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An PA-Schiene anstatt PEN-Schiene, erlaubt? Nachtrag Suche nach: pen (4421) |
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BID = 153277
alra Stammposter
Beiträge: 307
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Sam2 schreibt hier:
https://forum.electronicwerkstatt.d......html
Zitat :
| ME entspricht heute eine TN-C-S-Gebäude-Installation, wo die PEN-Aufteilung später als im HAK (allerspätestens aber in der HV) vorgenommen wird, nicht mehr den anerkannten Regeln des Handwerks! |
Ich kenne nur die anerkannten Regeln der Technik und das sind für die E-Technik die VDE-Bestimmungen.
Alra |
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BID = 153568
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das ist ein Irrtum.
Man muß unterscheiden:
Was Du meinst, ist der "Stand der Technik", welcher meist in Normen niedergelegt ist.
Es gibt aber gar nicht so selten den Fall, daß (aus welchen Gründen jeweils auch immer) die Normen nicht (mehr) den anerkannten Regeln des Handwerks entsprechen!
Wenn Du also weißt, daß das, was die Norm sagt, falsch oder unzureichend ist, wirst Du Dich nicht sicher darauf hinausreden können, falls es üble Folgen zeitigt... |
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BID = 153696
alra Stammposter
Beiträge: 307
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@sam,
wo kann ich die anerkannten Regeln des Handwerks nachlesen?
Alra
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BID = 153697
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Im Prinzip nirgends! Genau das ist das Problem...
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BID = 153699
alra Stammposter
Beiträge: 307
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was nicht nachlesbar ist, gibt es nicht! Bzw. ist nicht justiziabel!
Alra
[ Diese Nachricht wurde geändert von: alra am 23 Jan 2005 13:58 ]
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BID = 153719
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wo hast Du denn diese Weisheit her?
Da täuschst Du Dich aber gwaltig!
Genau dieses Problem wird oft und gerne vor deutschen Gerichten breitgetreten...
Du solltest Dich einfach mal mit ein paar einschlägigen Fällen befassen.
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BID = 153863
alra Stammposter
Beiträge: 307
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dann schreib mir mal ein paar Aktenzeichen mit Beispielfällen
alra
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BID = 153876
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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Hallo zusammen
Zitat äht alra (automatisch editiert wegen spamgefahr)
"was nicht nachlesbar ist, gibt es nicht! Bzw. ist nicht justiziabel!"
Leider falsch
Zitat alra
"wo kann ich die anerkannten Regeln des Handwerks nachlesen?"
Meinst du "Stand der Technik"
Das ist das nicht so einfach. "Stand der Technik" ist leider eine "wischi waschi" Aussage.
Einhalten von Normen ist ein "Beweis des ersten Anscheins" mehr nicht.
Jedes Gericht kann im einzelfall den "Stand der Technik" neu festlegen.
Zitat DIN
"...dienen DIN-Normen im Streitfall als Entscheidungshilfe, wenn es im Kauf- und Werkvertragsrecht um Sachmängel geht. Hier spricht der Beweis des ersten Anscheins für den Anwender der Norm in dem Sinne, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat...
"..DIN-Normen sind jedoch keine Lehrbücher. Deshalb muss jemand, der sie anwendet, soviel
Sachverstand haben, dass er die Verantwortung für sein Handeln selbst übernehmen kann."
Quelle
http://www.normung.din.de/
Gehe zu Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen
mfg sps
[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 23 Jan 2005 19:03 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 23 Jan 2005 19:06 ]
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BID = 153918
alra Stammposter
Beiträge: 307
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@sps
die anerkannten Regeln der Technik sind klar definiert (und beschrieben). Die anerkannten Regeln des Handwerks habe ich erstmals von Sam gehört.
Meine Frage ist die "wie sind die anerkannten Regeln des Handwerks definiert". Niedergeschrieben (wie z.B. DIN Normen) sind sie wohl nicht (siehe Beitrag von Sam) und da wird es schwierig. Man kann sich nur an Regeln halten (meine Meinung), die irgendwie, für jedermann (oder hier für Fachleute) verständlich nachvollziehbar sind. Das geht m.E. nur über Schrift oder andere Kommunikationsmittel, wie eine Zeichnung. Mit Sprache allein??
Alra
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BID = 153943
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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Hallo alra
Ich denke das in dem Zusamenhang VDE, TAB, DIN.....
zu verstehen sind. Also allgemein im Handwerk anerkannte Vorschriften.
Darüber hinaus auch nicht in DIN.. beschriebenen Ausführungen der Installation. Die Praxis ist oft schneller als die Norm.
So kann auch eine andere Ausführung als in der Norm, Stand der Technik sein.
Der Begriff ist sicher eine eigene Festlegung.
"was nicht nachlesbar ist, gibt es nicht! Bzw. ist nicht justiziabel!" Das Ist eben nicht so.
Viele Vorgaben sind allgemein und Auslegungssache
mfg sps
[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 23 Jan 2005 20:56 ]
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BID = 153949
alra Stammposter
Beiträge: 307
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@sps
Zitat :
| "was nicht nachlesbar ist, gibt es nicht! Bzw. ist nicht justiziabel!" Das Ist eben nicht so. |
Mach es mir an einem nachvollziehbaren Beispiel klar.
Alra
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BID = 153962
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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Zitat
"Die Frage, ob die Mindestforderung der Norm in jedem Fall ausreicht – die Norm gibt ja stets nur das Minimum vor –, ist berechtigt. Eine wirklich brauchbare Norm zu entwickeln dauert leider sehr lange. Dies umso mehr, seit alle Normen europa- oder weltweit harmonisiert werden sollen. So »hinken« auch Normen, die sich bis dato Jahrzehnte lang gut bewährt haben, etwaigen Veränderungen der technischen Umgebung »hinterher«."
Quelle
http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2002/12/a_de-prax01.html
Eine Anlage muß aber immer Sicher sein.
Besonders das Thema wurde in Fachzeitschriften und HerstellerInfos beschrieben, in den Normen aber lage nicht ausreichen bedacht.
DIN eingehalt und doch Passiert
Was sagt ein Gericht bei einem Brand der Anlage ?
Ausgang unsicher
Auch die Veröffendlichtung in der Fachpresse...
Könten als stand der Technik gesehen werden.
Hier noch mal ein Link wie es bei Gericht aussieht.
http://www.diesteckdose.net/thread.php?threadid=2&boardid=16
mfg SPS
[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 23 Jan 2005 21:36 ]
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