DIN 18015 - ist Einhaltung Pflicht?

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Autor
DIN 18015 - ist Einhaltung Pflicht?

    







BID = 194659

Flyertom

Gerade angekommen


Beiträge: 10
 

  



Hallo und Guten Tag erstmal, ich bin neu hier.

Habe auch die Boardsuche zu meiner Frage bemüht, leider nur Artikel im Archiv gefunden (z.B. den hier: klick), in die nicht mehr geschrieben werden kann. Also neues Thema eröffnen.

Mein Problem ist folgendes:

ich wohne seit kurzem in einer neu sanierten Altbauwohnung (Erstbezug), wobei die Wohnung praktisch neu gebaut wurde (vorher Dachboden).

Was mir erst nach dem Einzug aufgefallen ist - bis auf ein (von insgesamt vier!) Zimmer ist die Versorgung mit Steckdosen völlig unzureichend. So gibt es Räume mit nur EINER Steckdose, die aber >20m² groß sind!

Ich weiß nicht, wer die Planung gemacht hat, aber die DIN 18015-2 scheint demjenigen nicht geläufig zu sein. Demnach müssen bei Wohnräumen >20m² mindestens 5 (eigentlich sogar 9) Steckdosen vorhanden sein.

Bei mir sieht es im Detail so aus:


Code :

Zimmer...............Ist.......Mindest-Soll*...Differenz
Eßzimmer..............1.............9.............-8
Schlafzimmer..........3.............9.............-6
Küche.................8.............9.............-1
Badezimmer 1..........3.............4.............-1
Abstellkammer.........1.............2.............-1
Wohnzimmer............1.............9.............-8
Arbeitszimmer.........3.............5.............-2
Badezimmer 2..........1.............4.............-3
Gesamt:..............21............51............-30

* Angaben für Wohnungen mit Ausstattungswert 2 (Whg. in MFH) in Anlehnung an DIN18015-2 und RAL-RG 678



Bei den Leuchtenauslässen sieht es nicht viel besser aus.

Nun meine Frage - ich weiß, daß DIN-Vorschriften grundsätzlich keine Gesetzeskraft haben - wie ist das aber bei Elt.-Installationen?

Danke für Antworten,
Gruß Flyertom


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Flyertom am 11 Mai 2005 12:50 ]

BID = 194660

sam2

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Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  


Hallo Flyertom,

erstmal Willkommen im Forum!

Bist Du denn Eigentümer oder nur Mieter?
Das wäre ein sehr erheblicher Unterschied.
Dann sieht man weiter.

Gruß,
sam2


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 194661

Flyertom

Gerade angekommen


Beiträge: 10


Hallo,

sorry, ich bin Mieter.

Gruß,
Flyertom.

BID = 194664

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Auf welcher Grundlage wurde der Mietvertrag geschlossen:
Konntest Du die Wohnung (im fertig ausgebauten Zustand) vorher besichtigen oder war sie noch im Bau?

Was sagt der Mietvertrag zum Objekt allgemein (z.B. "renoviert", "Erstbezug", "Neubau") und zu seiner Ausstattung?

Wie hoch ist die Miete im Vergleich (welchem Niveau entspricht sie in etwa)?


Gleich mal weiter:
Wie viele und welche Stromkreise gibt es?
Was ist mit FI-Schalter(n)?


[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 11 Mai 2005 12:58 ]

BID = 194666

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...


Auch nicht anders. Selbst die DIN-VDE0100 zählt nicht als Gesetz. Wird dann allerdings gerne behelfweise als "Stand der Technik" herangezogen. Ebenso verlangt der Sromversorger gerne in den Verträgen, dass VDE-konform installiert wird. Wobei davon wieder abgewichen werden darf, wenn eine vergleichbare oder bessere Sicherheit auf andere Weise sichergestellt ist.
Dein Problem hat aber nichtmal mit sicherheitsrelvanten Dingen zu tun, sondern ist eigentlich nur ein Komfortstandard. Da stehen die Chancen, den Vermiter zur Einhaltung zu zwingen noch schlechter aus. Man kann zwar wieder in Richtung "Stand der Technik" und somit minderwertige Ausführugn und daraus folgend reduzierter Lebensstandard argumentieren und eine Mietkürzung anstreben. Allerdings wird das schwer durchzusetzen sein, im Gegensatz zu Sicheheitsrelvanten Merkmalen wird hier ein Richter sich sehr viel schwerer tun, wirklichen Handlungsbedarf zu erkennen. Ebenso hätte man auf die Anzahl der Steckdosen bei der Besichtigung schon achten können.
Schön ist der jetzige Zustand, zumal gerade erst renoviert wurde mit Sicherheit nicht, nur sehe ich da nicht die Mittel, eine Änderung herbeizuführen, wenn man sich nicht freundlich mit dem Eigentümer einigen kann (und ggf. die Kosten (teilweise) selbst trägt).

