Hilfe / Zählerwechsel / jetzt Rechtsstreit mit Energieversorgungsunternehmen (leider länger)

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Autor
Hilfe / Zählerwechsel / jetzt Rechtsstreit mit Energieversorgungsunternehmen (leider länger)
Suche nach: zählerwechsel (35)

    







BID = 117125

Annette

Gerade angekommen


Beiträge: 10
 

  


Hallo,

vorab, ich bin völliger Laie, versuche hier aber unser Problem halbwegs genau zu schildern.

Vor einem Jahr haben wir ein uraltes Haus erstanden. Natürlich musste die komplette elektrische Anlage erneuert werden. Dies alles ist bis in den Keller zum Zähler geschehen, ein halbes Jahr später wurde dann ein Antrag auf Zählerwechsel (wg. Anschlussverstärkung auf 380 Volt) beim Energieversorgungsunternehmen gestellt. Gemacht getan, der Monteur des Energieversorgers kam, baute einige Klemmstein etc.aus und wechselte den Zähler. Kaum war er aus dem Haus (zwischenzeitlich hatte jemand den Boiler im Bad angestellt)stand unser Fernseher in einer Qualmwolke. Ebenso die Lautsprecher usw. Gemessen hatten wir nun auf jeder Steckdose an die 400 Volt. Um nicht weiter anschauen zu müssen, wie bei uns alles kaputt geht, haben wir den FI-Schalter betätigt. Nach erneutem Einschalten hatten wir normalen Strom auf den Steckdosen. Ein Notfall-Mitarbeiter des Energieversorgers kam zwar, konnte aber keinen Fehler finden (obwohl ihm die Sache auch komisch vorkam). Am nächsten Tag, ich hatte den Herd gerade eingeschaltet, bemerkte ich wieder, dass die Lampen so hell sind, gemessen war wieder 400 Volt auf den Steckdosen. Der Notdienst des Energieversorgers fühlte sich nunmehr nicht mehr veranlasst, noch einmal zu kommen. Sodann haben wir einen Elektro-Notdienst bestellt. Der bemerkte sofort, dass die Brücke zwischen PE und N-Leiter fehlte und stattdessen neben den vom Energieversorger-Monteur ausgebauten Klemmsteinen lag. Des Weiteren meinte er, ohne diese Brücke hätten wir keinen Strom im Haus beziehen können.

Freundlich haben wir uns dann an den Energieversorger gewandt und gefragt, wer denn jetzt den Schaden zu tragen hätte. Auskunft Energieversorger: Sie auf keinen Fall, der Monteur habe diese Brücke nicht ausgebaut, evtl. hätte ja ein anderes Gerät zwischen Zähler und FI-Schalter dauerhaft die Funktion der Brücke übernommen (was ja Tage später hätte entfernt werden können)usw. usw.

Was sagt ihr dazu? Über Antworten und Meinungen wäre ich echt unendlich dankbar.

Tschüss

Annette

BID = 117139

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

 

  

Hallo erstmal :

zum Problem : Umstellung von Wechselstrom - auf Drehstromzähler ist vonstatten gegangen .

-1- Hat der Zählermonteur des EVU nur an der Hauptverteilung beim Zähler direkt gearbeitet oder auch an einer nachgeschalteten Unterverteilung ?
(Dort messe ich nämlich später alles noch mal nach !)

-2- Brücken sind - wie richtig bemerkt - eigentlich nur im Abgangsbereich des Zählers vorhanden . Wie gross sind denn da die Querschnitte ungefähr , da ja zum einen die PEN Aufteilung an den schon meistens angebrachten Schienen im plombierten unteren Bereich des Zählerfeldes gemacht wird.
Kann aber - wie hier anscheinend geschehen - auch im Zählerkopf passieren .
Sogar ganz leicht , wenn alles aus einem fünfpoligen Abgangsklemmstein aufgelegt wurde und der gute Monteur nun statt 2 Drahtbrücken der 230V Ausssenleiter nun halt 3 Drahtbrücken entfernt hat, das wäre eine zuviel ! Nämlich die PEN zu PE und Neutralleiter gewesen !

-3- Bei TN-C und dann TN-C-S Netzform liegt die Anlage bei Nichteinsetzen der PEN Aufteilungsbrücke auf 400V zwischen den Aussenleitern in allen Bereichen .
D.h. auch normale Steckdosen bieten plötzlich über einen gemeinsamen Sternleiter 400V auf den normalen Kontakten.

