Wie fuktioniert D-Lan?

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Autor
Wie fuktioniert D-Lan?
Suche nach: lan (1277)

    







BID = 359062

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36155
Wohnort: Recklinghausen
 

  



Zitat :
Musst Du aber mehr oder weniger, Ed, Rechtsgueter sind immer Abwaegungssache. Der andere hat auch ein Recht auf Informationsfreiheit.

Das kann er aber auch drahtgebunden oder per WLAN warnehmen, ohne seine Mitmenschen zu stören.

Beim Kurzwellenempfang ist das nicht möglich. Da bin ich auf das angewiesen was mir die Antenne liefert.


Zitat :

Und auch mal bitte beim Beauftragen des Messdienstes bedenken, dass man u. U. selbst blechen muss nach dem Motto, wer die Musik bestellt, der zahlt sie erst einmal. Jedenfalls ist das so, wenn man einen Abschleppwagen ruft.


Das ist in diesem Fall zum Glück nicht so.
Es gilt das Verursacherprinzip, derjenige der die Störung verursacht bezahlt den Einsatz.
Und da die Rundfunk- und Amateurfunkbänder eine Primärzuweisung haben sind Störungen dort nicht hinzunehmen.

_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 359065

DonComi

Inventar



Beiträge: 8605
Wohnort: Amerika

 

  

Mal was anderes:

Ich bin da nicht so bewandert: Die Teile werden doch, wenn sie hier verkauft werden, geprüft, oder nicht? Oder sind die nur zugelassen, wenn dieses berühmte Posthorn drauf ist? also eine Zulassung besitzen?

Denn: Wenn diese Geräte eine Zulassung hätten, dann müsste doch der Hersteller haften, oder täusche ich mir hier und der Verursacher im Sinne von Besitzer ist schuldig? Auch wenn er keine Ahnung hat, dass seine Netzleitungen im Haus strahlen wie eine Antenne?



Geräte ohne Zulassung wären ja illegal und somit kann man auch den Besitzer belangen.

_________________

BID = 359075

dl2jas

Inventar



Beiträge: 9914
Wohnort: Kreis Siegburg
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Die Geräte dürften üblicherweise eine Zulassung haben.

Wenn jemand in ländlicher Gegend wohnt, ist die Gefahr recht gering, daß jemand gestört wird. Im Zweifelsfalle ist das nächste Haus 100 m weiter und der Nachbar hat kein Interesse, Radio auf Kurzwelle zu hören.
In der Stadt entsteht aber ein recht hoher Störnebel. Ich unterstelle mal, daß jeder zwanzigste Haushalt so Teile benutzt. In der Stadt wäre also etwa jedes zweite Haus eine Störquelle, das summiert sich ganz schön auf. Laut FAQ Devolo macht jedes Teil im Radiobereich 160 mW, das ist wirklich nicht wenig Leistung.

DL2JAS

BID = 359091

caes

Stammposter



Beiträge: 473


Zitat :
Mr.Ed hat am 12 Aug 2006 17:58 geschrieben :

Das kann er aber auch drahtgebunden oder per WLAN warnehmen, ohne seine Mitmenschen zu stören.


Richtig, er kann. Informationsfreiheit bedeutet aber, er muss nicht, sondern kann waehlen. Das ist die Krux.

Genauer, er darf benutzen, was in D fernmelderechtlich zugelassen ist. Dementsprechend ist eine Beeintraechtigung der Umgebung im rechtlichen Sinne zumutbar.


>Beim Kurzwellenempfang ist das nicht möglich. Da bin ich auf das angewiesen was mir die Antenne liefert.

Schon klar. Ich weiss aus eigener Erfahrung, wie frustrierend es ist, im staedtischen Stoernebel etwas nicht empfangen zu koennen, das man z. B. auf hoher See tausende von Seemeilen weiter noch klar reinbekommt. Aber dieser Stoernebel ist eben von uns allen verursacht und zwar bei weitem nicht nur durch dlan und damit von uns allen hinzunehmen.


>Und da die Rundfunk- und Amateurfunkbänder eine Primärzuweisung haben sind Störungen dort nicht hinzunehmen.

