Beim Auszug Uraltverteiler tauschen?

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Autor
Beim Auszug Uraltverteiler tauschen?

    







BID = 108482

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7603
Wohnort: Wien

Ich habe hier ein sowohl rechtliches als auch elektrisches Problem. Meine Oma bewohnt seit 1967 eine Wohnung in einem MFH in NRW. Zu Weihnachten zieht sie aus und der Vermieter möchte die Wohnung renoviert zurück. Für den Fall, daß er verlangt auch die Elektroanlage zu sanieren wollte ich mich hier schon vorab ein wenig schlau machen.
Situation: 25A Vorzählersicherung (Sieht aus wie ein sehr tieft versenkter DII-LS), relativ neuer AEG-Wechselstromzähler, natürlich verplombt. Über der Zählerplatte direkt ein steinalter einreihiger Verteiler mit Haupt-FI 500mA (Schupa FI DY) und 1xH20A sowie 3 H15A LS (recht alte Bauart, größer und breiter wie moderne LS, mit einem schwarzen bzw. grauen Ein-Knopf und schwarzem Aus-Knopf, wie die Schraub-LS. Von der Zählertafel kommen schwarz grau und rot (Textil) Einzeladern, vermutlich 4mm2. Schwarz und grau gehen zum FI, rot direkt zur (rot unterlegten) PE-Schiene. Die (grau unterlegte) N-Schiene wird vom FI mit 2,5mm2 PVC-isoliert angefahren, detto die LS. Die Endstromkreise scheinen ein wüster Mix aus NYM mit alten und neuen Kennfarben, NYIF (neue Farben), PVC-Einzeladern in Bergmannrohr (sw, gr, rt) sowie baumwollisolierte Einzeladern in bergmannroohr mit rotem, nachgerüsteten PE zus ein, einzelne Adern sind im Verteiler nicht angeklemmt und hängen frei in die Luft, andere sind doppelt geklemmt,... kurz ein wüster Drahtverhau. Alle Dosen sind sehr eng, wenig tief und sitzen 1,5cm zu tief in der Wand um das auszugleichen. PEs manchmal rot, manchmal gelbgrün, mal aber auch braun oder schwarz.
Die Abdeckung des Verteilers ist mehrfach gesplittert und wirkt angeschmort.
Wenn der Vermieter es verlangt schätze ich, daß mindestens der Verteiler getauscht werden muß. (kann er das überhaupt verlangen? An der Installation wurde angeblich von meinen Großeltern nie etwas geändert.)
Zähler und Verteiler sitzen in einer Nische, deren breite genau der der Zählertafel entspricht. Außen davor ist noch ein Holzkasten, der fast von der Wand fällt. Problem: Ein neuer Verteiler darf also weder breiter noch höher als das alte einreihige Unding sein. Wäre es ok, den alten Verteiler mit neuen LS, 30mA-FI zu bestücken und die Sprünge der Abdeckung zu kleben?
Oder was kann mir sonst alles an Arbeiten blühen, wenn ich diese Alptrauminstallation angreife?
Wenn ich dort wohnen wollte würde ich natürlich tabula rasa machen, aber nachdem das nur dazu dient, den nörgeligen Vermieter zufriedenzustellen, möchten wir natürlich so wenig wie möglich investieren, v.a. nachdem der NAchmieter u.U. sowiseo alles anders haben will und wir für die Arbeiten verd* wenig Zeit haben (wir wohnen 1000km entfernt und wollen das in den Weihnachtsferien fertig kriegen, da bleibt wenig Spielraum).
Hilfeeeeee!
Fotos folgen, sobald ich wieder Batterien für die Digicam habe, dann kann ich sie uploaden.

BID = 108497

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

 

  

Hallo ,

scheint mir zunächstmal erst ein Fall für BGB und Mietrecht zu sein.

Was genau steht denn in dem Mietvertrag ?

Mit beliebigem Eingriff in diese Anlage steigt ebenso die Mitverantwortung , deshalb erst in Mietvertrag schauen .

Passieren kann es ganz leicht , dass der 30mA FI einfach nicht mitspielt , sondern dauernd auslöst , etc......

Tipp:
Schriftliche Mitteilung an Vermieter , dass Malerarbeiten ,etc etc ...alles was Eurerseits gemacht/veranlasst wird durchgeführt wird , dieses Schreiben dient als weitere Entlastung bei späteren Reklamationen irgendwelcher Art.

- Du reist ja auch nicht als Sanitärmensch gleich die Armaturen und evtl. Leitungen raus (Wasser und/oder Gas) nur weil diese eben alt sind und Mieterwechsel ansteht ?

gretel

BID = 108498

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7603
Wohnort: Wien

So, jetzt die verspochenen Fotos.
1.) Überblick des Zählerkastens.



