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Lieber rückversichert |
Problem gelöst
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BID = 132310
Dieter Rinke Gelegenheitsposter
Beiträge: 51
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Hallo Forum,
ich plane den Dachgeschossausbau (40 qm) meines Reihenmittelhauses und nun ist die Elektrik dran.
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Der Elektriker hat folgendes vor:
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Das Kabel (5-adrig, ein-drähtig, keine Litze) wird ca. 17 Meter lang und soll 10mm² pro Ader bekommen. Das Kabel soll vom Sicherungskasten im Kellergeschoss zum Dachgeschoss im Installationsschacht, wo auch das Abwasserrohr liegt, aufputz hoch geführt werden. Der Schacht ist mit Rigipsplatten umkleidet und nicht mit Dämmmaterial oder dergleichen isoliert. Im Sicherungskasten im Keller sollen die drei Phasen mit je 35A abgesichert werden. Im Dachgeschoss gibt es dann die klassischen 16A Sicherungsautomaten. Als „Stromschlucker“ im Dachgeschoss sind geplant ein E-Herd, ein Geschirrspüler und evtl. später mal eine Waschmaschine.
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Ist der Aufbau so problemlos machbar? Ich habe gehört, dass Standard für das Kabel 16mm2 sein soll!
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Gruß
Dieter Rinke |
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BID = 132326
KD-one Gesprächig
Beiträge: 123
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Natürlich, passt so.
Mindestquerschnitt für Subverteileranspeisung ist 10², zumindest in A, abhängig von der Gesamtlast. Die überschreitest du aber bestimmt nicht, wobei ich die Absicherung mit 35A als reichlich überdimensioniert ansehe. 25A müssten reichlich genug sein, es sei denn, du möchtest da noch ein paar Features wie Sauna etc. betreiben.
Auch die Leitungslänge ist m.E. nicht kritisch, da die 35A i.d.R. nie genutzt werden würden.
Gruß
Kurt |
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BID = 132333
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Dieter,
erstmal Willkommen im Forum!
Da hast Du Recht, obwohl Du nicht Recht hast...
Denn:
Nicht der Querschnitt der Leitung ist vorgeschrieben, sondern ihre mindeste Strombelastbarkeit. Die muß hier 63A betragen. Und bei der gegebenen Verlegart reichen dafür 10mm² nicht mehr aus. Es muß also tatsächlich mindestens 16mm² verlegt werden!
Da all dies sowieso nur Mindestforderungen sind, ist alles gar kein Problem:
Du bist der Auftraggebenr! Also sagst Du ihm, daß er 5x16mm² verlegen soll. Diskussionen aller Art erübrigen sich damit.
Und er soll dann gleich die gesamte neue Unterverteilung mit FI (4pol, 40A, 30mA) absichern!
Auch da auf gar keine Diskussion einlassen. Selbst manche Fachleute erzählen da gerne Schauermärchen...
Übrigens:
Es ist sicherlich kein Kabel (die liegen in der Erde), sondern eine Leitung, nämlich wohl Feuchtraummantelleitung NYM-J.
Hinweis:
Je nach örtlichen Vorschriften muß außerdem noch eine EVU-Steuerleitung (meist 7-adrig, 1,5mm²) mitverlegt werden. Das wird gerne "übersehen"...
Tipp:
Wenn noch keine Erdung für ein Antennenstandrohr vorhanden ist, sollte man bei der Gelegenheit eine separate Leitung (min. 16mm²) mitverlegen!
Und ein paar Leerrohre Keller-Dachgeschoß können auch nicht schaden.
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 132337
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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Ist ein eigener FI-Schalter für's obergeschoss vorgesehen? wäre auf jeden Fall empfehlenswert, 4pol/40A/0,03A-Standardware passt doch prima.
Bei isolierten Leichtbauwänden und gebündelter Verlegung über 13er Automaten nachdenken.
Geschirrspüler, Kühlschrank, Mikrowelle, WaMa sowie WäTro möglichst mit eigener Leitung/Sicherung versehen.