Das duerfte auf den Grad der Stoerung ankommen und ich behaupte bis zum Beweis des Gegenteils, dass zugelassene Geraete keine Stoerungen im rechtlichen Sinn erzeugen.

Es tut mir leid, aber einer amtlichen Zulassung vertraue ich mehr als den Argumenten von Amateurfunkern, ganz einfach, weil die grundsaetzlich erstmal alles als illegal ansehen, was sie vom Empfang abhaelt, selbst wenn es irgendein durchgeknallter Guerillasender in einem Anden-Staat ist.

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BID = 363680

laser-tv

Stammposter



Beiträge: 225
Wohnort: gehrden
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Naja, eine "amtliche Zulassung" bedeutet im Grunde nur, daß der Hersteller ein Mustergerät vorgestellt hat, welches die Grenzwerte einhält.
Das bedeutet aber nicht, daß sämtliche später verkauften Geräte auch tatsächlich die Zulassungsbedingungen einhalten. Nicht selten soll es vorgekommen sein (vorzugsweise bei Ascom Modems für PLC), daß weil dieser Powerline-Mist aus physikalischen Gründen mit den vorgegebenen maximalen Nutzpegeln nicht dauerhaft zuverlässig funktionieren kann die Sendepegel einfach von "fähigen" Technikern hochgedreht wurden, was zwar zu etwas stabilerer Funktion, sehr wohl aber zu einem erheblichen Störpotenzial geführt hat. Nicht selten sollen solch gewagte Eingriffe durch den technischen Service selbst vorgenommen worden sein, weil anders keine Chance bestand, die von den marketing-orientierten Vertriebsleuten vollmundig gegebenen Versprechungen einzuhalten.
Wenn Du solch ein Gerät erwischt...und da kann ein Prüfzeichen drauf sein oder nicht...dann bist Du reif, wenn der Meßwagen kommt.

Was glaubt Ihr Powerline-Befürworter eigentlich, warum so viele einstige Verfechter der Powerline-Technologie wie BEWAG, Siemens, RWE ausgestiegen sind???
Selbst dort konnten sich wenn auch nach längerer Lernphase die technisch unwissenden Marketing-Strategen nicht mehr den anhaltenden Problemen bedingt durch die ungeeigneten Transportleitungen verschließen.

Die Linz AG in Österreich hat eine Menge Probleme am Hacken, weil sie von der zuständigen Aufsichtsbehörde dazu verdonnert wurde, die Störungen dauerhaft abzustellen.
Einer der Gründe waren die Probleme, die bei einer Katastrophenschutzübung auftraten, wobei der Funkverkehr durch Powerline stark beeinträchtigt und z.T. sogar lahmgelegt wurde.
Man stelle sich das mal im Fall einer wirklichen Katastrophe vor...
Jedenfalls wird denen von der Fernmeldebehörde langsam der Hahn zugedreht, auch wenn sich die Linz AG immer noch zu wehren versucht .

Und nochmal kurz zu dem Einwand, daß Funkdienste Störungen durch Geräte, welche die geltenden Zulassungskriterien erfüllen, hinnehmen müssen.
Erzähle das mal der Flugsicherung oder den BOS-Funkdiensten.
Ein primär zugewiesener Funkdienst muß eben nicht hinnehmen, gestört zu werden, deshalb hat er ja den Primärstatus bzw. Primär-Exclusiv-Status.

Sicher machen die Funkamateure den meisten Wind, und versuchen bereits im Vorfeld, auf die Problematik hinzuweisen.
Wenn im Tower ein Fluglotse seinen Flieger auf der Kurzwelle nicht oder nicht mehr gut empfangen kann, nur weil irgendsoein uneinsichtiger D-LAN-User auf seinem "Recht" besteht, Steckdoseninternet zu benutzen, dann wird nicht lange gefackelt, sondern das Teil kurzerhand stillgelegt.

