An PA-Schiene anstatt PEN-Schiene, erlaubt? Nachtrag

Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!

Elektronik Forum Nicht eingeloggt       Einloggen       Registrieren




[Registrieren]      --     [FAQ]      --     [ Einen Link auf Ihrer Homepage zum Forum]      --     [ Themen kostenlos per RSS in ihre Homepage einbauen]      --     [Einloggen]

Suchen


Serverzeit: 28 11 2024  04:40:58      TV   VCR Aufnahme   TFT   CRT-Monitor   Netzteile   LED-FAQ   Osziloskop-Schirmbilder            


Elektronik- und Elektroforum Forum Index   >>   Elektroinstallation        Elektroinstallation : Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!


Autor
An PA-Schiene anstatt PEN-Schiene, erlaubt? Nachtrag
Suche nach: pen (4421)

    







BID = 153277

alra

Stammposter



Beiträge: 307
 

  


Sam2 schreibt hier:


https://forum.electronicwerkstatt.d......html


Zitat :
ME entspricht heute eine TN-C-S-Gebäude-Installation, wo die PEN-Aufteilung später als im HAK (allerspätestens aber in der HV) vorgenommen wird, nicht mehr den anerkannten Regeln des Handwerks!


Ich kenne nur die anerkannten Regeln der Technik und das sind für die E-Technik die VDE-Bestimmungen.


Alra

BID = 153568

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Das ist ein Irrtum.
Man muß unterscheiden:

Was Du meinst, ist der "Stand der Technik", welcher meist in Normen niedergelegt ist.

Es gibt aber gar nicht so selten den Fall, daß (aus welchen Gründen jeweils auch immer) die Normen nicht (mehr) den anerkannten Regeln des Handwerks entsprechen!

Wenn Du also weißt, daß das, was die Norm sagt, falsch oder unzureichend ist, wirst Du Dich nicht sicher darauf hinausreden können, falls es üble Folgen zeitigt...

BID = 153696

alra

Stammposter



Beiträge: 307

@sam,

wo kann ich die anerkannten Regeln des Handwerks nachlesen?


Alra

BID = 153697

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Im Prinzip nirgends! Genau das ist das Problem...

BID = 153699

alra

Stammposter



Beiträge: 307

was nicht nachlesbar ist, gibt es nicht! Bzw. ist nicht justiziabel!


Alra

[ Diese Nachricht wurde geändert von: alra am 23 Jan 2005 13:58 ]

BID = 153719

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Wo hast Du denn diese Weisheit her?
Da täuschst Du Dich aber gwaltig!

Genau dieses Problem wird oft und gerne vor deutschen Gerichten breitgetreten...

Du solltest Dich einfach mal mit ein paar einschlägigen Fällen befassen.

BID = 153863

alra

Stammposter



Beiträge: 307

dann schreib mir mal ein paar Aktenzeichen mit Beispielfällen

alra

BID = 153876

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo zusammen

    Zitat äht alra (automatisch editiert wegen spamgefahr)   
"was nicht nachlesbar ist, gibt es nicht! Bzw. ist nicht justiziabel!"

Leider falsch

Zitat alra
"wo kann ich die anerkannten Regeln des Handwerks nachlesen?"

Meinst du "Stand der Technik"

Das ist das nicht so einfach. "Stand der Technik" ist leider eine "wischi waschi" Aussage.

Einhalten von Normen ist ein "Beweis des ersten Anscheins" mehr nicht.
Jedes Gericht kann im einzelfall den "Stand der Technik" neu festlegen.

Zitat DIN
"...dienen DIN-Normen im Streitfall als Entscheidungshilfe, wenn es im Kauf- und Werkvertragsrecht um Sachmängel geht. Hier spricht der Beweis des ersten Anscheins für den Anwender der Norm in dem Sinne, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat...

"..DIN-Normen sind jedoch keine Lehrbücher. Deshalb muss jemand, der sie anwendet, soviel
Sachverstand haben, dass er die Verantwortung für sein Handeln selbst übernehmen kann."

