Das ist ein kleiner Irrtum deinerseits!
Diese Vorschrift (ausschließlich CEE-Dosen etc.) greift nur für spezielle Abstellplätze.
So ein Adapter ist nicht generell verboten. Man kann und darf also das FZ, wenn es z.B. auf sonstigem privatem Grund steht, durchaus über solch einen Adapter (Schukostecker auf CEE-Kupplung) versorgen.
Und was fliegende Bauten etc. angeht:
Wenn die Gewerbeaufsicht auch nur halbwegs auf Zack wäre, könnte so gut wie jeder Rummel zumachen!
Ich sag nur: Illuminationsflachleitung im Handbereich. Von den so gut wie immer fehlenden Dichtungen und den auch oft vorhandenen leeren Fasssungen ganz zu schweigen. Am schönsten immer wieder die Schulo-Kupplungen als Verbinder am Ende der (zweiadrigen) Leitungen...