ist ein Blitzableiter immer Pflicht ?

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Autor
ist ein Blitzableiter immer Pflicht ?

    







BID = 10295

Thomas W

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Beiträge: 38
Wohnort: baiersdorf bei Erlangen
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An Dachdecker, Versicherer und Elektriker
Erstmal die Sachlage:

ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten. Alles Eigentumswohnungen. Die Verwaltung übernehmen wir selbst....
Im näheren Umkreis (~70m) gibt es ein höheres Haus und eine Menge höherer Bäume (ab ~5m Abstand zum Haus).

Im Zuge diverser Renovierungen ist auch das Dach neu gedeckt worden. Vorher war ein Blitzableiter drauf!

Jetzt ist keiner mehr da... gibt es da nicht eine Pflicht??? wenn ja, hätten uns die Dachdecker nicht darauf hinweisen müssen?

oder reicht ein Edelstahleinsatz im (sanierten) Kamin aus.
Wobei ich jetzt leider nicht mehr weis, ob die Sanierung des Kamins vor, nach oder zeitgleich mit der Dachdeckung war.

Thomas

BID = 10357

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1745
Wohnort: Ba-Wü

 

  

Hallo Thomas,

aus der Sicht der "Elektrikervorschriften" also die VDE, DIN, usw. ist mir nichts bekannt das ein Blitzableiter vorschrift ist. In den einschlägigen Normen ist nur geregelt wie ein Blitzableiter auszusehen hat.

Allerdings wäre es möglich, (weiss ich aber nicht) das ein Blitzableiter in eurem Versicherungsvertrag der Gebäudebrandversicherung oder vielleicht sogar in den Bauvorschriften gefordert wird.

Eventuell ist auch aufgrund der Größe und Personenzahl in eurem Haus aufgrund der Landesbauverornung ein Blitzschutz gefordert.
Ist jetzt aber reine Spekulation von mir, also keine Gewähr.

Eine Rechtsberatung mit eurer Gebäudebrand und Hausratversicherung wäre bestimmt von Vorteil, evtl. auch ein Gespräch mit einem Anwalt der auf Baurecht spez. ist.

Nicht das bei einem schadensfall die Versicherung Strafen erhebt, weil der Vertrag nicht geändert wurde.

Solltet ihr euch wieder einen Blitzschutz installieren lassen, würde ich auch die Elektroinstallation mit einbeziehen, also einen sog. "inneren Blitzschutz" istallieren lassen.

Nähere Informationen erhaltet ihr von einem Elektroinstallateur oder einer Blitzschutzfachfirma.

Sorry das ich nicht mehr dazu sagen kann.


mfg Joe

_________________

BID = 10397

Gast

Nichtregistrierter Benutzer

Noch eine Anmerkung: der Blitz schlägt nicht zwangsläufig in den höchsten Punkt ein sondern wird dort abgeleitet, wo die günstigsten Bedingungen herrschen.
Wolf

BID = 10410

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Gast hat am  3 Jan 2003 08:30 geschrieben :

Noch eine Anmerkung: der Blitz schlägt nicht zwangsläufig in den höchsten Punkt ein sondern wird dort abgeleitet, wo die günstigsten Bedingungen herrschen.
Wolf


Wohl wahr.
Ich erinnere mich an einen Fall, da hat der Blitz hier in den Rhein eingeschlagen. Das ist definitiv die niedrigstmögliche Stelle. Die induzierten Spannungen haben ausgereicht, um in etwa 300m Entfernung im Bundespräsidialamt einige RS-422 Leitungstreiber zu killen.

_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

BID = 10481

djtechno

Inventar



Beiträge: 4955
Wohnort: beutelsbach
Zur Homepage von djtechno ICQ Status  

Das ist ohnehin ein problemm der immer grössren minoiaturisierung der halbleiter die eine folge von "immer schneller, imemr mehr ram, immer weniger stromverbrauch" ist

Ganz frueher bei den ersten primitivenn geräten war ein blitz nur dann ein problem, wenn er direk in den stromkreis reingekracht ist, später war ein blitz 30 meter neben dem gerät gefährlich, heut schon ueber 300 meter,

irgendwann kann ein blitz im umkreis von 1 kilometer alles lahmlegen

daher meussen imme rmehr schutzvorrichtugnen installiert werden.

ich frag mich, ob man in 30 jahren dann die pc's schon gegen die menschlichen hirnströme abschirmen muss....




(die menschlischen hirnströme liegen bei 60 milliVolt (hab ich zumindest vor 3 jahren mal an meienr stirn gemessen)
)

BID = 10617

röhre

Inventar



Beiträge: 3405
Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen

Blitzableiter sind in Öffentlichen Gebäuden,Kirchen, Schulen
usw.,laut VDE vorgeschrieben.
Es gibt auch einige Regionen wo dies der Fall ist.Mehrfam. Häuser fallen nicht darunter,es sei denn es ist waaahhhnsinnig hoch.
Diese Angabe ist ohne Gewähr.
Alles nachzulesen in VDE 100.

so long
röhre

BID = 10651

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1745
Wohnort: Ba-Wü

Hallo röhre,

wo genau ist denn festgelegt, ob ein Blitzschuzt vorschrift ist, und wo nicht, habe mir die VDE 0100 durchgeschaut, und es nicht gefunden. Es würde mich freuen wenn du mir helfen könntest.

mfg Joe

_________________

BID = 10655

röhre

Inventar



Beiträge: 3405
Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen

Hallo Joe,

meine Aussage zum Thema Brandschutz ist nicht richtig.
Ich korrigiere; laut VDE gibt es keine allgemeinem Verpflichtung zu Blitz-und Überspannungsschutz-Maßnahmen.
Es kann vielmehr von Behördenseite für bestimmte Gebäude
ein Blitzschutz gefordert werden. Darunter fallen vor allem öffentliche Gebäude wie ,Schulen, Kirchen, Kindergärten und
einige mehr. Unter anderem auch Hochhäuser.Vieleicht ist das Sechs-Familienhaus ja besonders hoch. Spaß beiseite,
ich möchte mich natürlich für die Falschaussage entschuldigen. Aber bei den Vorschriftendschungel?
Meine Hochachtung,das Du in den VDE-Werk nichts gefunden hast. Sorry.

Gruß röhre


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