Hallo
Also ich hab mich heute schlau gemacht wie das mit der Umstellung vom TT-Netz auf TN-Netz in Österreich hergehen soll.
Die Lösung ist eigentlich recht simple:
Das zuständige E-Werk ist doch für die Einhaltung der Nullungsbedingungen zuständig. Also werden sie dafür Sorge tragen müssen, das der Sternpunkt des Trafos geerdet ist.
Dachständereinführungen werden entfernt.
3L und PEN wird als Hauptleitung (min.10mm² Cu od. 16²Al)
zum HAK gezogen. Hier ist der PEN od. PE Leiter (je nach Querschnitt der weiterführenden Leitungen) mit dem Anlagenerder bzw. Hauptpotentialausgleich zu verbinden. (gleich zu dimensionieren wie ein Schutzerdungsleiter).
Verlegung vom PEN:
1. Darf nicht einpolig unterbrochen od. abgesichert werden.
Wenn schaltbar, so muß sein Schaltstück vor dem anderen ein und nach dem anderen ausschalten.
2. Mind. Querschnitt wie oben, bei grösseren Querschnitt, ist gleiche Dimensionierung wie für PE gefordert.
3. Unter 10mm² wird TN-S Netz. N führt nur Betreibsstrom PE nur Fehlerstrom. Nach der Aufteilung darf der N nicht mehr geerdet, oder mit PEN bzw. Pe verbunden werden.
Es können beliebig viele PEN.- PE.- oder N vom PEN abgezweigt werden.
Der PEN- Leiter ist mit den Außenleitern in einer gemeinsamen Umhüllung zu verlegen, DIES GILT NICHT FÜR PEN- SCHIENEN IN SCHALT UND VERTEILUNGSANLAGEN UND FÜR NACHTRÄGLICH VERLEGTE PEN-LEITER.
Vorhandene N Leiter die als PEN- Leiter geeignet sind, aber blau oder grau sind, müssen dauerhaft an den Enden gb/gr. gekennzeichnet werden.
Für Probleme sind einige Sonderregeln bei der Umstellung vorgesehen.
L.G. Andrea