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Abmahnung c eran und alles dazu |
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nadar Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: 09599
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zweiter Kuddel Stammposter
Beiträge: 209 Wohnort: Potsdam
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Darf man die nun wenigstens Glaskeramikkochfeld nennen oder nicht? Wenn jemand eine Frage zu diesem hat soll dann nicht mehr geantwortet werden oder muß man nur darauf achten den geschützten Namen nicht zu verwenden? Das Glas der benannten Firma verwenden ja fast alle Hausgerätehersteller.
MfG Kuddel der Anwälte sowieso nicht mag |
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BID = 364928
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Hallo 2.Kuddel,
ja, Glaskeramik-Kochfeld darf man ungestraft sagen und schreiben.
Oder einfach nur Kochfeld / Kochmulde / Kochfläche schreiben.
Die Glasflächen selbst tauchen ja eher selten bei Reparaturanfragen auf.
MfG
der Gilb
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BID = 364930
zweiter Kuddel Stammposter
Beiträge: 209 Wohnort: Potsdam
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Ok jetzt habe ich es auch verstanden.
Mit den Glasflächen hast Du schon Recht gibt da ja nur 2 Möglichkeiten ganz oder kaputt.
MfG Kuddel
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BID = 364951
Tom-Driver Inventar
Beiträge: 8792 Wohnort: Berlin-Spandau
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BID = 364963
zweiter Kuddel Stammposter
Beiträge: 209 Wohnort: Potsdam
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Im Prinzip ja, außer eine Frau erklärt den Fehler.
"duckundweg" Kuddel
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BID = 364968
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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So, aufgrund der Sachlage habe ich der Fa. S mitgeteilt, dass wir zukünftig keinerlei Produkte von ihnen verkaufen oder reparieren werden sowie auf Anfragen bzg. der Fa. S antworten werden, dass uns eine solche Fa. nicht bekannt ist. Stattdessen werden wir auf Produkte anderer Firmen verweisen. Desweiteren habe ich der Fa. S mitgeteilt, dass ich im privaten Bereich weiterhin das Wort "CF" verwenden werde. Sollten die mich deswegen abmahnen, würde mich interessieren, was sie mit den anderen 82 Mio. Bundesbürgern tun wollen, die das Wort ebenfalls benutzen.
Gruß Tobi
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BID = 365006
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9269 Wohnort: Alpenrepublik
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CF = Compact Flash
Also wird "Compact" das Kochgut auf hohe Hitze "geflasht"!
Trotzdem ist mir das alles völlig unverständlich!
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0815 - Mit der Lizenz zum Löten!
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BID = 365051
Tquila Gesprächig
Avatar auf fremdem Server ! Hochladen oder per Mail an Admin
Beiträge: 168 Wohnort: Geldern
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Hi,
habe hier in dem Link von nadar evtl. einen Grund gefunden warum die Firma das macht...
Zitat :
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die GEfahr besteht tatsächlich. § 49 Abs. 2 Ziff 1 MarkenG besagt, dass eine Marke auf Antrag gelöscht werden kann, wenn die Rechteinhaber nichts dagegen tun, dass eine Marke zur gebräuchlichen Bezeichnung der Ware wird, für die die Marke eingetragen wurde. Jedoch ist hier die Frage, ob nicht der Begriff "Cccccfeld" bereits eine derartige gebräuchliche Bezeichnung geworden ist. Denkbar ist, dass bereit ein Antrag auf Löschung gestellt wurde und nun das Unternehmen versucht, mit den Abmahnungen nachzuweisen, dass es nicht untätig geblieben ist. |
ganzer Text wie oben schon von nadar verlinkt hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterlassungsklage__f15288.html
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tquila am 31 Aug 2006 15:51 ]
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BID = 365103
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Aus dem folgenden Link ergibt sich, dass man den Markennamen z.B. im Ersatzteilgeschäft doch ungestraft verwenden darf:
http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__23.html
Hier die entscheidende Passage:
[Zitat]
MarkenG(esetz) § 23
Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft
Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr
1. dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,
2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder
3. die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,
sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.
[/Zitat]
Weitere Erläuterungen, auch zum Verwirken von Ansprüchen, finden sich hier: http://www.marken-recht.de/
(dort rechts auf "Deutsches Markenrecht" klicken.
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BID = 365106
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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BID = 365110
admin Administrator
Beiträge: 5027 Wohnort: Heilbronn
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Erstmal vielen Dank für Eure Unterstützung.
Gerade der Link von unserem Gilb ist sehr interesant.
Über den momentanen Verlauf möchte ich nichts sagen. Es ist gut möglich, dass die gegnerischen Anwälte hier mitlesen. Es sieht aber nicht ganz so schlecht aus.
Baldur
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BID = 365125
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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So wie ich das verstehe, will die Firma ja verhindern, dass sich der Begriff "C-Fläche" als inbegriff für jede Art von Glaskeramikfläche einbürgert, wie Foen für Haartrockner oder Flex für Einhandwinkelschleifer. (Die Benutzung des Eigennamens "C" wäre nach meiner Auslegung ja statthaft, nur eben nicht in Kombination mit "Fläche")
Dieser Zug ist imho allerdings schon lange abgefahren, will heissen, da hätte sich die Firma vor Jahren schon drum kümmern müssen...
Allerdings habe ich in irgendeinem Text im www gelesen, dass die Firma ja selbst das bäse Wort C-Fläche in den Quelltext Ihrer Website eingebaut hat...
Sehr kurios, das Gehabe.
Letztendlich sollte sich das Problem dadurch lösen lassen, dass man peinlich genau darauf achtet, das böse Wort nur dann zu verwenden, wenn es sich auch um eine Produkt der Firma handelt.
Wie man das dem Lieschen Müller auf der Strasse erklären soll, das wüsste ich gerne bzw. die Argumentation der Anwälte würde mich doch sehr stark interessieren...
Ein einigermassen vernünftiger Richter würde das ganze Thema imho in sehr kurzer Zeit abhandeln.
Wer zu spät merkt, dass seine Marketingabteilung schon vor Jahren Mist gebaut hat, nur um den Markennamen in alle Gedächtnisse zu kloppen, der muss dann auch für den eventuellen Schaden selbst verantworlich zeichnen und nicht auf jeden losgehen, der die alten Marketingsprüche noch nicht vergessen hat...
_________________
Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 365137
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Ha, ich werd' verrückt,
nach einer intensiven Recherche beim Bundespatentamt habe ich doch tatsächlich noch weitere Rechteinhaber des Markennamens Ccccc gefunden.
Die deutsche Total vertreibt Motorenöle für große (stationäre) Maschinen unter diesem Namen.
Gebt hier (in der Suche) mal das "böse Wort" ein: http://www.total.de/de/detotal.nsf/.....ument
Beim Patentamt finden sich die einzelnen Rechte und -Inhaber hier: http://publikationen.dpma.de/lst_tm.....3?r=0
(geht auf 2. Seite noch weiter, die meisten gehören zu Schott, jedoch nicht alle!)
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BID = 365141
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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In eigener Sache stelle ich fest, dass
Gilb, Eumel, Fleckenzwerge und
"3, 2, 1, meins" http://publikationen.dpma.de/shw_tm_bib.do?id=758673 )
(jedoch nicht von Boah-Ey!)
auch alle geschützt sind.
Jetzt suche ich mal nach meinem richtigen Namen,
vielleicht muß ich mich, auf dem alten Tag,
noch umtaufen lassen...
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