gleichen Kanal wären. Und überhaupt solle man den PC näher an die Bridge heran stellen - die kostenpflichtige Web-To-Go Zusatzoption wäre ja auch nicht dafür gedacht, ein ganzes Haus mit drahtlosem Internetanschluss zu versorgen. Außerdem könne man den PC ja auch per Netzwerkleitung anbinden.
Das heisst dann also, dass laut ALIC*
- 10m Luftlinie vom PC zur Bridge in ein Nebenzimmer schon "Versorgung eines Hauses mit drahtlosem Internet" sind.
- trotz des aufkommenden WiFi Wahns NICHT damit zu rechnen ist, dass ein vom Anbieter voreingestellter WLAN Kanal je nach örtlicher Gegebenheit bereits belegt ist.
- ein Fremdsignal mit 44% Signalstärke ein Signal mit 18% Stärke auf dem gleichen Kanal NICHT beeinträchtigt
- Es auch noch "Web-To-Go" ist, wenn der PC mittels Netzwerkleitung an das Modem angeschlossen wird.
Abgesehen von Kopfschütteln, was wäre eure Reaktion?
Ich stelle mal folgendes in den Raum:
Derjenige, der ein Netz neu einrichtet hat die Pflicht, sein Netz den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, damit er nicht gestört wird, und niemanden stört.
Entweder hat der Internetanbieter selbst dieser Pflicht nachzukommen, oder - sofern er für Einrichtung und Unterhalt des drahtlosen Internetzugangs den Endkunden in die Pflicht nimmt - hat der Anbieter dem Endkunden zumindest die nötigen Hilfsmittel (anders vorkonfigurierte Bridge) und/oder Infomationen zur eigenständigen Problembehebung an die Hand zu geben. Den Endkunden aber vorsätzlich an einer ordnungsgemäßen Einrichtung seines drahtlosen Internetzugangs zu hindern, in dem er ihm die Möglichkeit verwehrt, nötige Einstellungen zu machen, sodass die Funktionsfähigkeit des kostenpflichtig erworbenen Zusatzdienstes Web-To-Go stark eingeschränkt bzw unmöglich wird, kommt für mich einer Vertragsverletzung gleich.
Das sind in meinen Augen triftige Gründe, um die gebuchte Web-To-Go Zusatzoption zu stornieren, und Gebühren bzw Entgelte dafür zurückfordern. Ich würde sogar nicht ausschließen wollen, dass der komplette Vertrag wegen Nichterfüllung zugesicherter Leistungen/Leistungsmerkmale widerrufen werden kann, was nicht schlecht wäre, da er sich dann einen anderen Anbieter suchen könnte, damit die bei ALIC* mal merken, dass sich der Kunde nicht alles gefallen lässt...
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BID = 410450
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Just,
danke für den Bericht.
Ich kenne jetzt das SIEMENS-Teil nicht, aber üblicherweise besitzen solche Geräte eine Möglichkeit zum Harware-Reset (der dann auch das PW überschreibt)!
Was sagt denn das Handbuch hierzu?
Ansonsten stimme ich Deinen Ausführungen im Prinzip zu. Man sollte allerdings noch den genauen Wortlaut des Vertrages kennen.
drahtgebundener Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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BID = 411211
psiefke Schreibmaschine
Beiträge: 2636
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wieso zur hölle ordert man sich web2go? wlan router ohne eingebautes modem bekommt man doch an jeder ecke nachgeworfen..
_________________
phil
PS:
Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären.
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BID = 411876
ALF2000 Schriftsteller
Beiträge: 824 Wohnort: Rathenow / Brandenburg
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also es gibt in der regel ne leichte methode das ding umzunuddeln ... diese weiss ich aber nicht ob se legal ist UND man sollte bei rueckgabe der geraete einen hardwarereset machen, da das standard passwort von alice sowie das ding jetzt also bei dir steht, wieder so funktioniert nach einem reset, bei den kisten ist sogesehen eine version aufgespielt als " werkseinstellungen" die die funktionen so erfuellt wie du die kiste grad vor dir hast,.- somit ist ein generalreset nutzlos in dem falle.. wenn mir jemand von den admins sagt dass ich das passwort hier posten darf ohne dass es in irgendeinerweise rkach gibt ( gabs ja schon wegen der kochfeldgeschichte da) dann binn ich egn gewillt das pw hier reinzustellen ^^ weils dasselbe ist wie bei dem einfachen siemens modems
gruß Marc
tipp 2:
auf dem modem/router kombogeraet steht ne seriennummer drauf ( siemens C10-xxx-xxx oder so aehnlich
google danach mal mit folgendem text: siemens xxx-xxx-xxx passwort alice DSL " oder so aehnlich
oftmls gehts
ansonsten hilft das hier. http://gidf.de
:P
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...TGL geltend bei mir ...
Ich uebernehme keinerlei haftung fuer meine buschstabenzauberei . wenn wem irgendetwas stoeren möchte kann er sich ber PN bei mir melden ^.^
[img]http://www.cosgan.de/images/more/schilder/039.gif[\img]
das alf
[ Diese Nachricht wurde geändert von: ALF2000 am 6 Mär 2007 14:17 ]
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BID = 411878
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Danke für die Info.
Generalabsolution gibts nicht, aber nen Tipp:
Regelt das doch bitte einfach per pm!
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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