Das wäre mir neu! Aufladung ist normalerweise nur in der NT-Zeit zulässig. Manche EVU haben aber am frühen Nachmittag nochmal ein NT-Zeitfenster (aber nur bei reinen Heizstrom-Anlasgen mit separatem Eintarif-Zähler).
Ausnahme: wenn NT-Zeit vom EVU verkürzt wurde, dann wird ersatzweise ne zeitlang am Tag freigegeben (aber über RSE und dann natürlich Abrechnung als NT).
Was tagsüber (zum HT) betrieben werden kann und darf, sind spezielle in den NSP-Öfen eingaubaute Zusatzheizkörper. Die erwäremen dann aber nicht den Speicherkern, sondern nur direkt die Ausblasluft!
Eine Uhr zur Erhöhung der Ladezeiten über den NT hinaus wird kaum erforderlich sein. Eine derart alte Anlage ist üblicherweise sowieso weit überdimensioniert. Wozu also länger laden?
Ich kann mir den Beweggrund leider auch nicht erklären, aber vielleicht kommen wir ja noch drauf.
Das beste wäre natürlich, ein vom Vermieter unabhängiger Fachmann vor Ort würde die Anlage mal komplett genau
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