Bei Geschirrspüler/Waschmaschine/Wäschetrockner wäre 2,5mm² nicht schlecht, sofern die Leitungen parallel zu anderen liegen und nicht in massiven Baustoffen eingegipst sind.
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BID = 132348
KD-one Gesprächig
Beiträge: 123
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Zitat :
sam2 hat am 25 Nov 2004 14:01 geschrieben :
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Da hast Du Recht, obwohl Du nicht Recht hast...
Denn:
Nicht der Querschnitt der Leitung ist vorgeschrieben, sondern ihre mindeste Strombelastbarkeit. Die muß hier 63A betragen. Und bei der gegebenen Verlegart reichen dafür 10mm² nicht mehr aus. Es muß also tatsächlich mindestens 16mm² verlegt werden!
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Ist das in DE so gefordert?
M.E. etwas unsinnig bei einem Dachbodenausdbau mit 40m²...
Aber was solls, wenn es so vorgeschrieben wird, dann gehört es auch so gemacht.
In A gibt es nur die Vorschrift mit dem Mindestquerschnitt, die Strombelastbarkeit ist abhängig von der anzuschließenden Anlage.
Mann oh Mann, ich werde wohl nie Aufträge in DE übernehmen, sonst würden mich die Kosten für Nachbesserungen umbringen...
Daß die Unterschiede zwischen DE und A im Detail derart gravierend sind, damit hätte ich wohl nie gerechnet...
Gruß
Kurt
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BID = 132356
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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Es ist gefordert für die Leitung vom Zähler zur (ersten) UV.
Sofern da irgendwann mal ne eigene Wohnung drauß werden könnte (mit eigenem Zähler) ist das sicher sinnvoll, wenn das aber auf absehabre Zeit nich der Fall sein wird, halte ich 16mm² auch nicht für nötig.
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BID = 132389
Dieter Rinke Gelegenheitsposter
Beiträge: 51
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Hallo,
vielen Dank für die freundliche Aufnahme hier im Forum.
Ich bin überwältigt, von der vielen Antworten.
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Ja, ich denke es soll ein FI-Schalter in den Sicherungskasten im Dachgeschoss. Ich werde den Elektriker nochaml fragen.
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Gruß und vielen Dank
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Dieter
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BID = 132480
Dieter Rinke Gelegenheitsposter
Beiträge: 51
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Liebes Forum,
so, ich habe meinen Elektriker gefragt. Es soll auch ein FI-Schalter rein. Dieser aber aus Platzgründen in den Sicherungskasten im Dachgeschoss. Die drei 35A Sicherungen für's Dachgeschoss aber in den Sicherungskasten im Keller. Ist das egel wo beides hinkommt oder gehört beides in den Sicherungskasten im Keller oder in den im Dachgeschoss?
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Gruß
Dieter
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BID = 132491
KD-one Gesprächig
Beiträge: 123
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Zitat :
Dieter Rinke hat am 25 Nov 2004 19:41 geschrieben :
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Liebes Forum,
so, ich habe meinen Elektriker gefragt. Es soll auch ein FI-Schalter rein. Dieser aber aus Platzgründen in den Sicherungskasten im Dachgeschoss.
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Warum aus Platzgründen? M.E. sowieso der einzige Platz, wo er sinnvollerweise hingehört, oder willst du jedesmal, wenn er auslöst, runterstolpern?
Zitat :
| Die drei 35A Sicherungen für's Dachgeschoss aber in den Sicherungskasten im Keller. Ist das egel wo beides hinkommt oder gehört beides in den Sicherungskasten im Keller oder in den im Dachgeschoss?
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Die Vorsicherung gehört in den HV, sie soll ja die Leitung schützen.
Sinnvoll ist diese Aufteilung schon, aber ob sie so in DE vorschriftsmäßig ist, da wart lieber mal auf die deutschen Kollegen.
Gruß
Kurt
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BID = 132497
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ja, diese aufgeteilte Anordnung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch in D zulässig und daher anzustreben.
Und: Ich persönlich halte in diesem Fall auch die 10mm² für ausreichend.
Aber es war nicht nach meiner Meinung, sondern nach der (deutschen) Vorschriftslage gefragt worden. Also hab ich die wiedergegeben.
