Vorschriften

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Achtung immer VDE beachten !!

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Achtung immer VDE beachten !!


Autor
Vorschriften

    







BID = 38565

Kurzschluß

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Beiträge: 43
Wohnort: bei Stuttgart
 

  


Welche Vorschriften reglen eigentlich die Verteilerkastenabnahme bei der Hauselektronik. Sprich wo kann ich nachlesen, was der Gesetzgeber verlangt, dass der Elektriker-Meister die Fertigmeldung absenden kann ?

Mich interessiert hierbei also der Umfang, da ich unterschiedliche Aussagen vom Stromversorgungsunernehmen erhalte.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Kurzschluß am 13 Nov 2003 15:14 ]

BID = 38647

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1746
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Rechtliche Grundlagen:

BGV A2
AVBeltV
TAB
Energiewirtschaftsgesetz

Annerkannte Regeln der Technik:

VDE 0100
DIN 18012 - 18015
DIN 18025
DIN 43870

und viele andere "Regelungen" viel Spass bei recherchieren, das was ich aufgezählt habe sind schon weit über 1000 Seiten


mfg Joe

_________________

BID = 38663

Kurzschluß

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Wohnort: bei Stuttgart

Danke, mit den Begriffen habe ich bei Google die ensprechenden Stellen gefunden, scheint mir jedoch in meinem Fall nicht weiter zu helfen.

VDE 0100 werde ich mir nochmal in Ruhe durchlesen.

Ich suche die Stelle, wo der erforderliche Installationsumfang welcher zur Fertigmeldung nach setzen des Stromverteilers bei der Hauselektrik-Installation erforderlich ist definiert wird.

Und das konnte ich leider nicht finden.


BID = 38673

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1746
Wohnort: Ba-Wü

Wird schwer zu finden sein es gibt da meines erachtens keine genaue Definition, die Mindestausstattung von Wohnungen finden sich in der DIN 18015

Andere Vorschriften was Zählerplatz HAK usw angeht findet sich in den TAB (Technischen Anschlussbedingungen) der EVU's/VNB's

mfg Joe

Viel Spass bein lesen der VDE 0100!

Das war doch nicht ernst gemeint oder?

_________________

BID = 38679

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
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Hallo Kurzschluß,

ich an Deiner Stelle würde mir einen Mitarbeiter des Energieversorgers (Abnahmemeister) mal auf die Baustelle kommen lassen, der kann Dir sagen, was er haben will, bevor's Strom gibt.
Merke: ein Abnahmemeister ist auch nur ein Mensch, freundliches Auftreten und sachliche Argumentation können
hier viel bewirken.
Bislang habe ich auf diese Weise immer eine Lösung gefunden, wenn ich auch noch keine solch gravierenden Probleme hatte.
Zuvor solltest Du Dir mal die Anschlussbedingungen Deines Energieversorgers schriftlich geben lassen. Widersprüchliche Aussagen gibt's immer wieder, daher Schriftform! Ohne Dir nahetreten zu wollen, kann es natürlich auch passieren, dass der MA am Telefon Deine Frage falsch verstanden hat.

Wo hast Du die VDE 0100 im Netz gefunden? Würde mich brennend interessieren! Ich glaube allerdings nicht, dass Du da drin etwas für Deinen Fall passendes finden wirst.

Gruss aus Nürnberg,

Lightyear

BID = 38682

Kurzschluß

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Beiträge: 43
Wohnort: bei Stuttgart

DIN VDE 0100: http://www.elektropraktiker.de/fachinfo/artikel/frei/01_00/epvde0100.htm

AVBeltV:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/avbeltv/inhalt.html
https://www.e-dis.de/media/AVBEltV.pdf

TAB:
http://www.stadtwerke-emden.de/pdfs/installation/index.php
http://www.elektropraktiker.de/top-thema/17_tab_2000/01.htm
http://www.elektropraktiker.de/top-thema/17_tab_2000/02.htm
http://www.esag.de/wwii/home.nsf/Ressourcen/DCE95E66E451D96CC1256D66004BEB6D/$file/TAB2000%5B1%5D.pdf

Energiewirtschaftsgesetz:
http://www.umwelt-online.de/recht/energie/enwg.htm
http://www.rechtliches.de/info_EnWG.html

Bei den DIN-Normen ist es schon etwas schwieriger was zu finden, meist werden nur Bücher angeboten oder es geht darum wie und wo der Zählerschrank angebracht werden darf.
Eine Quelle mit speziell diesen DIN-Normen habe ich nicht gefunden. Es wird nur immer wieder auf die Normen berufen.

Aber die Idee mit dem Abnahmemeister finde ich Erfolgversprechend, frage mich nur, warum mir die SÜWAG das nicht angeboten hat, als ich bei meinen Telefonaten nach Lösungwegen fragte und denen sagte, dass es doch auch in deren Interesse liegt wenn ich Strom bekomme ...
Werde also nochmal mit der SÜWAG dahingehend sprechen.

