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Habe L2 und L3 ausversehen kurzgeschlossen (sicherungskasten) |
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BID = 123001
Aldidas Gerade angekommen
Beiträge: 2
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Mir ist da was zimlich dummes passiert hatte grad ne neue zuleitung für unsere Waschmaschine gezogen , beim anschließen an eine neue sicherung habe ich dann ausversehen einen kurzschluss zwischen L2 und L3 verursacht nun ist auf den beiden phasen keine Spannung mehr . Also sind wahrscheinlich vorsicherungen rausgeflogen oder kaputt? Das größte problem ist nur das es vom panzerkasten zum zähler + einen vorausschalter(sehr alt) geht dann weiter zum sicherungs kasten wo mir das misgeschick passiert ist .
Also komm ich mal zum punkt sind jetzt 2 hauptsicherungen schrott oder nur rausgeflogen bzw wo sitzen die im panzer kasten oder im dem alten komischen kasten?
(Nein ich habe und werde keine Plomben lösen)
Danke im vorraus
mfg
Aldidas |
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BID = 123008
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Aldidas,
dann sei erstmal sehr froh, daß Dir nichts weiter passiert ist. Du könntest jetzt auch schwere Verbrennungen haben oder einfach nur tot sein...!
Alles weitere ist egal, weil das jetzt eh nicht mehr Deine Sache ist. Die Vorsicherungen sind hinüber. Also rufe den Störungsdienst des EVU und laß sie ersetzen. Vorher entfernst Du sinnvollerweise die Überreste Deiner Bastelarbeiten.
Und dann überlaß derartige Arbeiten bitte Leuten, die erstens Respekt vor Elektrizität haben und zweitens etwas davon verstehen!
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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BID = 123012
gretel Schreibmaschine
Beiträge: 1169 Wohnort: Deutschland
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Hallo,
eines interessiert mich dabei schon noch :
Wo genau hast Du denn die Leitung angeschlossen , und wie genau war die denn aufgebaut ?
Normalerweise benützt man eine Feuchtraummantelleitung für normalen 230V Steckdosenstromkreis.
Gruss
Gretel
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BID = 123148
Oertgen Schreibmaschine
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Beiträge: 1111 Wohnort: Duisburg
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Hallo!
Wenn schon ein Ausschalter am Zählerschrank vorhanden ist, solltest Du diesen auch ausschalten, dazu ist er ja da. Das macht die Sache etwas stressfreier. Zum Auswechseln der NH-Sicherungen im Hausanschlußkasten brauchst Du einen Spezialhandschuh,der sicher teurer ist als ein EVU-Einsatz zum Sicherungswechseln.
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BID = 123168
Aldidas Gerade angekommen
Beiträge: 2
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ne bin doch nicht bescheuert und arbeite unter strom war ja aus nur als ich wieder angemacht habe hats geblitzt danach hab ich gemerk das da von flexiblen ader eine abgespreizt hat und das hats verursacht aber is kein problem handschuh etc ham wa inne firma das nächste mal werde ich besser auspassen ob da nicht was noch fehlerhaft ist
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BID = 123185
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Da läßt Du besser die Finger von.
Allein was Du bisher berichtet hast, ist sämtlich derart übler Murks, daß an Deiner Qualifikation - vorsichtig ausgedrückt - erhebliche Zweifel bestehen.
Auch die Fehlerursache war klarer Murks! Sofern überhaupt feindrähtige Adern zum Einsatz kommen durften, wären zwingend Aderendhülsen zu verwenden gewesen...
Vermutlich verfügst Du weder über die für eine korrekte Überprüfung und Inbetriebnahme erforderlichen Fachkenntnisse und Meßgeräte, noch bist Du Dir über die Tragweite solcher "Basteleien" überhaupt im Klaren!!!
Was Du da tust, ist nicht trivial und birgt erhebliche Gefahren nicht nur für den Ausführenden, sondern für alle anderen Personen (Stromschlag), welche die Anlage/das angeschlossene Gerät benutzen, sowie auch für nicht unerhebliche Sachwerte (Brand).
Der Ausführende ist für alle Folgen zivil- und auch strafrechtlich haftbar!!!
Zum Strafrahmen für fahrlässige Brandstiftung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung siehe StGB...
Wenn Du uns vom Gegenteil überzeugen willst, dann bitte folgende Angaben:
-örtliche Netzform
-angewandte Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren
-Leitungstyp, Querschnitt und Länge
-Verlegeart und ggf. Häufung
-Spannungsfall
-Abschaltbedingungen
Und was heißt jetzt: "handschuh etc ham wa inne firma" ???
Du hattest uns doch versichert, keine strafbare Handlung (unberechtigtes Erbrechen von Plomben - Siegelbruch) begehen zu wollen: "Nein ich habe und werde keine Plomben lösen" !!!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 4 Nov 2004 9:12 ]
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BID = 123218
Eltako Schreibmaschine
Beiträge: 1138
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Hallo zusammen!