BID = 108499

chris66

Schreibmaschine



Beiträge: 1039
Wohnort: Purkersdorf/Österreich

Servas Weaner,

meines Wissensstandes zufolge handelt es sich bei der Elektroanlage um ein fest mit dem Gebäude verbundenes Teil, das mit Übernahme einer Wohnung zum Teil des Mietgegenstandes wird und vom Mieter auch als solcher zu behandeln ist. Das heißt, er muß durch Benützung entstandene Schäden und Gebrauchsspuren bei der Rückgabe instandsetzen lassen. Die Erneuerung der Installation fällt demnach nicht darunter, weil eine Totalsanierung nach gegenwärtigen Normen ja einer Aufwertung der Wohnung gleichkäme. Wenn aber eine Sicherung kaputt ist oder mutwillig Alufolie drübergewickelt wurde und so ein paar Drähte abgefackelt wären, ist natürlich Ersatz gefragt.

ciao
chris

BID = 108500

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7603
Wohnort: Wien



BID = 108502

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7603
Wohnort: Wien

und zu guter Letzt der Drahtverhau im Verteiler.



BID = 108504

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

Hallo ,

Deckel wieder drauf und gut ist !

Die Zählertafel ist Altbestand .

So einfach !

Es fand keine Abnützung unerlaubter Art seitens des jetzigen Mieters statt - also was soll das ?


gretel


BID = 108506

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7603
Wohnort: Wien

Die rechtliche Seite wird erst geklärt, meine Mutter führt sich morgen oder übermorgen den Mietvertrag zu Gemüte.
Ich wollt mich nur vorab über die elektrischen Konsequenzen einer solchen Aktion informieren.
Ob ein neuer FI mitspielen würde, müßte eigentlich eine Isolationswiderstandsmessung vor Einbau sagen können und damit böse Überraschungen verhindern. Am liebsten wäre mir, den Sicherungskasten nichtmal öffnen zu müssen, geschweige denn mehr daran zu arbeiten oder auch nur einen Elektriker dafür zu bezahlen. So wie die Installation aussieht könnte das IMHO sagenhafte Weiterungen mit Aufhebung des Bestandsschutzes geben.
@Chris: Nach _unserem_ Mietrecht sicher, da ist weitgehend alles wurscht, aberr die Hütte steht leider in Deutschland, und da kenne ich mich mit dem Mietrecht viel zu wenig aus. Ich weiß nur, daß es um einiges Vermieterfreundlicher ist wie unseres. Werde michg da genauer erkundigen.

Achja, und viel Spaß mit den schönen Bildern!

BID = 108510

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7603
Wohnort: Wien


Zitat :
Es fand keine Abnützung unerlaubter Art seitens des jetzigen Mieters statt - also was soll das ?


Uff, dann bleibt der Deckel wo er ist. Im eigenen Haus würds mir ja spaß machen an so einer Monsterinstallation zu werkeln, aber mit nem paranoiden Hauswirt einen Stock tiefer, weit weg von zu Hause wo ich keinen Elektriker habe der mir das Gewerk abnimmt, und wo ich sowieso nicht wohnen will...

BID = 108558

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Selten so gelacht wie bei der obigen Behauptung, das neue bundesdeutsche Mietrecht sei "vermieterfreundlich"...
Unsymmetrischer geht es kaum noch!


Also ganz klare Ansage:
Finger weg und fertig!!!

Es besteht weder eine gesetzliche Verpflichtung noch kann so etwas wirksam im Mietvertrag auf den Mieter übergewälzt werden.

Vermutlich ist es sowieso nur ein Irrtum. Der korrekte Begriff ist eben nicht "Renovierung", sondern "Durchführung der (fälligen oder überfälligen oder vertraglich bei Auszug geschuldeten) Schönheitsreparaturen".

Das umfaßt nach einhelliger Rechtsmeinung lediglich folgendes: Streichen bzw. Tapezieren der Decken und Wände, Streichen der Innentüren samt Zargen sowie der Fenster samt Wohnungstüre von Innen (sofern lackiert), Streichen der Heizkörper (sofern lackiert) und ggf. freiliegender Rohre aller Art.
Alles andere hat nur gereinigt zu werden.

Nicht eingeschlossen sind schon so Dinge wie Bodenbeläge (egal wie sehr die abgenutzt sind) und schon gar nicht Installationen aller Art!


Grundsätzlich gilt: für alle Abnutzungen durch normalen (bestimmungsgemäßen) Gebrauch ist der Vermieter zuständig. Lediglich bei Schäden, die der Mieter zu vertreten hat (Brandloch im Teppich, abgestoßene Stellen an lackierten Teilen, zerschlagene Steckdose etc.) haftet der Mieter.

Vorsicht also bei der Auslegung des Mietvertrages! Selbst wenn da solche Dinge (wie "komplette Renovierung bei Auszug") drinstehen sollten, darf man i.d.R. davon ausgehen, daß sie nicht (bzw. nicht mehr) wirksam sind.
Insbesondere wenn es ein Formularmietvertrag ist. Da gibt es mittlerweile für fast jede Klausel ein diese außer Kraft setzendes Obergerichtsurteil. Und die Folge ist dann eben nicht, daß stattdessen die gerade noch zulässige Belastung des Mieters greift, sondern der jeweilige Passus entfällt ersatzlos! Damit gilt dafür automatisch die gesetzliche Regelung. Und die besagt, daß der Vermieter für alles (außer verursachten Schäden) selbst zahlen muß...