BID = 38691

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Hi Kurzschluß,

nur zur Info:

Was Du da bzgl. der VDE 0100 ausgegraben hast, ist so wie ich das beim Überfliegen sehe, nichts anderes, als ein Kommentar zu der VDE 0100, Teil 410.

Die VDe 0100 ist insgesamt mehrere tausend Seiten stark und IMHO nicht ohne Bezahlung im Internet einsehbar.
Deine Fundstelle nützt Dir leider nicht viel, allerdings halte ich es auch für fragwürdig, ob Dir die VDe 0100 komplett was nützen würde.
Ich denke, die Zusammenarbeit mit dem Energieversorger ist wesentlich erfolgversprechender.

Gruss aus Nürnberg,

Lightyear

BID = 38737

Kurzschluß

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Beiträge: 43
Wohnort: bei Stuttgart

Es ist Freitag und es ist schon Nachmittag, da scheint wohl beim Stromversorgungsunternehmen keiner mehr ans Telefon zu gehen. Also werde ich das Woende vermutlich ohne neue Erkentnisse verbringen.

Doch da der Eliktriker eh gepfuscht, äh ich meine einige Schönheitsfehler eingebaut hat, werde ich ihn eh noch fragen müssen, ob er gewillt ist diese auf seine Kosten zu korrigieren. Dann soll er mir nur den Gefallen tun und ablehnen, dann würde sich ein Gerichtsverfahren auch lohnen Nur wird er da wohl einlenken, weil er ist zwar meiner Meinung nach nicht normal im Kopf, aber vermutlich noch nicht total verblödet.

BID = 38901

röhre

Inventar



Beiträge: 3405
Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen

Wie beurteilst Du als Laie den Pfusch von einem
Elektromeister?

Habe schon gepostet, hier noch einmal,
Einen Zähler bekommen wir für unsere Kunden, wenn ein
Zimmer bewohnbar ist. Z.B. tapeziert, Tür drinn, Schalter
Steckdosen installiert.
Dann den Potentialausgleich nicht vergessen.

röhre

Kleine Anmerkung!
Hat der Kunde seine Anschlußgebühr nicht bezahlt,
kann die Elektro-Installation noch so Top sein,
es gibt kein Zähler!

BID = 38954

Kurzschluß

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Wohnort: bei Stuttgart

Na gut, an den Türen bin ich dran und wenn ich die Steckdosen auch drin habe, werde ich mich nochmals an die SÜWAG wenden und um einen Abnahmeister anfragen.

Aber tapeziert und Türen drin, also das steht sicher nicht in den VDE oder sonstwo ? :-)

Habe bisslang nicht mal die Stelle gefunden, in der die Abnahmevorausstzungen klar geregelt sind, vermute mal das es da keine klare Regelung gibt, bis auf diese, dass der Elektikermeister die Fertigmeldung sendet und er ja für seine Arbeiten haftet.

Aber ja wohl nicht für Arbeiten, die er nicht ausgeführt hat, so wie das nun mein Elektriker angeblich zu glauben scheint.

Zumal es das ganze Theater nicht gegeben hätte, wenn er sich an seine ursprüngliche Zusage gehalten hätte und mir die Teile einfach eingebaut oder von Vorneherein dieses Produkt abgelehnt hätte.

BID = 38961

röhre

Inventar



Beiträge: 3405
Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen

Was ich geschrieben habe steht in keiner VDE.
Mit Sicherheit auch nicht in den TAB.
Ich vermute das es in den AGB der Süwag nachzulesen ist.
Frage doch einfach einmal dort nach oder bei einem anderen Elektriker der bei diesem EVU eine Zulassung hat.

gruß
röhre

BID = 38980

Kurzschluß

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Beiträge: 43
Wohnort: bei Stuttgart

Denke nach diesen zahreichen Info´s, für die ich sehr dankbar bin, also Danke an Alle! dass ich am besten so zu meinem Strom komme, indem ich mit der SÜWAG nochmal rede, ob die mir einen Abnahmemeister senden können und ich die Steckdosen und Schalter selbst einbaue. Nicht das ich das Geld keinem Elektriker gönnen würde, nur so wie es aussieht, lässt sich kein Handwerker darauf ein, die Baustelle weiter zu führen. Ganz abgesehen davon, werde ich so oder so Mehrkosten haben. Also Abnahmemeister oder Fremdinstallatuer muß die Installation prüfen.

Was ich an ungereimtheiten bei der Installation entdecke muß zuvor der Elektriker auf seine Kosten korrigieren und wenn er das nicht machen sollte, bekomme ich keinen Strom und keine Heizung aber dafür eine nette Gerichtsverhandlung mit dem Elektriker. Denke so blöd wird er nicht sein, so dass ich hoffentlich noch diesen Monat Strom und Heizung auf der Baustelle haben werde.

Eine anschl. Schadenersatzklage und die Mehrkosten einklagen kann ich mir dann immernoch offen halten.


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