Thermoschalter in Leitungsrollern

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Autor
Thermoschalter in Leitungsrollern
Suche nach: thermoschalter (544)

    







BID = 112446

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg
 

  


Hallo liebe Gemeinde,

in einem anderen Forum habe ich die Frage gefunden, ob es denn Vorschrift sei, dass in Leitungsrollern Thermoschalter eingebaut werden müssen.
Als Aufhänger geht es dort um die sogenannten Rasenmähertrommeln, welche ja zumeist nicht über entsprechende Sicherheitsschalter verfügen.

Wie seht Ihr das Thema?

Wann muss ein Thermoschalter eingebaut werden, wann nicht?

Hat zufällig jemand Zugriff auf die entsprechenden VDE-Auszüge (0620,Teil 300; 0623,Teil 2)



_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 112452

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Hallo Lightyear,

hab zwar im Moment hier nix derartiges zur Hand, aber ein Leitungsroller dürfte dadurch gekennzeichnet sein, daß er Steckdosen eingebaut hat!

Diese umgekehrten Rasenmähertrommeln dagegen sind ja nur rein mechanische Aufwickelhilfen ohne jegliche elektrische Funktion...

Insofern ist es sogar fraglich, ob es sich überhaupt um ein elektrisches Betriebsmittel handelt, welches durch die einschlägigen Bestimmungen erfaßt wird.

Wenn man ne Papptrommel nimmt oder einfach freihändig aufwickelt und das dann ggf. noch mit Bindedraht oder Klebeband sichert, käme es schließlich auf das Selbe hinaus!

Wie willst Du also dort einen Thermoschalter überhaupt einbauen?

Ein kleiner Rest an Selbstverantwortung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch darf auch noch beim Benutzer verebleiben.


Meint zumindest
sam2


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 112463

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Hi Sam,

schön dass wir uns wiedereinmal relativ einig sind. Derartiges habe ich in dem anderen Forum auch schon gepostet.

Gibt es hier auch noch weitere Statements?



_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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BID = 112510

psiefke

Schreibmaschine

Beiträge: 2636
ICQ Status  

yep.... hier mein Statement:


Zitat :

VDE 0620 Teil 300 September 1997
...

1 AnwendungsbereichDiese Norm gilt für Leitungsroller nur für Wechselstrom mit einer nicht abnehmbaren flexiblen Leitung mit einer
Bemessungsspannung über 50 V und bis 250 V bei Leitungsrollern für Einphasen-Wechselstrom und über 50 V
und bis 440 V für alle übrigen Leitungsroller sowie einem Bemessungsstrom bis 16 A. Sie sind für den Hausgebrauch,
im Handel und für leichte Industrieanwendungen und ähnliche Zwecke, entweder in Innenräumen oder im
Freien, mit besonderem Bezug auf die Sicherheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch vorgesehen.
Diese Norm gilt nicht für:
- Leitungsroller mit einer abnehmbaren flexiblen Leitung;

- in Geräte eingebaute Leitungsaufwickler.
ANMERKUNG: Anforderungen an in Geräte eingebaute Leitungsaufwickler sind in EN 60335-1 und EN 60335-2-2 festgelegt.
Leitungsroller nach dieser Norm sind zum Gebrauch bei Umgebungstemperaturen geeignet, die üblicherweise
25 ûC nicht übersteigen, gelegentlich jedoch 35 ûC erreichen. Für Stellen, an denen besondere Bedingungen vorliegen
...


_________________
phil

[ Diese Nachricht wurde geändert von: psiefke am 10 Okt 2004 16:43 ]

BID = 112524

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Danke schön!

Genau das war es, was mein Hinterkopf meinte...


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