Erzähl uns bitte, wie es weitergeht!


P.S.
Wie immer war dies natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche grundsätzliche Sicht solcher Dinge!
Für individuelle Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall wende man sich vor Ort an den Anwalt seines geringsten Mißtrauens oder z.B. an den örtlichen Haus- und Grundbesitzer- bzw. Vermieterverband.

BID = 108564

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7603
Wohnort: Wien

Ok, danke für die ausführliche Antwort.
Was das Mietrecht angeht: Daß es ein neues Mietrecht in DE gibt wußte ich nicht. Die einzigen Details, die mir bekannt waren und zu meinem Schluß geführt haben waren: Bei uns gibts keine Eigenbedarfsklage, einen Mieter aus der Wohnung zu bringen ist sogar mit guten Gründen (totale Verwahrlosung der Wohnung) praktisch unmöglich. Zweitens: Es ist hochgradig unüblich (aber zugegebenermaßen nicht im Mietrecht festgelegt) Wohnungen renoviert zu übergeben. Normalerweise findet man zumindest die übliche Altbauwohnung voll mit dem gesammelten Schrott des Vormieters und in beliebigem Zustand vor. Das geht bis hin zur flächendeckenden Sammlung getragener Unterwäsche in der Küche (1x getragen bis es nicht mehr geht, in Säcke gestopft und aufgestapelt, die Prozedur über etliche zig Jahre).
Zumindest im Altbau stellen sich Vermieter i.A. auf den Standpunkt: "Was der Typ mit der Wohnung macht is mir sch*egal, hauptsache ich seh meine Miete!". Beispielfall: Badezimmerumbau Dusche statt Badewanne. Oben erwähnter deutscher HB verlangt, daß das von fachfirmen nach seinen Spezifikationen (bis hin zum Fliesenmuster!!!) zu absoluten Wucherpreisen ausgeführt wird, und dem Mieter auf die Miete aufgeschlagen wird. Österreichischer HB sagt da: "Wenn er ein neues Bad will soll er sichs einbauen! Wie das ausschaut is mir doch wurscht, ich will keine Scherereien damit haben!"
So entstand mein Gefühl, daß Hausbesitzer in DE zumindest glauben, eine gewisse Allmacht zu besitzen.
Aber ich bin dankbar, daß ich mit dieser Elektrik nix am Hut hab.

BID = 108573

ronki1

Schriftsteller



Beiträge: 689
Wohnort: Halle / Saale

Hallo Trumbaschl,

also das wesentliche hat ja Sam schon erklärt, mir ist nur bei den Bildern das NYM- Kabel, was nach oben weg geht aufgefallen (das ist bestimmt nicht aus den ´70ern). Wenn Du oder Ihr das selbst gemacht habt und darüber kein Abnahmeprotokoll vorliegt, würde ich an Eurer Stelle auf jeden Fall vor Auszug das Kabel wieder abklemmen. Sonst könnte es doch noch Probleme mit dem Vermieter geben.

MfG,
ronki1

BID = 108608

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7603
Wohnort: Wien

Mhhh, also von mir stammts sicher nicht, wird wohl ein Elektriker gemacht haben, genauso wie die mit NYM 5x1,5 AP ausgeführte Wechselschaltung im Vorzimmer (welcher Idiot setzt den einzigen Lichtschalter in einem Zimmer mit Türen auf allen vier Seiten ausgerechnet _hinter_ die Eingangstür???), aber welcher??? Meine Oma hat zwar viel pedantisch archiviert, aber daß sich das so genau nachvollziehen läßt wage ich doch zu bezweifeln. Traurige Realität ist leider, daß Abnahmeprotokolle oftmals beim Elektriker verbleiben, so sie überhaupt existieren. Möglicherweise führt die Leitung in den Keller zur Waschmaschine, dann ist sie vermutlich im Auftrag des Vermieters gelegt worden.
NB: Der Hausbesitzer ist Installateur, da wird viel in Nachbarschaftshilfe gearbeitet, da (und in Anbetracht dessen wie die Installation ausgeführt ist) bezweifle ich die Existenz von Rechnungen oder gar Abnahmeprotokollen noch viel mehr.
Naja, versuchen wir mal, uns gütlich zu einigen, schätze mal mit Schönheitsreparaturen sollte er sich eigentlich zufriedengeben. Na hoffen wir das Beste.

BID = 108727

Oertgen

Schreibmaschine


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Beiträge: 1111
Wohnort: Duisburg
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Hallo!

Das Härteste ist ja wohl die 1,5 qmm -Phasensammelschiene
unter den sicherungen !

BID = 108850

:andi:

Inventar



Beiträge: 3210
Wohnort: Bayern

verwundert mich eh. warum ein 3phasiger FI, wenns nur einen Außenleiter gibt?


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