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Neuerwerb und regelmäige Prüfung |
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BID = 157103
Topf_Gun Schreibmaschine
Beiträge: 1236
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Hallo
Das E-Geräte regelmäsig geprüft werden müssen ist ja jedem klar. in der Firma werden jährlich alle mobilen E-Geräte geprüft.
Nun meine Frage:
Wann muß ein Gerät erstmalig zur Prüfung (neue PCs, Steckdosenleisten...)? Reicht es, sie in den jährlichen Turnus einzuplegen oder ist sofort eine Prüfung anzusetzen.
Es handelt sich um handelsübliche Geräte, die in jedem Haushalt vorhanden sind, größere mechanische Belastungen treten micht auf.
Gruß Topf_Gun
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BID = 157105
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Topf_Gun,
nö, das ist mir nicht klar. Zumindest in Deutschland gibt es keine diesbezügliche allgemeine Verpflichtung!
Oder sollte nur Deine Frage mißverständlich formuliert sein.
Gruß,
sam2
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BID = 157108
Topf_Gun Schreibmaschine
Beiträge: 1236
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Frage noch mal
Zitat:
Nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 (zuvor VBG 4) § 5 hat nämlich der Unternehmer dafür zu sorgen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Änderung, Instandsetzung und in regelmäßigen Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden. Diese Prüfung erfolgt mit geeignetem Prüfgerät sowie durch entsprechend unterwiesenes Personal.
Zitat Ende
gilt VDE und CE Zeichen als Prüfung oder muß ich, wenn ein PC ankommt, eine neue Steckdosenleiste oder oder Drucker angeschafft wird, sofort zum Betriebselektriker rennen, um den "Kuckuck" zu bekommen?
Wie gesagt, handelsübliche Geräte, die jeder Laie betreibt.
Gruß Topf_Gun
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BID = 157172
Daniel B Stammposter
Beiträge: 281 Wohnort: k-wald
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Hi ,
Also wir unterscheiden bei uns im Betrieb zwischen ortsfesten -, ortsveränderlichen Geräten und Bürogeräten .
Bürogeräte werden alle 4 Jahre geprüft ,weil diese in der Regel Pcs nicht der Belastung ausgesetzt sind wie eine Handbohrmaschine . Ortsveränderliche Geräte werden jährlich geprüft, wobei nicht der Elektriker die Geräte suchen muss,sondern die jeweilige Abteilung eine Bringschuld hat. Dann gibt es noch die Ortsfesten Maschinen , die werden in diesem Sinne nicht geprüft - Weil es einen Passus gibt in dem drinsteht wenn Maschinen und Anlagen regelmässig gewartet und repariert werden kann man auf diese Prüfung verzichten, allerdings muss ein Prüfbuch /Datenbank über die gemachten Reparaturen geführt werden.
Diese Vorschriften haben zwar Gesetzescharakter aber niemand kann dazu gezwungen werden diese Prüfungen durchzuführen, aber als verantwortliche Elektrofachkaft kennt man die Risiken und setzt solche Vorschriften so gut es geht und die betriebliche Belange es zulässt um.
Greetz Daniel
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BID = 157271
meister lampe Stammposter
Beiträge: 316
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Hallo, im Betrieb eines Bekannten werden alle Geräte vor Inbetriebnahme vom Haustechniker überprüft, und siehe da - eine 3fach Steckdose hatte einen leichten Dreher was grün/gelb und schwarz anging. Aber ich schliesse mich meinem Vorgänger an, das CE Zeichen sagt nichts aus und das VDE Zeichen kann ein fake sin.
gruss m
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BID = 157478
Topf_Gun Schreibmaschine
Beiträge: 1236
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Danke für eure Antworten!
Heute nachgefragt, unser Veantwortlicher meint:
es Recht ihm, wenn sie in den jährlichen Turnus kommen. wenn etwas verkauft wird, gilt die Produkthaftung des Verkäufers/Herstellers.
GRuß Topf_Gun
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