BID = 194681

Flyertom

Gerade angekommen


Beiträge: 10


Hallo nochmal.

Die Wohnung ist Erstbezug nach Totalsanierung (de facto Neubau, da DG-Ausbau). Gehobener Standard und dementsprechend gehobene Miete, wobei auf den Standard im Mietvertrag (üblicherweise) kein Bezug genommen wird, da dies subjektiv und somit schwer zu quantifizieren ist.

Die Frage nach den Stromkreisen ist berechtigt, denn hier ist auch was faul. Es gibt nämlich nur einen getrennten Stromkreis für die Wohnräume, und zwar den für das Schlafzimmer (dem einzigen Wohnraum, der einigermaßen dem Standard entspricht). Die drei restlichen Wohnräume hängen alle an einem gemeinsamen Stromkreis (haben aber auch insgesamt nur 7 Steckdosen und 4 Leuchtenauslässe). Abgesichert ist alles mit Sicherungsautomat B16 (also 16A, nehme ich mal an).

FI gibt es einen.

Der Rest ist -soweit ich das sehe- OK (E-Herd, Trockner, WaMa, Geschirrspüler haben alle eigene Stromkreise).



Ja, ich habe die Wohnung einmal besichtigt. Nein, ich habe die Anzahl der Steckdosen nicht kontrolliert. Wer tut so etwas bei einer Mietwohnung (als nicht-Fachmann)?? Mir ist es erst richtig aufgefallen, als ich meine elektrischen Verbraucher anschließen wollte.


gruß


PS: Mir geht es hier nicht primär um die rechtliche Situation, ich wollte nur von Fachleuten wissen, inwieweit die DIN-Vorschrift in der Praxis angewendet wird bzw. werden muß - und wo ich das ggfs. nachlesen kann.


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Flyertom am 11 Mai 2005 13:40 ]

BID = 194692

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Ich muß nochmal nachfragen:
Was steht genau im Mietvertrag?
Kommt dort das Wort "saniert" oder "renoviert" vor oder nicht???

Was üblicherweise gemacht (oder unterlassen) wird, ist demgegenüber ohne Belang. Abgesehen davon kenne ich viele Mietverträge, wo solche Dinge sehr wohl drinstehen.

Außerdem widersprichst Du Dir selbst:
Einerseits nimmst Du Bezug auf eine elektrotechnische Mindestausstattung nach DIN, andererseits sagst Du, derartiges sei "subjektiv und somit schwer zu quantifizieren"...

Da man die Zahl der Steckdosen auch als Laie mittels Besichtigung leicht feststellen kann, wird man - wenn eine solche stattgefunden hat - bei Vertragsunterzeichnung wohl nicht gut arglos gewesen sein können.

Ob manche Leute auf solche Punkte nicht achten, ist deren persönliches Problem...


Daher bliebe ME nur noch die Möglichkeit, Schlechterfüllung zu monieren. Dazu müßte aber klar sein, auf welche Ausstattung man vertraglich Anspruch hat.
Das legt im Einzelfall der Richter fest und bezieht sich dabei z.B. auf solche Angaben, wie ich sie oben erfrage.


Hast Du über diese Frage schonmal mit dem Vermieter gesprochen? Was meint der dazu?

Und was möchtest Du denn überhaupt erreichen?
Mehr Steckdosen zu bekommen oder weniger Miete zu zahlen?

Wärst Du denn überhaupt bereit, den Schmutz einer nachträglichen Installation hinzunehmen? Bei Leichtbauwänden müßte wahrscheinlich eine zusätzliche Leitungsführung weitgehend AP erfolgen (ggf.in Kanal). Wäre das optisch denn akzeptabel?


P.S.
Sie lasen wie immer lediglich eine persönliche Einschätzung einer hypothetischen Sachlage. Wer eine individuelle Rechtsberatung im konkreten Einzelfalle wünscht, wende sich vor Ort an den Anwalt des geringsten Mißtrauens...
In Mietangelegenheiten berät gerne auch der örtliche Mieterschutzverein!