Quelle
http://www.normung.din.de/

Gehe zu Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen

mfg sps

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 23 Jan 2005 19:03 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 23 Jan 2005 19:06 ]

BID = 153918

alra

Stammposter



Beiträge: 307

@sps

die anerkannten Regeln der Technik sind klar definiert (und beschrieben). Die anerkannten Regeln des Handwerks habe ich erstmals von Sam gehört.

Meine Frage ist die "wie sind die anerkannten Regeln des Handwerks definiert". Niedergeschrieben (wie z.B. DIN Normen) sind sie wohl nicht (siehe Beitrag von Sam) und da wird es schwierig. Man kann sich nur an Regeln halten (meine Meinung), die irgendwie, für jedermann (oder hier für Fachleute) verständlich nachvollziehbar sind. Das geht m.E. nur über Schrift oder andere Kommunikationsmittel, wie eine Zeichnung. Mit Sprache allein??

Alra

BID = 153943

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo alra


Ich denke das in dem Zusamenhang VDE, TAB, DIN.....
zu verstehen sind. Also allgemein im Handwerk anerkannte Vorschriften.

Darüber hinaus auch nicht in DIN.. beschriebenen Ausführungen der Installation. Die Praxis ist oft schneller als die Norm.
So kann auch eine andere Ausführung als in der Norm, Stand der Technik sein.

Der Begriff ist sicher eine eigene Festlegung.

"was nicht nachlesbar ist, gibt es nicht! Bzw. ist nicht justiziabel!" Das Ist eben nicht so.

Viele Vorgaben sind allgemein und Auslegungssache

mfg sps






[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 23 Jan 2005 20:56 ]

BID = 153949

alra

Stammposter



Beiträge: 307

@sps


Zitat :
"was nicht nachlesbar ist, gibt es nicht! Bzw. ist nicht justiziabel!" Das Ist eben nicht so.


Mach es mir an einem nachvollziehbaren Beispiel klar.

Alra

BID = 153962

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Zitat
"Die Frage, ob die Mindestforderung der Norm in jedem Fall ausreicht – die Norm gibt ja stets nur das Minimum vor –, ist berechtigt. Eine wirklich brauchbare Norm zu entwickeln dauert leider sehr lange. Dies umso mehr, seit alle Normen europa- oder weltweit harmonisiert werden sollen. So »hinken« auch Normen, die sich bis dato Jahrzehnte lang gut bewährt haben, etwaigen Veränderungen der technischen Umgebung »hinterher«."

Quelle
http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2002/12/a_de-prax01.html

Eine Anlage muß aber immer Sicher sein.

Besonders das Thema wurde in Fachzeitschriften und HerstellerInfos beschrieben, in den Normen aber lage nicht ausreichen bedacht.

DIN eingehalt und doch Passiert
Was sagt ein Gericht bei einem Brand der Anlage ?

Ausgang unsicher

Auch die Veröffendlichtung in der Fachpresse...
Könten als stand der Technik gesehen werden.


Hier noch mal ein Link wie es bei Gericht aussieht.
http://www.diesteckdose.net/thread.php?threadid=2&boardid=16


mfg SPS







[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 23 Jan 2005 21:36 ]


Zurück zur Seite 1 im Unterforum          Vorheriges Thema Nächstes Thema 


Zum Ersatzteileshop


Bezeichnungen von Produkten, Abbildungen und Logos , die in diesem Forum oder im Shop verwendet werden, sind Eigentum des entsprechenden Herstellers oder Besitzers. Diese dienen lediglich zur Identifikation!
Impressum       Datenschutz       Copyright © Baldur Brock Fernsehtechnik und Versand Ersatzteile in Heilbronn Deutschland       

gerechnet auf die letzten 30 Tage haben wir 19 Beiträge im Durchschnitt pro Tag       heute wurden bisher 0 Beiträge verfasst
© x sparkkelsputz        Besucher : 182415879   Heute : 375    Gestern : 7490    Online : 266        28.11.2024    4:40
0 Besucher in den letzten 60 Sekunden         ---- logout ----viewtopic ---- logout ----
xcvb ycvb
0.067449092865