-4- Die Stelle mit dem Wasserspeicher benötige ich noch genauer !
Fingen beim Einschalten die Probleme an ?

-5- Was für einen FI Schutzschalter habt Ihr denn eingebaut.
Seine Werte und Ausführung sind da interessant.
Ist der FI 4polig und allem vorgeschaltet oder nur für spezielle Bereiche (Badezimmer) installiert ?

-6- Wieso funktoniert dann alles andere nach dem Unfall wieder normal ? Wie ist das genau zu verstehen - der abgebrannte TV ist nicht mehr inbetrieb ?
Also nur noch Licht und evtl. Herd normal in der Zeit zwischen Warmwasserspecher einschalten und E-Notdienst ?


grüße
gretel

[ Diese Nachricht wurde geändert von: gretel am 21 Okt 2004 12:20 ]

BID = 117143

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Hallo Annette,

erstmal trotz allem Willkommen im Forum!


Das ist eine bedauerliche Sache, allerdings kann ich Dir wenig Hoffnung machen.
Es gab erst kürzlich einen Fall, wo das E-Werk eine Leitung außerhalb eines Gebäudes in ähnlicher Weise (Adervertauschung) nachträglich falsch umgeklemmt hatte. Ein Schadenersatzanspruch der betroffenen Firma wurde vom Gericht abgewiesen. Und das, obwohl dort nachweislich keinerlei Mitverschulden den Kunden traf!


Eventuell kann man über den betreffenden Installateur etwas erreichen.
Aber dazu müßte es einen geben. Und wenn mich mein Gefühl nicht trügt, könnte Eure neue Elektroanlage Marke Eigenbau sein...

Wer hat denn den Zählerantrag unterschrieben? Hat derjenige die Anlage denn überhaupt gesehen oder tatsächlich was daran gemacht? Ggf. was?
Wer hat die neue Anlage in Betrieb genommen und durchgemessen? Liegt ein Prüfprotokoll vor?


Zur fachlichen Beurteilung:
Das sind die üblichen Folgen eines schwebenden Sternpunkts. Ganz "normal"...


Aber um beurteilen zu können, wer da was falsch gemacht hat, müßte man noch vieles wissen:
-wurde ein neuer Zählerschrank eingebaut? von wem?
-wurde der alte Zähler umgesetzt? von wem?
-wer hat die Zuleitung zur neuen UV an den alten Zähler angeklemmt und wie?
-wo befand sich die Brücke genau (Zählerklemmstein)?
-warum wurde sie überhaupt herausgenommen?
-was hat der Notfall-Mitarbeiter des EVU genau unternommen bei seiner vergeblichen Fehlersuche?
-warum habt Ihr einen Elektro-Notdienst bestellt und nicht den Betrieb, welcher den Zählerantrag gestellt hat?


Nicht nachvollziehen kann ich aber, warum man dann, wenn es schon geraucht hat, nochmals eigenmächtig wiederholt aufschaltet, ohne daß vorher der Fehler gefunden und beseitigt wurde. Dies hätte man aufgrund der immer bestehenden Schadenminderungspflicht sowieso nicht tun dürfen.
Denn wie wolltest Du selbst bei einem bestehenden Schadenersatzansperuch jetzt beweisen, welche Geräte bei der ersten und welche bei der zweiten oder der dritten Welle gehimmelt wurden?


Und:
Die Aussage des Notdienst-Mitarbeiters, daß man ohne die Brücke (korrekt ist es die zwischen PEN und N) keinen Strom im Haus beziehen könne, ist natürlich Unsinn. Wie ihr deutlich gesehen habt, geht das sehr wohl. Symmetrische Drehstromverbraucher funktionieren auch ganz normal. Nur eben die Wechselstromkreise haben nicht mehr fest 230V, sondern irgendetwas zwischen OV und über 400V.


Gruß,
sam2

P.S.
Wie ist denn die Lage jetzt?

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 117160

Annette

Gerade angekommen


Beiträge: 10

Hallo Sam2,

erst einmal herzlichen Dank für die prompte Reaktion.

Ich versuche jetzt einfach mal, ein paar deiner Fragen zu beantworten.

Also, die Hausinstallation wurde von einem Elektrotechniker vorgenommen und tatsächlich von einem Elektrotechnik-Meister so abgenommen (der hat auch den Antrag für das EVU unterzeichnet).