BID = 194700

Flyertom

Gerade angekommen


Beiträge: 10



Zitat : sam2 hat am 11 Mai 2005 13:50 geschrieben :

Ich muß nochmal nachfragen:
Was steht genau im Mietvertrag?
Kommt dort das Wort "saniert" oder "renoviert" vor oder nicht???




Nein, das kommt nicht vor!


Zitat :
§ 1 - Mietsache

Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die Wohnung Nr. X im Haus XYZ in ABC, bestehend aus ... (Zimmeraufstellung wie oben)





Zitat :
Was üblicherweise gemacht (oder unterlassen) wird, ist demgegenüber ohne Belang. Abgesehen davon kenne ich viele Mietverträge, wo solche Dinge sehr wohl drinstehen.




Ich nicht.


Zitat :
Außerdem widersprichst Du Dir selbst:
Einerseits nimmst Du Bezug auf eine elektrotechnische Mindestausstattung nach DIN, andererseits sagst Du, derartiges sei "subjektiv und somit schwer zu quantifizieren"...




Mißverständnis?? Mit "nicht quantifizierbar" meinte ich die subjektive Einschätzung, ob eine Wohnung "gehobenem Standard" entspricht! Die elektrotechnische Mindestausstattung ist hingegen ausreichend quantifiziert, nämlich mit konkreten Zahlenangaben in der DIN 15018-2.


Zitat :
Da man die Zahl der Steckdosen auch als Laie mittels Besichtigung leicht feststellen kann, wird man - wenn eine solche stattgefunden hat - bei Vertragsunterzeichnung wohl nicht gut arglos gewesen sein können.

Ob manche Leute auf solche Punkte nicht achten, ist deren persönliches Problem...




Da wäre ich jetzt nicht drauf gekommen, daß das mein persönliches Problem ist. eben weil es das ist, frage ich hier um Rat. Und habe nach wie vor erhebliche Zweifel daran, daß das Durchzählen der Steckdosen zum Standardprogramm einer Wohnungsbesichtigung gehört (bei mir tut sie das auch erst seit neulich).


Zitat :
Daher bliebe ME nur noch die Möglichkeit, Schlechterfüllung zu monieren. Dazu müßte aber klar sein, auf welche Ausstattung man vertraglich Anspruch hat.
Das legt im Einzelfall der Richter fest und bezieht sich dabei z.B. auf solche Angaben, wie ich sie oben erfrage.




Nochmal, ich möchte keine rechtliche Beratung bzw. Bewertung des Falls. Dafür ist das hier sicher nicht das richtige Forum. Ich suchee nur Erfahrungen von Praktikern, nach dem Motto "also ich (Elektromeister) habe schon xx Wohnungen saniert, die Einhaltung der Mindeststandards nach DIN war da immer gefordert".


Zitat :
Hast Du über diese Frage schonmal mit dem Vermieter gesprochen? Was meint der dazu?




Ich habe nächste Woche einen Termin bei ihm und möchte da nicht völlig unbedarft/ahnungslos hingehen.


Zitat :
Und was möchtest Du denn überhaupt erreichen?
Mehr Steckdosen zu bekommen oder weniger Miete zu zahlen?




Ganz klar ersteres!!! Mir nützt es nichts, wenn ich z.B. 20 EUR/Monat weniger Miete zahle, dafür aber ständig über Verlängerungskabel stolpere (sowohl mit den Beinen als auch optisch).


Zitat :
Wärst Du denn überhaupt bereit, den Schmutz einer nachträglichen Installation hinzunehmen?




Ja klar! Ich weiß selbst, daß das nicht ohne Nebenwirkungen abgehen kann.


Zitat :
Bei Leichtbauwänden müßte wahrscheinlich eine zusätzliche Leitungsführung weitgehend AP erfolgen (ggf.in Kanal). Wäre das optisch denn akzeptabel?




Wäre es nicht unbedingt. Aber man kann doch sicher an einen vorhandenen Lichtschalter noch eine Steckdose anschließen, auch UP (sind alles Leichtbauwände), oder nicht? Alternativ bleibt immer noch ein Sockelleistensystem, z.B. das von Tehalit (ja, ich weiß - nicht ganz billig - ist aber meine Miete auch nicht!).

gruß


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Flyertom am 11 Mai 2005 14:18 ]

BID = 194771

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Lieber Flyertom,

Du hast hier eine Frage von rechtlicher Natur gestellt (was Dir nach Formulierung der Fragestellung wohl auch klar war).
Dann beschwerst Du Dich aber, wenn die Antworten auf diesen Aspekt eingehen...

