Rechtliche Probleme mit korrekter Erledigung eines Auftrages... Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
Autor |
Rechtliche Probleme mit korrekter Erledigung eines Auftrages... |
Problem gelöst
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BID = 130616
KD-one Gesprächig
Beiträge: 123
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Zitat :
didy hat am 21 Nov 2004 15:10 geschrieben :
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Zur Abschaltung einfach meine Laienhafte sicht:
Du weigerst dich einfach, die fehlerhaften Anlagenteile auf deine neue Verteilung aufzuklemmen, weil damit die Verantwortung auf dich überginge.
Wenn du das natürlich schon aufgeklemmt hast.... Tja... schwierig.
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Nun, es war ja eine Komplettsanierung vereinbart, also stand der provisorischen Inbetriebnahme nichts im Weg.
Erst im Zuge der Sanierung sind dann die Probleme aufgetaucht.
Kurt |
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BID = 130666
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7368
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... nimm die Anlage einfach in Betrieb, mach mit einem Schutzmassnahmenprüfgerät die Messungen in allen Stromkreisen der Anlage, trage die Messergebnisse in das Prüfprotokol ein (mit Auflistung der noch bestehenden Mängeln / ein nicht vorhandener FI im Bad oder ein nicht vorhandener Schutzleiter in einem Stromkreis sollte bei der Messung ganz Automatisch als Mangel Sichtbar werden) und lass es von der Kundin Unterschreiben
[für die Beseitigung der Mängel muss dann ein Auftrag der Kundin erfolgen, wenn das nicht der Fall ist, ist es auch nicht mehr dein Problem]
_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern! |
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BID = 130720
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7571 Wohnort: Wien
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Irgendwie kommt mir die Situation extrem bekannt vor. Kundin schreit: "De scheeene Tapetn diafns oba net himochn!" und der Elektriker schaut in den mond. Ich kenne genug Betriebe, die dann mit Unterschrift des Kunden sogar beispielsweise alte ungeerdete Steckdosen neu verbaut haben, nur um den Frieden zu haben. Oder eben Schukos ohne PE. Von Erweiterungen an kriminellen Anlagen erst garnicht zu reden. Das gilt aber für alle sicherheitsrelevanten Gewerbe (Installateur, Rauchfangkehrer,...). Als ehrlicher Mensch der auch an die Folgen denkt ist man da in der Zwickmühle. Ich denk die lösung mit Prüfprotokoll, Mängelliste und Unterschrift ist immer noch die wasserdichteste, bin aber bei weitem kein Jurist.
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BID = 131261
KD-one Gesprächig
Beiträge: 123
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Nun, nach eingehender Rechtsberatung werde ich dem Prüfprotokoll eine eingehende Mägelliste mit dem Hinweis, daß die Anlage bis zur Reparatur ausser Betrieb zu setzen ist, hinzufügen und dies nach Möglichkeit von der Kundin unterschreiben lassen.
Laut meinem Rechtsanwalt schützt mich das zwar nicht vor einer Anklage, aber mit 99%iger Sicherheit vor einer Verurteilung.
Das wäre die einzige Möglichkeit, mit halbwegs heiler Haut aus dieser Geschichte herauszukommen.
Gruß
Kurt
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Das Thema ist erledigt und geschlossen. Es kann nicht mehr geantwortet werden !
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