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Gerätetester DIN VDE 0701 0702 Suche nach: vde (10449) |
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BID = 389719
gerhardutt Gesprächig
  
Beiträge: 121
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Hallo zusammen,
ich soll bei uns im Betrieb die Überprüfung der ortsbeweglichen Geräte machen (DIN VDE 0701 0702).
Was für ein Gerät könnt ihr dafür empfehlen?
Zu prüfen sind Werkstattmaschinen beweglich (1 und 3 Phasen), Verlängerungskabel (1 und 3 Phasen), Computer, Radio, Küchenmaschinen, alles zusammen schätze ich mal so an die 250 bis 500 Geräte.
Gruß
Gerhard |
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BID = 390467
psiefke Schreibmaschine
     Beiträge: 2636
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GMC Secutest II mit PSI
damit macht mir das prüfen immernoch am meisten spaß. (Soweit man von Spaß reden kann...)
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phil
PS:
Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären. |
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BID = 390480
Lightyear Inventar
     
Beiträge: 7909 Wohnort: Nürnberg
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Aber Achtung!
Zur Prüfung von 5poligen CEE-Verlängerungen mit dem Secutest brauchst Du einen relativ teuren Messadapter, sonst musst Du jede Leitung dreimal prüfen L1, L2, L3 nacheinander...
Und lass Dich ordentlich beraten, da bekommt man ggf. sonst Dinge verkauft, die man definitiv nicht braucht.
Eventuell ist auch eine Schulung beim Hersteller empfehlenswert, je nach Hintergrundwissen mehr oder weniger empfehlenswert.
Welches Budget steht denn zur Verfügung..?
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 390493
gerhardutt Gesprächig
  
Beiträge: 121
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Hallo,
danke schon mal für die Antworten.
Den Secutest II hatte ich auch schon im Auge, aber der wird dann etwas zu teuer, da ich das PSI Modul auch noch benötigen würde, und die Software kostet dann auch nochmal extra.
Was haltet ihr vom Gossen Minitest pro oder Chauvin Arnoux CA6106?
Ausgeben möchte ich so um die 1000 Euro
Gruß
Gerhard
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BID = 390553
Lightyear Inventar
     
Beiträge: 7909 Wohnort: Nürnberg
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Wenn Du eine Softwaregestützte Messwertdokumentation und Geräteverwaltung haben willst, dann kommst du mit 1000€ aber leider nicht weit...
Die von Dir genannten Geräte kenne ich leider nicht, daher auch kein weiterer Senf meinerseits.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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BID = 391191
psiefke Schreibmaschine
     Beiträge: 2636
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insbesondere der ganze prüf und mess kram wird in unserem nachbarforum duetlich ausführlicher behandelt als bei uns.
www.diesteckdose.net
aber geh uns nicht zu oft fremd... ;--)
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phil
PS:
Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären.
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BID = 393463
rambass Gerade angekommen
Beiträge: 1 Wohnort: Bornheim
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Hallo zusammen,
ich bin als Laie über eine Google-Suche hier gelandet.
Bei uns im Büro werden alle Elektro-Geräte (Kaffee-Maschinen, Ventilatoren etc.) nach BGV-A 3 (so der Elektriker) geprüft. Unsere Kaffee-Maschine (mit CE- und GS-Siegel) soll nun aus dem "Verkehr gezogen" werden, mit der Begründung, dass sie nicht aufgeschraubt werden könne. Nun handelt es sich um ein Markengerät, dass zwar keine Schlitz- Kreuzschlitz- oder Imbusschrauben besitzt, aber dennoch mit Schrauben verschlossen ist.
Nun meine Fragen:
Müssen Kaffeemaschinen, die jeder privat nutzt und den DIN/VDE-Vorschriften entsprechen nochmal geprüft werden? Mir als Laie ist dieses nicht verständlich zu machen.
Muss das Gerät für die Prüfung geöffnet werden?
Darf das Gerät nur mit bestimmten Schrauben verschlossen sein, für die unser "Prüf-Elektriker" die passenden Schraubenzieher hat?
Über eine Antwort würde ich mich freuen, bei uns im Büro kocht derzeit kein Kaffee, dafür aber die Emotionen hoch.
Vielen Dank
rambass
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BID = 393646
Lötfix Schreibmaschine
    
Beiträge: 2328 Wohnort: Wien
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Ich vermute, die Schrauben sind SI-Torx, es gibt aber auch so "nur zudrehen Schrauben" die nicht gelöst werden konnen.
mfg lötfix
_________________
Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung. Rechtsansprüche dürfen daraus nicht abgeleitet werden. Sicherheitsvorschriften beachten!
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BID = 393657
psiefke Schreibmaschine
     Beiträge: 2636
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Wer ist Eigentümer der kaffeemaschine?
Was genau wurde vom Elektriker beanstandet? Nur, dass sie nicht geöffnet werden kann?
Hast du mal darüber nachgedacht wer in die Haftung genommen wird, wenn von euch jemand einen Stromschlag bekommt?
... oder hat euch der Elektriker passenderweise auch gleich eine neue Kaffeemaschine angeboten?
_________________
phil
PS:
Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: psiefke am 19 Dez 2006 12:03 ]
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BID = 394044
Lightyear Inventar
     
Beiträge: 7909 Wohnort: Nürnberg
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Private Elektrogeräte, die in einem Gewerbebetrieb genutzt werden, sind immer wieder ein Problempunkt bei den Wiederholungsprüfungen, davon könnte ich ein nettes Liedlein singen...
Grundsätzlich muss man das so sehen: Der verantworliche Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass alle elektrogeräte, die im Betrieb benutzt werden, den gültigen Vorschriften entsprechen. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um Betriebseiegntum oder Privateigentum handelt.
Wenn Du eine (schriftliche) genehmigung des verantwortlichen Unternehmers hast, dass Du Deine private Kaffeemaschine im Betrieb nutzen darfst, dann hast Du schon einmal eine Hürde genommen.
Diese Genehmigung führt jedoch dazu, dass die Maschine regelmässig einer Wiederholungsprüfung zugeführt werden muss.
Wenn der Prüfer der Auffassung ist, dass das Gerät zur Prüfung geöffnet werden muss, dann wird der dafür vermutlich einen Grund haben. Zumeist gibt es bei Kaffeemachinen einen Schutzleiteranschluss im Gerät (SK I), welcher jedoch nicht nach Aussen herausgeführt ist. Somit gibt es Probleme bei der Schutzleitermessung.
Im Allgemeinen gibt es dann zwei Möglichkeiten:
1. Das Gerät wird zur SK II umgezeichnet (was jeodch in der Verantwortung des Prüfers liegt und somit gerne abgelehnt wird), oder
2. Das Gerät wird als "nicht prüfbar" gekennzeichnet und ausgemustert.
Aus der Erfahrung kann ich sagen, dass Du Dich glücklich schätzen darfst, dass der Unternehmer Dein privates Elektrogerät auf seine Kosten prüfen lässt. Bei den meisten meiner Kunden ist die Benutzung bzw. das Vorhalten privater Elektrogeräte ganz einfach verboten...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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