Der Zählerschrank wurde nach DIN (oder VDE)-sowieso sowohl umgesetzt als auch eingebaut (vom Elektrotechniker). Alles war so, dass nur noch der Zähler hätte gewechselt werden müssen (der Monteur sagte allerdings, er hätte noch Klemmsteine entfernen müssen um den Zähler zu installieren).

Jetzt kommt eine laienhafte Beschreibung des Zählerschranks.

Da ist also der Zähler und so ca. 5 cm unterhalb des Zählers ist ein Kasten (ebenfalls verplombt). Dort war ursprünglich die Brücke eingebaut, die, nachdem der Monteur des EVU weg war, sich nicht mehr dort befand, sondern auf einer Ablage unweit in der Nähe des Zählerschranks (angeblich hat der Monteur aber nur mal kurz den Kasten aufgeklappt um zu sehen, ob alles in Ordnung ist).

Der zu Hilfe gerufene Notdienst des EVU hat zwar alle Plomben geöffnet aber keinen Fehler gefunden und die Anlage, wie der eigentliche Monteur auch, für betriebsbereit erklärt (äußerte aber schon, dass das alles irgendwie komisch sei).

Angeblich hat der EVU-Monteur auch gemessen (ein Prüfprotokoll haben wir nicht vorliegen).

Bis bald

Annette

BID = 117175

chris66

Schreibmaschine



Beiträge: 1039
Wohnort: Purkersdorf/Österreich

Hallo Annette,

Wenn Du eh nix selbst gemacht hast, sondern alles einem Elektrounternehmen übertragen hast, ist die Sachlage ziemlich klar: Der Elektriker ist für die Behebung des Mangels und darüber hinaus für den entstandenen Schaden verantwortlich. Du mußt Dich an diesen wenden!

ciao
chris

@sam: Regelmäßige Gefühlskontrolle versüßt das Leben, soziologisch betrachtet!

BID = 117188

Annette

Gerade angekommen


Beiträge: 10

Hi,

so einfach ist das nicht. Der Elektrotechniker hat m.E. nicht den Mist gebaut, denn er hat die Brücke (und das ist wohl der "Knackpunkt") ja ordnungsgemäß eingebaut. Da von uns keiner danach an der Anlage war (wir kennen uns damit auch nicht aus) außer des Monteurs des EVU und die Brücke eben danach sich dort nicht mehr befand meine ich, dass das EVU dafür haften muss.

Uns ist ein ziemlicher Schaden entstanden (Fernseher, Receiver, Anlage, Telefon - bis hin zu elektrischen Zahnbürste). Würde es sich hier nur um ein schnell zu ersetzendes Teil handeln, hätten wir sowohl dem Monteur des EVU als auch uns eine Menge Ärger erspart.

LG

Annette

BID = 117189

dropsinger

Gelegenheitsposter



Beiträge: 66
Wohnort: Ettlingen/karlsruhe

Hallo Annette
das Problem dürfte hier die Beweislast sein. Euer Elektriker sagt es war alles i.O. Der Techniker des EVU sagt wiederum er hat nichts an der Anlage verändert. Wer denn wirklich an dem Schaden Schuld war werdet Ihr nie zuverlässig klären können. Somit befürchte ich dass der Schaden an Euch hängen bleibt obwohl Ihr nichts dafür könnt.
Gruß dropsinger

BID = 117193

grandola

Gelegenheitsposter



Beiträge: 74

@ Anette,

wenn Du zwei Dinge hast (1. eine Rechtsschutzversicherung, 2. einen langen Atem), dann steht einer Klage nichts im Wege.

Wer nicht kämpft, der hat schon verloren!


Grandola

BID = 117196

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

.. das bedeutet leider Angriff auf eine Krake .

Das EVU hat leider als großer Monopolist seine Finger fast überall mitdrin . (Sachverständige etc.... )

Ist leider eine "riesengrosse Sauerei" , weil ganz offensichtlich Schaden vom Zählermonteur erzeugt wurde -
und gleich darauf der EVU-Notdienst wohl seinen Monteur noch gedeckt hat mit der Angabe keinen Fehler zu entdecken !


mitfühlende Grüße
gretel

(PS : evtl. guten Hausratversichertenvertreter aufsuchen und nach Formulierungsklauseln erkundigen , die eine elektrische Überspannung mit Defekten an Haushaltsgeräten abdeckt !)

BID = 117206

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

zur Beweislast - der Fehler lag aber, wenn ich das richtig verstehe im HAK. Und der ist verplombt. Und wurde es nach den Arbeiten des EVU's auch wieder.
Sollte doch eigentlich schomal ein starker Hinweis auf den Mist des EVU-Monteurs sein.