Wenn man mal die Entwicklung von PLC und verwandten Technologien verfolgt, dann kann man eigentlich nur zu dem Schluß kommen, daß das nichts, aber auch gar nichts taugt. Der Druck durch die Fernmeldebehörden nimmt zu, und das ist auch gut so. Warum in eine Technik investieren, die eigentlich eine Totgeburt ist und langfristig nicht überleben wird (zumal man mit WLAN zum Spottpreis wesentlich höhere Datenraten hinbekommt und sich im Haus bewegen kann, ohne an einer Steckdose zu hängen).
Die Physik läßt sich nicht vergewaltigen, Stromleitungen sind aufgrund des Aufbaus nun einmal ungeeignet zur Übertragung hoher Datenraten !!

Dazu muß man nicht Funkamateur sein, um das zu erkennen.
Ich jedenfalls werde es wie Mr Ed auch so halten, daß wenn mir hier ein PLC-Signal auffällt, ich massiv dagegen vorgehen werde. Das beginnt mit einem netten Gespräch mit dem Nachbarn und endet dann wenn nötig mit der Einschaltung der Behörde.
Ob das jemand als Blockwart-oder Ansch...mentalität ansieht, ist mir egal.

Hier noch ein relativ interessanter Link zu dem Thema (wurde leider schon länger nicht aktualisiert, ist aber trotzdem ganz informativ):

http://www.muenster.de/~dl5qe/plcmenue.htm

Möge dieser unsägliche "Daten-über-die-Stromleitung"-Unsinn möglichst bald verboten werden.

Gruß
Wilfried


BID = 363725

caes

Stammposter



Beiträge: 473


Zitat :
laser-tv hat am 26 Aug 2006 21:49 geschrieben :



>die Sendepegel einfach von "fähigen" Technikern hochgedreht wurden, was zwar zu etwas stabilerer Funktion, sehr wohl aber zu einem erheblichen Störpotenzial geführt hat.

Ja und? Hat hier einer gefragt, wie er seinen DLAN-Adapter frisieren kann? Ich glaube nicht.


>Nicht selten sollen solch gewagte Eingriffe durch den technischen Service selbst vorgenommen worden sein,

Quelle, Beweis? Oder nur Geruecht?


>Wenn Du solch ein Gerät erwischt...und da kann ein Prüfzeichen drauf sein oder nicht...dann bist Du reif, wenn der Meßwagen kommt.

*gaehn*... und ewig winkt der Zaunpfahl Messwagen (s. u.)


>Was glaubt Ihr Powerline-Befürworter eigentlich, warum so viele einstige Verfechter der Powerline-Technologie wie BEWAG, Siemens, RWE ausgestiegen sind???

Zur Deutlichkeit, weder benutze ich Powerline noch befuerworte ich es. Aus beruflichen Gruenden habe ich allerdings den Werdegang dieser Technologie verfolgt und weiss, dass nicht EMV-Probleme ihr das Wasser abgegraben haben, sondern schlicht und ergreifend das zeitgleich aufkommende Angebot von DSL.

In jedem Fall wuerde ich dafuer plaedieren, nicht immerzu DLAN (ontopic) und Datenfernuebertragung via Stromleitungsnetz (offtopic) zu vermischen.


>Die Linz AG in Österreich

Was machen die denn, DLAN? Wohl nicht.


>Und nochmal kurz zu dem Einwand, daß Funkdienste Störungen durch Geräte, welche die geltenden Zulassungskriterien erfüllen, hinnehmen müssen.
Erzähle das mal der Flugsicherung oder den BOS-Funkdiensten.

Im Umkreis von Flughaefen ist kilometerweit keine Wohnbebauung im Umkreis, schon wegen des Fluglaerms. Willst Du jetzt andeuten, ein Devolo-Adapter wuerde den Funkverkehr dort stoeren?


>Ein primär zugewiesener Funkdienst muß eben nicht hinnehmen, gestört zu werden, deshalb hat er ja den Primärstatus bzw. Primär-Exclusiv-Status.

Amateurfunkerwunschdenken. Lies bitte die Gesetze genau.


>Ich jedenfalls werde es wie Mr Ed auch so halten, daß wenn mir hier ein PLC-Signal auffällt, ich massiv dagegen vorgehen werde. Das beginnt mit einem netten Gespräch mit dem Nachbarn und endet dann wenn nötig mit der Einschaltung der Behörde.

