Was sind das denn für andere "Fach"-Foren?
Ich geh es kurz mal durch:
1) Nicht befestigte Klemmen sind strittig, die Vorschriftslage ist nicht klar und schlüssig. Wenn es an sich geeignete Klemmen sind, ist es akzeptabel, zur Not tuns auch ein paar Kabelbinder. Wer sich an sowas aufhängt, hat den Wald nicht gesehen...
2) Nur teilweise richtig: Wenn es eine N- und eine getrennte PE-Schiene gibt, muß natürlich sauber gruppiert aufgelegt werden, aber wenn es (wie hier in dem einen Fall) nur eine PEN-Schiene gibt, dürfen darauf abgehende N, PE und PEN auch gemischt aufgelegt werden. Wer das bemängelt, ist "Neubauelektriker" und hat von Altanlagen keine Ahnung.
In der Hauptverteilung gibt es aufgrund der Netzform sowieso überhaupt keine reinen PE-Schienen, sondern nur PEN- und N-Schienen. Also
müssen dort sogar zweierlei Farben an einer Schiene vorkommen.
3) Grober Unsinn! Hier wird von dem aktuellen (erst seit wenigen Jahren gültigen) Farbcode ausgegangen. Und nicht mal den hat er korrekt zitiert...
Diese Bestimmungen haben sich aber im Laufe der Jahrzehnte mehrfach geändert. Alles, was ich auf Deinen Fotos diesbezüglich an davon abweichenden Farben gesehen habe, ist korrekt nach den damaligen Vorschriften und darf daher auch so bleiben.
Der Schreiber verwechselt außerdem Betriebsspannung mit Betriebsstrom und nichtmal dann würde es stimmen.
Auch das explizite Beispiel ist unzutreffend: Selbstverständlich durften Schukosteckdosen eine Zeit lang
mit nur schwarzen und gelb-grünen Adern angeschlossen werden. "Verboten" gehört eigentlich nur, solchen Quatsch zu verzapfen...
4) Auch das stimmt vorne und hinten nicht!
Unterschiedliche Schutzmassnahmen in einem Raum sind nach VDE sehr wohl zulässig. Sogar in Neuanlagen! Was nicht sein dürfte, wären Steckdosen mit Schutzkontakt und solche ohne im selben Raum. Aber das liegt hier nicht vor.
Es muß also
deswegennix abgeklemmt oder geändert werden.
In Sachen "einwandfreie Beschaffenheit der Installationen" und "Verantwortung des Vermieters" hab ich mich schon geäußert. Das stimmt im Prinzip, aber die Anlage ist ja im Sinne des VDE einwandfrei.
ohne Nr.) Auch blühender Nonsens: Diese potenzielle Gefahr der klassischen Nullung besteht grundsätzlich immer, unabhängig vom Vorhandensein "gemischter" Bereiche. Aber mit dem Neutralleiter (N) hat das niemals was zu tun, nur mit dem Nulleiter (PEN)! Da macht sich offenbar ein Halbwissender wichtig...
Fazit:
Im Gegenteil, der Installateur hat vorschriftsgemäß gearbeitet, als er bei früheren Erweiterungen den PEN jeweils vor Ort in N und PE aufgeteilt und getrennt weitergeführt hat.