Wie anders sollte man diese Frage auch beantworten???


Es ist vollkommen irrelevant, ob Auftraggeber mit den ausführenden Elektrikern bei Sanierung von Wohnungen manchmal, üblicherweise oder oft die Anwendung bestimmter Normen vereinbaren oder dies implizit gelten (z.B. wegen Verweises in der VOB).
Denn hier geht es nicht um einen Werkvertrag! Und Du hast nach eigener Aussage keine "sanierte" Wohnung angemietet.

Gibt es vielleicht wenigstens ein Inserat oder ein sonstiges Angebot, wo die Wohnung als "saniert" angepriesen wurde?


Daß Dir die Antwort "persönliches Problem" (man könnte es auch härter formulieren...) nicht gefällt, kann ich verstehen, aber das ändert nichts an der Sachlage.

Fazit:
Wenn Dein Vermieter kein Einsehen zeigt, hast Du ME nur vier Möglichkeiten.

1) Du findest Dich damit ab
2) Du rüstest (falls der Vermieter dem zustimmt!) auf eigene Kosten nach (soweit und wie technisch möglich)
3) Du ziehst wieder aus (nach fristgerechter Kündigung)
4) Du führst einen Rechtsstreit

Ja nach Lage der Dinge und Laune des Richters kannst Du dort durchaus obsiegen. Aber sicher ist nur, daß es ein nicht unerhebliches Kostenrisiko darstellt.
Viel Spaß dabei!

Immerhin hast Du schon was gelernt...

Ich habe so den Eindruck, daß Du einfach gerne Aussagen hören möchtest, welche Deine Position unterstützen. Das ist menschlich verständlich, hilft aber nicht weiter.

Daß Du Dir eine Erweiterung technisch zu einfach vorstellst, hat Trabi schon erklärt.

Ich darf Dir versichern, daß wir hier im Forum ähnliche Fragen bereits ausführlich (bis hin zu entsprechenden Urteile und deren Umsetzung) diskutiert haben.
Wenn Du trotzdem der Ansicht bist, daß dies dafür ein ungeeignetes Forum sei, zwingt Dich niemand, das Thema hier weiterzuführen.

Es gilt die alte Hausregel: Wohltätigkeiten werden nicht aufgezwungen!


Gruß,
sam2

BID = 195016

Flyertom

Gerade angekommen


Beiträge: 10



Zitat : sam2 hat am 11 Mai 2005 17:26 geschrieben :

Lieber Flyertom,

Du hast hier eine Frage von rechtlicher Natur gestellt (was Dir nach Formulierung der Fragestellung wohl auch klar war).
Dann beschwerst Du Dich aber, wenn die Antworten auf diesen Aspekt eingehen...




Lieber sam2,

weder war es meine Absicht, in einem Elektronikforum eine rechtliche Frage zu stellen (ich gehe auch nicht zum Fleischer, wenn ich Brot kaufen will) - das ist vermutlich bei Dir falsch rübergekommen (oder ich habe meine Frage wirklich so mißverständlich gestellt), noch beschwere ich mich über Antworten (wo habe ich mich denn beschwert).


Zitat :
Wie anders sollte man diese Frage auch beantworten???




Na, so wie ich gefragt habe?

Nun meine Frage - ich weiß, daß DIN-Vorschriften grundsätzlich keine Gesetzeskraft haben - wie ist das aber bei Elt.-Installationen?

Da erwarte ich eine Antwort nach dem Motto (Beispiele ohne Anspruch auf Sinn) "Nein, auch bei Elt-Inst. sind sie nur eine Empfehlung!" oder "Ja, steht meistens in den TAB des EVU bzw. der Bauordnung!" o.ä. - nicht aber "da hast Du keine Chance gegenüber Deinem Vermieter" bzw. "steht im Mietevrtrag, daß die Wohnung saniert wurde?" (selbst wenn es drinstehen würde, was hat das mit meiner Eingangsfrage an sich und mit dem Problem DIN überhaupt zu tun?).


Zitat :
Es ist vollkommen irrelevant, ob Auftraggeber mit den ausführenden Elektrikern bei Sanierung von Wohnungen manchmal, üblicherweise oder oft die Anwendung bestimmter Normen vereinbaren oder dies implizit gelten (z.B. wegen Verweises in der VOB).




Das ist für mich eben nicht irrelevant, sondern enorm wichtig! Ich möchte gerne wissen, ob das üblich ist oder ob im Mutterland der Normung und Regulierung wirklich jeder Krauter eine Dose dorthin setzen kann, wo ihm gerade die Sonne hinscheint.