Kommen wir also endlich zu Wesentlichen. Wie Du als massiv gegen PLC-Signale Vorgehender sicherlich wissen wirst, trifft Dich die volle Wucht des §7 Abs. 2 AFuG, welcher da lautet:

§§§
(2) Von den Schutzanforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr.
2 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten darf der
Funkamateur abweichen und kann den Grad der Störfestigkeit seiner Amateurfunkstelle
selbst bestimmen. Erfüllt die Amateurfunkstelle die Schutzanforderungen im Sinne des
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 jenes Gesetzes nicht, muß der Funkamateur elektromagnetische
Störungen seiner Amateurfunkstelle durch andere Geräte hinnehmen, wenn diese Geräte
den Schutzanforderungen nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die elektromagnetische
Verträglichkeit von Geräten genügen.
§§§

Heisst im Klartext, Du reichst Beschwerde ein, Buerokraten werden taetig, der Funkmesswagen kommt, die gucken sich Deine Anlage an und im Klagefall beginnt ein Gutachterstreit darueber, ob Du als Beschwerdefuehrer die Schutzanforderungen zur Stoerfristigkeit i. S. d. G. erfuellst (selbstverstaendlich erfuellst Du sie NICHT, denn das macht ja den Amateurfunk erst so richtig spannend, waehrend der Devolo-Stoerer nur locker auf die Baumusterpruefung zu verweisen braucht). Am Ende hast Du dann einen fetten Aktenordner voll mit Korrespondenz von Behoerden, Gerichten, Gutachtern und Rechtsanwaelten. Und - verlass Dich drauf - ein paar fette Rechnungen.

Glaub es bitte in eigenem Interesse, das sind nicht nur unversierte Hausfrauen, die mit DLAN stoeren. Das koennen auch richtig fiese Menschen sein, die mit Rechtsmitteln den Spiess umdrehen koennen auf eine Weise, die sehr teuer fuer Dich werden kann. Der Gesetzgeber schuetzt das Funkamateurwesen bedeutend schwaecher, als viele meinen. Jedenfalls, was in Funkamateurclubs erzaehlt wird, verdient eine gesunde Portion Skepsis, weil dort der eine dem anderen nach dem Mund redet und alle nur glauben, was sie glauben wollen, ohne aber die Rechtslage wirklich nach allen Richtungen sondiert zu haben.



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BID = 363739

laser-tv

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Hi Caes

>Zur Deutlichkeit, weder benutze ich Powerline noch befuerworte ich es....
Das ist doch schon mal ein guter Ansatz.

>In jedem Fall wuerde ich dafuer plaedieren, nicht immerzu DLAN (ontopic) und Datenfernuebertragung via Stromleitungsnetz (offtopic) zu vermischen.

...da hast Du Recht. Ich habe es auch nur deshalb in einen Topf geworfen (und mache es frecherweise in dieser Antwort wieder), weil es prinzipiell das gleiche Störpotenzial aufweist.
Ob nun MV flächendeckend Haushalte mit Powerline zumüllt und dadurch einen hohen Summenpegel in die Luft bringt oder eine ähnliche Anzahl Haushalte D-LAN Geräte in hoher Dichte einsetzt (was ja wohl gottlob nie passieren wird) und dadurch ein ebenfalls hoher Störnebel entsteht, ist vom Ergebnis erstmal egal.

>Im Umkreis von Flughafen ist kilometerweit keine Wohnbebauung im Umkreis, schon wegen des Fluglaerms. Willst Du jetzt andeuten, ein Diavolo-Adapter werde den Funkverkehr dort storen?

...ich bin realistisch genug zu wissen, daß ein einziges D-LAN in mehreren KM Entfernung keine Probst macht. Nur wenn es so käme, wie es sich die Verramsche solcher Geräte gern wünschen, daß möglichst viele Leute sowas einsetzen, wird auch in ein paar KM Entfernung Probst geben. Wenn man mal bedenkt, daß selbst geschirmte Leitungen (Kabelfernsehen) in Flughafennähe massive Störungen des Funkverkehrs sowie der Navigationseinrichtungen verursacht haben wage ich mir kaum auszumalen, was bei hochfrequenten Signalen auf ungeschirmtes und unsymmetrischen Stromleitung passieren wird.

