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ist ein Blitzableiter immer Pflicht ? |
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BID = 10295
Thomas W Neu hier
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Beiträge: 38 Wohnort: baiersdorf bei Erlangen
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An Dachdecker, Versicherer und Elektriker
Erstmal die Sachlage:
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten. Alles Eigentumswohnungen. Die Verwaltung übernehmen wir selbst....
Im näheren Umkreis (~70m) gibt es ein höheres Haus und eine Menge höherer Bäume (ab ~5m Abstand zum Haus).
Im Zuge diverser Renovierungen ist auch das Dach neu gedeckt worden. Vorher war ein Blitzableiter drauf!
Jetzt ist keiner mehr da... gibt es da nicht eine Pflicht??? wenn ja, hätten uns die Dachdecker nicht darauf hinweisen müssen?
oder reicht ein Edelstahleinsatz im (sanierten) Kamin aus.
Wobei ich jetzt leider nicht mehr weis, ob die Sanierung des Kamins vor, nach oder zeitgleich mit der Dachdeckung war.
Thomas |
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BID = 10357
joe Schreibmaschine
Beiträge: 1746 Wohnort: Ba-Wü
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Hallo Thomas,
aus der Sicht der "Elektrikervorschriften" also die VDE, DIN, usw. ist mir nichts bekannt das ein Blitzableiter vorschrift ist. In den einschlägigen Normen ist nur geregelt wie ein Blitzableiter auszusehen hat.
Allerdings wäre es möglich, (weiss ich aber nicht) das ein Blitzableiter in eurem Versicherungsvertrag der Gebäudebrandversicherung oder vielleicht sogar in den Bauvorschriften gefordert wird.
Eventuell ist auch aufgrund der Größe und Personenzahl in eurem Haus aufgrund der Landesbauverornung ein Blitzschutz gefordert.
Ist jetzt aber reine Spekulation von mir, also keine Gewähr.
Eine Rechtsberatung mit eurer Gebäudebrand und Hausratversicherung wäre bestimmt von Vorteil, evtl. auch ein Gespräch mit einem Anwalt der auf Baurecht spez. ist.
Nicht das bei einem schadensfall die Versicherung Strafen erhebt, weil der Vertrag nicht geändert wurde.
Solltet ihr euch wieder einen Blitzschutz installieren lassen, würde ich auch die Elektroinstallation mit einbeziehen, also einen sog. "inneren Blitzschutz" istallieren lassen.
Nähere Informationen erhaltet ihr von einem Elektroinstallateur oder einer Blitzschutzfachfirma.
Sorry das ich nicht mehr dazu sagen kann.
mfg Joe
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BID = 10397
Gast Nichtregistrierter Benutzer |
Noch eine Anmerkung: der Blitz schlägt nicht zwangsläufig in den höchsten Punkt ein sondern wird dort abgeleitet, wo die günstigsten Bedingungen herrschen.
Wolf
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BID = 10410
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
Gast hat am 3 Jan 2003 08:30 geschrieben :
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Noch eine Anmerkung: der Blitz schlägt nicht zwangsläufig in den höchsten Punkt ein sondern wird dort abgeleitet, wo die günstigsten Bedingungen herrschen.
Wolf
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Wohl wahr.
Ich erinnere mich an einen Fall, da hat der Blitz hier in den Rhein eingeschlagen. Das ist definitiv die niedrigstmögliche Stelle. Die induzierten Spannungen haben ausgereicht, um in etwa 300m Entfernung im Bundespräsidialamt einige RS-422 Leitungstreiber zu killen.
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Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
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BID = 10481
djtechno Inventar
Beiträge: 4955 Wohnort: beutelsbach
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Das ist ohnehin ein problemm der immer grössren minoiaturisierung der halbleiter die eine folge von "immer schneller, imemr mehr ram, immer weniger stromverbrauch" ist
Ganz frueher bei den ersten primitivenn geräten war ein blitz nur dann ein problem, wenn er direk in den stromkreis reingekracht ist, später war ein blitz 30 meter neben dem gerät gefährlich, heut schon ueber 300 meter,
irgendwann kann ein blitz im umkreis von 1 kilometer alles lahmlegen
daher meussen imme rmehr schutzvorrichtugnen installiert werden.
ich frag mich, ob man in 30 jahren dann die pc's schon gegen die menschlichen hirnströme abschirmen muss....
(die menschlischen hirnströme liegen bei 60 milliVolt (hab ich zumindest vor 3 jahren mal an meienr stirn gemessen)
)
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BID = 10617
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Blitzableiter sind in Öffentlichen Gebäuden,Kirchen, Schulen
usw.,laut VDE vorgeschrieben.
Es gibt auch einige Regionen wo dies der Fall ist.Mehrfam. Häuser fallen nicht darunter,es sei denn es ist waaahhhnsinnig hoch.
Diese Angabe ist ohne Gewähr.
Alles nachzulesen in VDE 100.
so long
röhre
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BID = 10651
joe Schreibmaschine
Beiträge: 1746 Wohnort: Ba-Wü
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Hallo röhre,
wo genau ist denn festgelegt, ob ein Blitzschuzt vorschrift ist, und wo nicht, habe mir die VDE 0100 durchgeschaut, und es nicht gefunden. Es würde mich freuen wenn du mir helfen könntest.
mfg Joe
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BID = 10655
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Hallo Joe,
meine Aussage zum Thema Brandschutz ist nicht richtig.
Ich korrigiere; laut VDE gibt es keine allgemeinem Verpflichtung zu Blitz-und Überspannungsschutz-Maßnahmen.
Es kann vielmehr von Behördenseite für bestimmte Gebäude
ein Blitzschutz gefordert werden. Darunter fallen vor allem öffentliche Gebäude wie ,Schulen, Kirchen, Kindergärten und
einige mehr. Unter anderem auch Hochhäuser.Vieleicht ist das Sechs-Familienhaus ja besonders hoch. Spaß beiseite,
ich möchte mich natürlich für die Falschaussage entschuldigen. Aber bei den Vorschriftendschungel?
Meine Hochachtung,das Du in den VDE-Werk nichts gefunden hast. Sorry.
Gruß röhre
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