Zitat :
Denn hier geht es nicht um einen Werkvertrag!




Nein, aber u.a. -wenn auch nicht primär, s.o.- um ggfs. Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Planungsbüro und/oder der ausführenden Firma.


Zitat :
Und Du hast nach eigener Aussage keine "sanierte" Wohnung angemietet.




Meine "eigene Aussage" im Eröffnungsposting ist doch aber nicht so unverständlich, oder?

ich wohne seit kurzem in einer neu sanierten Altbauwohnung (Erstbezug), wobei die Wohnung praktisch neu gebaut wurde (vorher Dachboden).


Zitat :
Gibt es vielleicht wenigstens ein Inserat oder ein sonstiges Angebot, wo die Wohnung als "saniert" angepriesen wurde?




Ja, das gibt es -habe ich auch noch- aber da sehe ich nun wieder rechtlich keine Handhabe, da das von Maklern inseriert wurde - mit deren Ausschlußklauseln bez. Irrtum etc.


Zitat :
Daß Dir die Antwort "persönliches Problem" (man könnte es auch härter formulieren...) nicht gefällt, kann ich verstehen, aber das ändert nichts an der Sachlage.




Die Antwort an sich ändert aber auch nichts an der Sachlage und war damit IMO überflüssig.


Zitat :
Fazit:
Wenn Dein Vermieter kein Einsehen zeigt, hast Du ME nur vier Möglichkeiten.

1) Du findest Dich damit ab
2) Du rüstest (falls der Vermieter dem zustimmt!) auf eigene Kosten nach (soweit und wie technisch möglich)
3) Du ziehst wieder aus (nach fristgerechter Kündigung)
4) Du führst einen Rechtsstreit




1. mache ich mit Sicherheit nicht, dafür zahle ich nicht diese hohe Miete
2. das mache ich dann auf jeden Fall, auch ohne Zustimmung
3. mache ich auch nicht, da die Wohnung sonst sehr gut ist, ich bereits eine EBK für >8000 EUR habe einbauen lassen und außerdem Umziehen nicht zu meinen Hobbies zählt
4. werde ich auch nicht von mir aus tun, sondern Punkt 2.) plus Mietminderung


Zitat :
Ja nach Lage der Dinge und Laune des Richters kannst Du dort durchaus obsiegen.




Schon wieder eine Rechtsberatung. "Vor Gericht und auf hoher See ..." - ich weiß das!!


Zitat :
Aber sicher ist nur, daß es ein nicht unerhebliches Kostenrisiko darstellt.




Tut es nicht.


Zitat :
Viel Spaß dabei!




Auch wieder aus der Kategorie "unnötig"


Zitat :
Ich habe so den Eindruck, daß Du einfach gerne Aussagen hören möchtest, welche Deine Position unterstützen. Das ist menschlich verständlich, hilft aber nicht weiter.




Auch das möchte ich nicht, weil es mir nichts nützt (wenn ich mich ausheulen will, gehe ich in die Kneipe), ich weiß auch nicht, was mir immer in meine Aussagen bzw. Fragen hineininterpretiert wird?!


Zitat :
Daß Du Dir eine Erweiterung technisch zu einfach vorstellst, hat Trabi schon erklärt.




Dafür bin ich auch dankbar und genau solchen fachlichen Rat habe ich mir hier auch erhofft.


Zitat :
Ich darf Dir versichern, daß wir hier im Forum ähnliche Fragen bereits ausführlich (bis hin zu entsprechenden Urteile und deren Umsetzung) diskutiert haben.
Wenn Du trotzdem der Ansicht bist, daß dies dafür ein ungeeignetes Forum sei, zwingt Dich niemand, das Thema hier weiterzuführen.




Wie ich es jetzt schon mehrfach sagte, ich suche hier keine Rechtsberatung. Ich möchte nur die Erfahrungen von Praktikern hören. Keine vagen Aussagen über das, was rechtlich gegenüber meinem Vermieter für mich drin ist oder nicht. Darum soll es hier nicht gehen, zumal ich erst nach dem Gespräch nächste Woche Einzelheiten weiß. Vielleicht stand es ja wirklich im Bauvertrag, daß die DIN einzuhalten ist? Oder er stimmt von sich aus zu, nachrüsten zu lassen? Weiß man doch alles nicht.