Wie kommst du denn darauf das du L2 und L3 zusammengebracht hast? War das eine Drehstromverteilung? Warum waren die Adern den feindrahtig
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In dubio pro reo
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BID = 123249
Eifelhirsch Gesprächig
Beiträge: 138
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Zitat :
Aldidas hat am 4 Nov 2004 07:23 geschrieben :
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is kein problem handschuh etc ham wa inne firma |
wenn du in deiner Firma einen sog. NH Handschuh hast, gehe ich mal davon aus das deine Firma was mit Elektroinstallation zu tun hat, oder irre ich da?
@Sam
was genau meinste denn mit:
Zitat :
| unberechtigtes Erbrechen von Plomben |
meinst du etwa das der Plombe beim Anblick von soviel Unwissenheit des Gegenüber, schlecht wird
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BID = 123254
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Eifelhirsch,
ich meinte genau das, was ich schrieb!
Aber Deine Interpretation kommt der Sachlage in diesem Fall wohl recht nahe...
Die Plombe ist hier ein Siegel. Dieses kann nur durch Zerstörung desselben entfernt werden, um das versiegelte Behältnis (hier z.B. HAK) zu öffnen.
Egal ob man das berechtigt oder unberechtigt tut, nennt man diesen Vorgang im Deutschen das "Erbrechen eines Siegels", hier also speziell das "Erbrechen von Plomben".
Deswegen heißt der zugehörige Straftatbestand auch "Siegelbruch" (§136 StGB).
Gruß,
sam2
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BID = 123264
gretel Schreibmaschine
Beiträge: 1169 Wohnort: Deutschland
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@eltako :
Er wird halt am Ende an/vor dem HAK gestanden sein und fing von links nach rechts mit L1/L2/L3 zu zählen an - dort wo Sichtplättchen bei den NHxx weg waren :
sind wohl mittig und rechts aussen !
Gruss
Gretel
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BID = 133873
Frank111 Neu hier
Beiträge: 31
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Hallo
Ich habe mal eine Frage zum Umgang mit NH-Sicherungen
Da meine Lehrzeit schon etwas länger zurück liegt
und ich NH-Sicherungen unter Spannung noch nicht wechseln
mußte ergibt sich bei mir die Frage : Was muß ich
beachten um mich vor einem möglichen Lichtbogen zu schützen
Das ich immer diesen speziellen NH-Sicherheitsgriff
benötige versteht sich von selbst .
Wann benötigt man diese Feuerfeste Kleidung ,Isoliermatte und Schutzhelm?
Kann ich -wenn ich weiß das über diesen NH-Sicherungen-keine Verbraucher mehr angeschlossen sind- Diese NH-Messersicherungen nur mit den NH-Griff ziehen oder benötige ich auch diese zusätzlichen Schutzdinge wie Isomatte und Helm`?
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BID = 133891
lob67 Neu hier
Beiträge: 43
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Hallo Frank111:
Im Prinzip gilt: Immer Schutzkleidung tragen, wenn Du NH-Sicherungen ziehst oder einsetzt !!! Vor allem, wenn Du an Geräten arbeitest, die mit hohen Strömen arbeiten. Der Abreißfunken, der dabei entstehen kann, kann zu schwersten Verbrennungen führen. Wenn Dich das Thema interessiert, dann besorge Dir die Unterlagen bei der zustängigen Elektroinnung oder Handwerkskammer.
Gruß,
lob67
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Kein Bild, kein Ton, wir kommen schon!
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BID = 133892
pwk20 Stammposter
Beiträge: 203
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Diese zusätzlichen "Schutzdinge" benötigst du IMMER,
egal ob du sicher bist, dass du die Sicherungen ohne
Last ziehst bzw. einsetzt.
Du kannst dir nämlich nie sicher sein, ob du nicht
aus versehen, z. B. durch abrutschen beim herausziehen,
doch einen Kurschluss auf der Einspeiseseite der NH's
bildest. Dort kommt dann die Kurschlussleistung der
vorgeschalteten Sicherung zum tragen, und die kann dich
dann ganz schön alt aussehen lassen...
Davon abgesehen, würde ich dir sowieso empfehlen, die
Dinger generell nicht unter Last zu wechseln, das kann
ganz schön unangenehm werden.
mfg
P.W.K
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... nur meine persönliche Meinung, ohne
rechtliche oder sonstige Bedeutung ...
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BID = 133931
Eltako Schreibmaschine
Beiträge: 1138
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Das hat bei uns mal jemand am Straßenkasten vom EVU gemacht, weil irgendwelche auf den Kasten getreten haben und dann 7 Häuser keinen Strom hatten. Da war auch was los als er die Sicherungen gewechselt hat
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In dubio pro reo
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