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BID = 132758
blademaker Schriftsteller
Avatar auf fremdem Server ! Hochladen oder per Mail an Admin
Beiträge: 587 Wohnort: Schwalmstadt
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Zitat :
sam2 hat am 25 Nov 2004 14:01 geschrieben :
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Da hast Du Recht, obwohl Du nicht Recht hast...
Denn:
Nicht der Querschnitt der Leitung ist vorgeschrieben, sondern ihre mindeste Strombelastbarkeit. Die muß hier 63A betragen. Und bei der gegebenen Verlegart reichen dafür 10mm² nicht mehr aus. Es muß also tatsächlich mindestens 16mm² verlegt werden!
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Wenn dort im Dachgeschoss nur eine Unterverteilung aufgebaut werden soll, von Zähler kann ich nichts lesen (und seit wann müssen die mit 63A abgesichert werden?) werden doch 10mm² längst ausreichen, oder?
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BID = 132763
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ich hab nicht gesagt, daß die mit 63A abgesichert sein müssen!
Aber Hauptleitungen vom Zähler zum Unterverteiler sind bei Wohnungen auf eine Belastbarkeit von mindestends 63A auszulegen.
Bei EFH ist das zufällig der selbe Wert wie für die Verbindung vom HAK zum Zähler, bei MFH ist jene höher.
Daß ich persönlich 10mm² hier für ausreichend hielte, hab ich doch schon geschrieben. Aber das ändert nichts an der Vorschriftenlage.
Je nachdem, wo diese Leitung abzweigt, kann man vielleicht auch einen Dreh finden, sie zu einer Verbindungsleitung zwischen zwei Unterverteilern zu deklarieren und daher anders zu bemessen. Aber dazu hat uns der Fragesteller viel zu wenig Angaben geliefert.
Die Verantwortung hat der Ausführende.
Aber was spricht dagegen, daß der Auftraggeber ihm sagt, daß er 16mm² verlegen möge?
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BID = 132810
blademaker Schriftsteller
Avatar auf fremdem Server ! Hochladen oder per Mail an Admin
Beiträge: 587 Wohnort: Schwalmstadt
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Hm, interessant, hab ich noch nie was von gehört das Zuleitungen zu UV's auf mindestens 63A auszulegen sind, welche VDE ist das?
Hab ich auch noch nie und nirgends gesehen. Ist doch äußerst unpraktisch, mit 10mm² ist es schon schwer genug dies so zu biegen damit es halbwegs schön aussieht und Spannungsfrei (nicht die Volt-Spannung sondern die mit Ausdehnung...) in die UV eingebaut werden kann.
Dann sind ja meist die SLS-Schalter vorm Zähler nur mit 50A oder sogar nur 35A außgelegt und die Verdrahtung zum Zähler und davon weg mit 10mm² ausgeführt, warum sollte dann dahinter 16mm² genommen werden (außer der Leitungsweg wird zu lang und zwecks Spannungsfall muss man die Leitung so stark auslegen, aber bei 17m?)
[ Diese Nachricht wurde geändert von: blademaker am 26 Nov 2004 16:57 ]
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BID = 132884
RolSim Schriftsteller
Beiträge: 599 Wohnort: Aschaffenburg
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Zitat :
| Dann sind ja meist die SLS-Schalter vorm Zähler nur mit 50A oder sogar nur 35A außgelegt und die Verdrahtung zum Zähler und davon weg mit 10mm² |
Ist alles eine Frage des zuständigen EVU`s. Es gibt welche in D die schreiben sogar SLS 63A vor. Das kann man also nicht verallgemeinern.
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Meine Meinung muss nicht immer den Vorschriften entsprechen.
Ein Rechtsanspruch ist daraus nicht abzuleiten.
Clever einkaufen
http://www.RSH-Elektrohandel.de
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BID = 133743
Dieter Rinke Gelegenheitsposter
Beiträge: 51
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Hallo,
spät aber trotzdem:
Allen Beteiligten herzlichen Dank für die Infos.
Gruß
Dieter Rinke
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