Da persönliche "Rechtsberatung" ja irgendwie nicht erlaubt ist, folgende Erzählweise, die in Rechtsforen auch angewandt wird.
Person X hat ein Laptop der Firma Äiser, das schon einige Male in Garantiereparatur war (lässt sich nicht mehr einschalten). Nachdem das nun mal ein Jahr gutgegangen ist, knistert das Laptop plötzlich und weht Funken aus dem Lüfterauslass, danach Funktion wieder normal, keine Auffälligkeit mehr.
Person X schickt das Laptop ein, die firma Äiser findet
keine!! Ursache für Funkenflug und knistern und schickt das Gerät "gereinigt" zurück.
Nun funktioniert das Dinge eine Woche, dann ist es wieder mit dem klassischen "Geht nicht mehr an" Fehler behaftet.
Dummerweise ist gerade jetzt die Garantiezeit abgelaufen.
Frage: Kann man den Fehler auf die letzte Reparatur abschieben, und so noch einmal die Reparatur dieses absolut mangelhaften Eimers verlangen?
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"Gestern gings noch, da kann net viel sein"