>...Schutzanforderungen zur Stoerfristigkeit i. S. d. G. erfuellst (selbstverstaendlich erfuellst Du sie NICHT, denn das macht ja den Amateurfunk erst so richtig spannend, waehrend der Devolo-Stoerer nur locker auf die Baumusterpruefung zu verweisen braucht).

...es hat nichts mit der Störfestigkeit einer Amateurfunk-Empfangsanlage zu tun, wenn auf der Nutzfrequenz durch solche Gerätchen wie das Devolo-Modem o.ä. breitbandige Rauschteppiche erzeugt werden...
Und sei Dir sicher...der lockere Verweis auf die Baumusterprüfung ist kein Persilschein. Wenn in einem angenommenen Fall verdächtig hohe Feldstärken gemessen werden, dann wird so ein "baumustergeprüftes" Gerät einer nochmaligen Prüfung unterzogen.
Und dann bin ich mal gespannt, wer dann die fette Rechnung bekommt.

>Das koennen auch richtig fiese Menschen sein...
...das kann ich auch...

>...die mit Rechtsmitteln den Spiess umdrehen koennen auf eine Weise, die sehr teuer fuer Dich werden kann. Der Gesetzgeber schuetzt das Funkamateurwesen bedeutend schwaecher, als viele meinen...

Es hat sich die Denke eingebürgert, daß ein paar Anwälte und ein wenig Geld immer alles zu Gunsten von Wirtschaftsinteressen regeln.
Das ist auch oft so (leider).
Aber da nicht nur der Amateurfunk betroffen sein kann, sondern auch Rundfunk, BOS,...etc. hat es nicht nur ein kleiner Amateurfunkpupser mit einem mächtigen D-LAN/Powerline-Supporter zu tun, sondern etwas massivere Interessengruppen. Und daß der Amateurfunk wenig geschützt ist, da widerspreche ich massiv. Das wollen einige so ganz gern.
Wir hatten hier bei uns einen Fall, daß der Sender unseres
ATV-Relais immer mal wieder Störungen beim Empfang der Funkkamera des Polizeihubschraubers verursacht hatte. Das Ende vom Lied war, daß der in Polizeiverantwortung betriebene Empfänger nach eingehender Prüfug von der damals noch RegTP stillgelegt wurde. Weiterhin mußte ein Wind-Temperaturradar (1280MHz) nahe an der Eingabefrequenz unseres ATV-Relais abgeschaltet werden, weil es da nichts zu suchen hatte. Und das, obwohl "nur" Amateurfunk beinträchtigt war. Die Beispielkette ließe sich fortführen.
Ich bin mir sicher, daß nicht nur im hannoverschen Bereich so verfahren wird. Du darfst das nicht damit verwechseln, daß hin und wieder mal ein angetrunkener Relaisstörer unbehelligt bleibt.
Da wo andere Funkanwendungen in Amateurfunkbereiche hineínsplattern, wird die Behörde sehr wohl tätig.
Das setzt natürlich eine gewisse Vorarbeit der Funkamateure voraus (Ermittlung der Position der Störquelle etc.) Aber das versteht sich ja eigentlich von selbst.

Zum Schluß noch zu den Quellen für meine Behauptung hochgedrehter Ascom Modems etc.
Da muß ich zumindest temporär die Quelle schuldig bleiben, das finde ich jetzt auf die fixe nicht...wird bei Auffinden nachgereicht.
Ich kann es momentan nur zeitlich eingrenzen. Die Story kam mir etwa in Mitte 2001 zu Ohren, als die Feldversuche zu PLC liefen (ich weiß...kein D-LAN)

Soweit erstmal von hier...
Gruß
Wilfried

BID = 363753

Neo2005

Der Neo halt


ICQ Status  

Hi!

Auch wenn es vielleicht nicht viel mit D-Lan zu tun hat. Aber funktioniert nicht der Powernet- oder Powerline-Bus von Busch-Jäger so ähnlich oder ist der harmlos?