Was ist eigentlich mit dem einen Stromkreis für die drei Zimmer, da ist auch noch keiner drauf eingegangen?

Gruß,
Flyertom

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Flyertom am 12 Mai 2005  6:09 ]

BID = 195023

meister lampe

Stammposter



Beiträge: 316


Hallo,


zu dem Nachrüsten: du bist nicht berechtigt an den Anlagen Änderungen oder Erweiterungen vorzunehmen. Da kann dir der Eigentümer gut auf die Finger klopfen. Zu der DIN: wie unsinnig die ist zeigt doch schon = Schlafzimmer 9 Steckdosen, Badezimmer 4 Steckdosen.
Man kann ja DIN Normen bis zum Erbrechen ausreizen. Ich glaube für dich wäre eine Einigung mit dem Eigentümer das beste für beide Parteien.
Viel Erfolg

Achso, ein Stromkreis für 3 Zimmer, naja ist nicht gerade gehobener Standart, aber wenn die Anzahl der Steckdosen und Leuchtenauslässe eine Überlastung durch unsachgemässen Gebrauch ausschliesst - schlecht geplant.


[ Diese Nachricht wurde geändert von: meister lampe am 12 Mai 2005  8:03 ]

BID = 195056

Flyertom

Gerade angekommen


Beiträge: 10


@meister lampe,

mit "selber Nachrüsten" meinte ich die superprofessionelle Methode, einfach einen Kabelkanal über die Parkettabschlußleiste zu nageln und dort ein Verlängerungskabel vom einzigen Auslaß im Zimmer bis zu den von mir gedachten Abnahmestellen zu legen.

Natürlich werde ich keine "echte" Installation selbst durchführen.

gruß

BID = 195061

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Wahrscheinlich hab ich Dich wirklich mißverstanden (besonders präzise war sie nicht unbedingt...), aber nach Deiner Fragestellung ging ich davon aus, daß Du auch meinst, was Du schreibst, nämlich: "ich weiß, daß DIN-Vorschriften grundsätzlich keine Gesetzeskraft haben".

Da Du das möchtest, bestätige ich Dir nochmals (gerne auch ohne jede Rechtsverbindlichkeit), daß es nach meiner bescheidenen Kenntnis in Deutschland keinerlei gesetzliche oder einer solchen gleichstehende Festlegung gibt, was den Mindeststandard der elektrotechnischen Ausstattung von Wohnungen angeht!


Da Du offenbar über profundere Kenntnisse in diesem Bereich verfügst, wäre es sehr nett, wenn Du mir erklären könntest, inwiefern für Deinen Fall (bzw. solche Fälle allgemein) von Belang ist, was Auftraggeber mit den ausführenden Elektrikern bei Sanierung von Wohnungen manchmal, üblicherweise oder oft vereinbaren! Man lernt ja immer gern dazu.


Denn auch wenn Du es nicht glauben willst:
Im "Mutterland der Normung und Regulierung" kann und darf wirklich "jeder Krauter eine Dose dorthin setzen, wo ihm gerade die Sonne hinscheint"...

Wenn das dann zufällig in einer Mietwohnung ist und jemand (höflich ausgedrückt) derart unvorsichtig ist, diese so anzumieten, steht auch jenem dies im Rahmen der Vertragsfreiheit frei. Nur beschweren sollte er sich dann eben nicht...

Und was die Verständlichkeit angeht:
Klar hab ich gelesen, daß Du die Wohnung schon eingangs als "saniert" bzw. "praktisch neu gebaut" bezeichnet hast.
Das mag tatsächlich so sein. Aber darauf kommt es eben gar nicht an! Entscheidend wäre dagegen, ob Du eine rechtliche Grundlage hast, Ansprüche zu stellen, die über den (fraglos erfüllten) alleruntersten Mindeststandard hinausgehen.

Daß Du meine Hilfestellungsversuche in dieser Richtung (so eine Grundlage zu finden) nicht estimierst, nehme ich (zugegebenermaßen etwas verwundert) zur Kenntnis und stelle sie daher ein.

Trotzdem wäre es nett, wenn Du uns vom Fort- bzw. Ausgang der Sache berichten würdest.


Hinweis:
Diskussionen über illegale Dinge sind hier im Forum unerwünscht!
Dazu gehört z.B. auch die Ankündigung, als Mieter Arbeiten an der elektrischen Anlage ohne die erforderliche Einwilligung des Eigentümers vorzunehmen.
Bitte unterlasse zukünftig Derartiges, sonst muß der Thread geschlossen werden.


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