Gibt's ein Prüfprotokoll von eurem Installateur? Nachfragen und aushändigen lassen.

Wer Hand denn die Anlage letztlich erstmalig eingeschaltet?
Der EVU-Monteur? Dann hätte er gefälligst mal vor dem Umlegen des Hebels seinen Duspol an die FI-Eingänge halten sollen. Wenn dort dann der N mangels Brücke fehlt, hätte ihm das auffallen üssen. selbt wenn er den Mist nicht verbockt hat, hätte er ihn zumindest bemerken sollen.


Odr habt ihr die ganze Anlagen dann über den Fundamenterder als PEN-Ersatz gefahren? Es geht um die Brücke zwischen PEN und N-Schiene/-Leiter? Und vom HAK geht's 5-adrig in euren Zählerschrank?

BID = 117216

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Leute, Ihr braucht Euch um die Beweislast gar nicht weiter zu streiten!

Ich sags jetzt mal ganz drastisch:
Die Geschädigten werden aller Vorraussicht nach - wenn nicht die Hausratversicherung Überspannungsschäden mit abdeckt - auf dem Schaden sitzen bleiben.

So wie es auch für mich aussieht, hat der Zählermonteur den Schaden verursacht. Trotdem wird man wohl das EVU nicht haftbar machen können. Denn Vorsatz wirst Du ihm keinesfalls nachweisen können und selbst grobe Fahrlässigkeit ist da eine ganz heikle Geschichte.

Ich muß mal dieses Urteil suchen, aber der Tenor war klar. Es erfolgte sozusagen eine Belieferung mit "falscher Stromart/pannung". Und da gibt es wohl irgendwo in den alten überkommenen Klauseln noch aus Monopolzeiten einen Passus, der die Haftung des EVU für solche Fälle ausschließt...


Fazit:
Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können.

BID = 117367

grandola

Gelegenheitsposter



Beiträge: 74

Wie heißt es so schön. "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"!

Wenn der Elektriker Prüfprotokolle vorlegen kann, die vor dem Eingriff des EVU datieren, dann hat das EVU schlechte Karten! Meine bescheidene Meinung.

Grandola

BID = 117380

röhre

Inventar



Beiträge: 3405
Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen

Ein Prüfprotokoll hat da keine Aussage.
Zum Zeitpunkt der Abnahme war alles i.O.wird der Elektriker sagen.
Beweise Du das Gegenteil.
Was die Brücke betrifft, glaube ich das die Anlage auf Drehstrom vorverdrahtet war und die Brücke(n) beim Einbau des Drehstromzählers entfernt werden mußten. Sonst hätte es gerasselt.
Ich glaube auch nicht das der Zählermonteur einen Fehler gemacht hat.
Jeden von uns ist es schon einmel passiert, das der N-Leiter am Fi-Schalter anstatt in der Schraubklemme hinter der Schraubklemme sitzt.
Nur kann man im nachhinein keinen zur Verantwortung ziehen.
Der Elektriker könnte ein Fehler zugeben und seine Betriebshaftpflicht übernimmt den Schaden.

röhre

_________________
Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.
Immer schön die VDE-Vorschriften beachten.

BID = 117400

grandola

Gelegenheitsposter



Beiträge: 74

@röhre,

es gibt immer mehrere Wahrheiten. Es kann sein, daß ein guter Freund des Hauses - seines Zeichens Elektrotechniker - einen Fehler gemacht hat und man jetzt einen Schuldigen - den Stromversorger - sucht, der den Schaden bezahlt. Dann wäre das (bei Erfolg) Betrug. Wenn aber der Fehler - wie geschildert - vom EVU Mitarbeiter gemacht wurde und ein Protokoll existiert - vom zugelassenen Installateur erstellt - bei dessen Anfertigung Zeugen anwesend waren, dann sehe ich durchaus Chancen im Falle einer Klage. Es sei denn, daß auch der EVU-Mitarbeiter unter Zeugen ein Protokoll angefertigt hat, was das Gegenteil beweist.

Wie schon gesagt " Vor Gericht ...."


Grandola


BID = 117403

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ich gebs bald auf...

Warum versteht mich hier keiner?


Ihr könnt dem EVU seinen Fehler gerne hieb- und stichfest belegen.
Dies begründet trotzdem keine Haftung, da es dafür eine Freistellungsklausel gibt!

Auf Deutsch:
Die Junx dort haben nen amtlichen Jagdschein.


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