Gruß
Neo

_________________
Für Rechtsschreib- und Grammatikfehler wird keine Haftung übernommen. Zu risiken und Nebenwirkungen verklagt euren oder eure Deutschlehrer/in

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Neo2005 am 27 Aug 2006 11:34 ]

BID = 363849

DonComi

Inventar



Beiträge: 8605
Wohnort: Amerika

Hallo Neo,

Die Bandbreite ist dort sehr klein, die Datenrate beträgt popelige 240 Baud (Bits/Sekunde).

Das wird wohl kaum hochfrequent abstrahlen .

Die Frequenzen sind ja noch im unteren NF-Bereich.

_________________

BID = 364532

dl2jas

Inventar



Beiträge: 9914
Wohnort: Kreis Siegburg
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Zitat :
caes hat am 12 Aug 2006 19:42 geschrieben :

...
>Und da die Rundfunk- und Amateurfunkbänder eine Primärzuweisung haben sind Störungen dort nicht hinzunehmen.

Das duerfte auf den Grad der Stoerung ankommen und ich behaupte bis zum Beweis des Gegenteils, dass zugelassene Geraete keine Stoerungen im rechtlichen Sinn erzeugen.

Es tut mir leid, aber einer amtlichen Zulassung vertraue ich mehr als den Argumenten von Amateurfunkern, ganz einfach, weil die grundsaetzlich erstmal alles als illegal ansehen, was sie vom Empfang abhaelt, selbst wenn es irgendein durchgeknallter Guerillasender in einem Anden-Staat ist.



Ja, auch "durchgeknallte Guerillasender" mußten schon entsprechende Amateurfunkfrequenzen verlassen, sofern sie greifbar waren. Kann man bei der Bandwacht nachlesen.

Nun zum Powerlinezeugs, wozu ich DLAN eindeutig dazuzähle.
Soweit ich informiert bin, gilt immer noch:

Nutzungsbestimmung NB30 RegTP (jetzt Bundesnetzagentur)

Da sind die maximal zulässigen Feldstärken eindeutig geregelt, auch Geräte mit vorheriger Bauartprüfung müssen diese einhalten...
Bei einer Bauartprüfung kann man nicht wirklich feststellen, wie sich das Gerät emissionstechnisch im Netz verhalten wird, höchstens im genormten Plattenbau, wo die Elektroinstallation nach dem gleichen Muster erfolgte.

Habe ich in der Umgebung jemanden, der die PLC-Technik benutzt, kann ich mit halbwegs einfachen Amateurfunkmitteln feststellen, ob der Kandidat die zulässige Feldstärke überschreitet. Die erlaubte Feldstärke liegt bei etwa 40 dB(µV/m), zu messen in 3 m Entfernung. Bei 10 MHz wäre also eine Feldstärke von 100 µV/m zulässig.
Messe ich aber z.B. in 300 m Entfernung eine Feldstärke von mehr als 1 µV/m, ist davon auszugehen, daß die Feldstärke am Entstehungsort wesentlich die zulässige Grenze überschreitet. Winkeldämpfung der Antenne und Polarisationsverluste habe ich mal vernachlässigt, was nicht wenige dB ausmacht. Wenn das S-Meter mehr als S2 in 300 m Entfernung anzeigt, dürfte etwa 1 µV von der Größenordnung entsprechen, sollte man den PLC-Kandidaten näher auf den Zahn fühlen.
Gebe ich sowas fundiert mit Pegelberechnung an die Bundesnetzagentur weiter, wird sie wohl handeln müssen, festgelegter Grenzwert allerhöchstwahrscheinlichtst überschritten!

DL2JAS


BID = 364551

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Im Umkreis von Flughaefen ist kilometerweit keine Wohnbebauung im Umkreis, schon wegen des Fluglaerms.

Wo liegt dieses glückliche Land ?

_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

BID = 364566

high_speed

Schreibmaschine



Beiträge: 2073

Hallo Mr.Ed

> Gut das das die BNetzA Mitarbeiter bei High_Speeds Nachbar
> nicht wußten und den Schrott einkassiert haben.

