BGV A2 heißt ab 1.1.2005 BGV A3

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BGV A2 heißt ab 1.1.2005 BGV A3
Suche nach: bgv (203) bgv (203)

    







BID = 147370

psiefke

Schreibmaschine

Beiträge: 2636
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Zitat :

Die Vorschrift BGV A2 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) hat zum 1.1.2005 die Bezeichnung BGV A3 erhalten. Änderungen im Text dieser Vorschrift oder in den zugehörigen Durchführungsanweisungen gibt es nicht.

Hintergrund: Die überarbeitete berufsgenossenschaftliche Vorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - voraussichtlich in Kraft ab 1.1.2005 - wird aus systematischen Gründen als BGV A2 bezeichnet.

Quelle: Elektropraktiker 2005(1) Seite 26

Juchu, das bedeutet Formulare ändern und neue Prüfettiketten bestellen....



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phil

PS:

Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären.

BID = 147373

alra

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Beiträge: 307

 

  

wir bauen auf, wir reißen nieder, wir haben unsere Arbeit wieder! Sag ich da immer!

Alra

BID = 147374

psiefke

Schreibmaschine

Beiträge: 2636
ICQ Status  

und in nem jahr kommen die nervigen fragen der neuen azubis, wieso du 2004 nen Kopfwackler nach der berufsgenossenschaftliche Vorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" geprüft hast...

.... wobei das dann dein lieblingsazubi werden sollte, weil er sich selbst darüber informiert hat, was BGV A2 bedeutet........ Das erinnert mich an eine Azubine, die es fast garnicht schlimm fand, dass der Regalplatz für nen 80 Meter Ring H07RN-F 5G35 mit "DJ Mischpult" beschriftet war....

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phil

PS:

Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: psiefke am  8 Jan 2005  7:22 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: psiefke am  8 Jan 2005  7:24 ]

BID = 147847

didy

Schreibmaschine

Beiträge: 1775


Zitat :
...... Das erinnert mich an eine Azubine, die es fast garnicht schlimm fand, dass der Regalplatz für nen 80 Meter Ring H07RN-F 5G35 mit "DJ Mischpult" beschriftet war....

1) AzubiNE in der VA-Technik? Es soll noch Zeichen und Wunder geben....
2) Vielleicht dachte sie, in der Mitte des Ringes lagert ein DJ-Pult - denn daß eine Azubine allein so nen Ring wegheben kann glaub ich jetzt mal nicht
(Kann das sein, daß das Ding [zensiert] wiegt?????? Wenn nein, hab ich entweder Mist gerechnet, oder die Cu-Dichte auf der Internetseite stimmt net - meine Formelsammlung ist momentan zu weit weg für die Uhrzeit
Ja, Mist gerechnet - 35mm² nicht cm² - es ist wohl doch schon zu spät. Aber 125kg Kupfer sind auch nicht zu verachten.

Gruß
Didi

[ Diese Nachricht wurde geändert von: didy am  9 Jan 2005  3:16 ]

BID = 148318

cmohn

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BGV A2 / BGV A3???

Diese Vorschrift wurde doch bereits im Oktober 2002 durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) überholt. Die BetrSichV betrifft alle !Arbeitssmittel!, mit denen ein Arbeitnehmer in Kontakt kommen kann. Dazu zählen bekanntlich auch PC's, Drucker, Kaffeeautomaten, Leitern, Gerüste,...

Wichtige Punkte der BetrSichV:
§ 2: Definition des Begriffes Arbeitsmittel
§ 3: Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung (Art, Umfang und Fristen)
§ 10: Prüfung der Arbeitsmittel
§ 11: Aufzeichnung (Dokumentationspflicht!!!)
§ 26: Straftatbestand bei Verstoß!

Weitere Informationen z.B. zu Seminaren über die BetrSichV könnt ihr unter www.gefda.com nachlesen. Hier gibt es auch die BetrSichV zum Download und einige weitere Informationen.

Grüße aus Koblenz
Christian

BID = 149126

psiefke

Schreibmaschine

Beiträge: 2636
ICQ Status  

das sind doch zwei voneinader völlig unabhängige dinge.

die BGV A2/A3 wird von der Berufsgenossenschaft herausgegeben
und die BetrSichV wird vom Bundesministärium für Wirtschaft und Arbeit herausgegeben...

Somit sind beide Vorschriften/Verordnungen für mich als Unternehmer bindend. Die eine (BGV A2/A3) um die Berufsgenossenschaft glücklich zu machen und die andere, um den gesetzgeber glücklich zu machen (bitte das "glücklichmachen" nicht falsch verstehen, natürlich geht es primär um die sicherheit der beschäftigten...)

Also existieren beide Vorschriften nebeneinander und die eine kann die andere nicht überholen.

Natürlich stellt die BetrSichV in einigen Punkten höhere ansprüche (z.B. die sehr zu begrüßende Dokumentationspflicht, den Straftatbestand usw.) dennoch sind die Forderungen der Berufsgenossenschaft ebenfalls einzuhalten. Bei eventuelle unterschieden zwischen beiden werken (z.B. unterschiedliche Prüffristen) sind natürlich so zu behandeln, dass die sicherere Lösung (also kürzere prüfintervalle) angewand wird.



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phil

PS:

Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: psiefke am 12 Jan 2005  5:09 ]

BID = 149187

cmohn

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Zitat :
psiefke hat am 12 Jan 2005 05:04 geschrieben :

Bei eventuelle unterschieden zwischen beiden werken (z.B. unterschiedliche Prüffristen) sind natürlich so zu behandeln, dass die sicherere Lösung (also kürzere prüfintervalle) angewand wird.


Zitat aus §5 der BGV A2 / BGV A3:
"Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden."

Die Tabellen im Anhang der BG-Vorschrift waren als orientierungshilfe gedacht, wurden jedoch wie das Evangelium behandelt. Somit hat sich also im Bezug darauf nicht viel geändert.

BID = 149196

OEmer

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Zitat :

Hier gibt es auch die BetrSichV zum Download und einige weitere Informationen.


Konnte den link nicht finden, wo denn genau?

BID = 149524

cmohn

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Der Link scheint wohl nicht mehr auf der Seite zu sein... Aber dennoch gibt es dort Infos über Seminare zu dem Thema. Weiterhin gibt es auch Vorträge duch Herrn Neumann bei der BG in Dresden.

Du findest die BetrSichV hier. Der Link verweist direkt auf das PDF-File auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: cmohn am 13 Jan 2005 10:02 ]

BID = 149681

OEmer

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Danke, war interessant zu lesen, kannte das bisher noch nicht.

BID = 151104

cmohn

Gerade angekommen


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Hallo,

für alle Unternehmer unter euch habe ich hier noch ein paar interessante Informationen für euch. Das Management Forum Starnberg gibt einige Abendveranstaltungen zum Thema BetrSichV, BGV A3,... in ganz Deutschland. Wen es interessiert kann es sich ja mal anschauen. Es richtet sich zwar hauptsächlich an die Arbeitgeber, sollte aber trotzdem nicht uninteressant sein, da auch rechtliche Aspekte betrachtet werden.


PDF anzeigen


BID = 152061

cmohn

Gerade angekommen


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Nachtrag (da editieren leider nicht möglich?!?):

Es ist sicherlich auch ein guter Termin zur Neukundengewinnung, da einige Firmen nach Unternehmen suchen werden, die bei Ihnen die Prüfung nach der entsprechenden Vorschrift durchführen...


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