Das war nicht mein Nachbar. Was da im Beitragstand stand,
ist ein Zitat, gekennzeichnet durch: >> Zitat.. Zitat <<

>>
KEINE ANGST!!!

Die Bundesnetzagentur legt In-House-Powerline-Komponenten sofort still,wenn Störungen verursacht werden.

SO bei mir:
Ein Nachbar hatte Powerline,und meine gesammte Kurzwelle war unbrauchbar,auch die Radiobänder.
Der Funkstörmessdienst hat die Komponenten beim Nachbarn gleich eingezogen.
Jetzt ist wieder ruhe.
<<
http://forum.db3om.de/ftopic339.html

Das war ein Nachbar von DG2DAP (Peter).

Eine Zulassung gibt es auch nicht mehr. Jeder Hersteller
kann ein CE-Zeichen anbringen, wenn er glaubt und
hoffentlich auch überprüft hat, dass sein Gerät die
geltenden Normen und Vorschriften erfüllt. Ein
Ausrufezeichen im Kreis bedeutet, dass das Gerät nicht in
allen Ländern der EU betrieben werden darf. Bei manchen
Geräten findet man neben dem CE-Zeichen noch eine 4 stellige
Kennnummer der benannte Stelle, zum Beispiel 0700 für
http://www.phoenix-testlab.de .

In den zugrunde liegenden Prüfnormen werden nicht immer alle
vorkommenden Realitäten mit abgedeckt. Man versucht den
Worst case zugrunde zu legen.
Für eine CE-EMV-Prüfung werden geprüft:

Störfestigkeit:
- ESD (Electrostatic Discharge)
- BURST (Störpakete mit geringer Leistung)
- SURGE (Störimpuls mit hoher Leistung)
- eingestrahlte HF-Felder
- leitungsgeführte Störungen

Störemmision:
- Leitungsgeführt
- Abgestrahlt

Dabei können verständlicherweise die Eigenschaften der
Leitungsinstallation nicht mit untersucht werden.
Wie es aussieht verhält sie sich schlechter als gedacht.
Vielleicht schreibt alpha-ranger noch etwas dazu.

MfG
Holger

_________________
George Orwell 1984 ist nichts gegen heute.
Der Überwachungsstaat ist schon da!

Leider lernen die Menschen nicht aus der Geschichte,
ansonsten würde sie sich nicht andauernd wiederholen.

BID = 364774

caes

Stammposter



Beiträge: 473


Zitat :
perl hat am 30 Aug 2006 01:06 geschrieben :

Wo liegt dieses glückliche Land ?


Im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Hier gibt es seit 35 Jahren ein Fluglaermgesetz (spaeter BImschG und BImschV) mit entsprechenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Folgen. Was aelter ist, geniesst natuerlich Bestandsschutz, wenn auch eingeschraenkten.

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BID = 364786

caes

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Beiträge: 473


Zitat :
high_speed hat am 30 Aug 2006 06:53 geschrieben :


Das war nicht mein Nachbar. Was da im Beitragstand stand,
ist ein Zitat, gekennzeichnet durch: >> Zitat.. Zitat <<

>>
KEINE ANGST!!!

Die Bundesnetzagentur legt In-House-Powerline-Komponenten sofort still,wenn Störungen verursacht werden.

<<


Der Forumsartikel sagt aber nicht, was passiert waere, wenn der Betreiber Rechtsmittel eingelegt haette, was er konkret verbaut hatte und mit welchen Stoerungen.


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BID = 364803

high_speed

Schreibmaschine



Beiträge: 2073

Das passiert mit denen, die noch alte analogen
Schnurlostelefone nutzen. Die Geräte hatten sogar eine
Zulassung mit Posthörnchen.
http://www.bundesnetzagentur.de/eni......html
Für die Personen, die von der Änderung nichts mitbekommen
haben, kann es teuer werden.

Wenn etwas stört, gehört es aus den Verkehr gezogen, nicht
ohne Grund gibt es Grenzen für die maximale Störemissionen.

Holger

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ansonsten würde sie sich nicht andauernd wiederholen.


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