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NYM und Einzeldraht in gemeinsamem Leerrohr? Suche nach: nym (2989) |
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BID = 104422
der Radlose Gerade angekommen
Beiträge: 1
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Liebe Spezialisten,
ich moechte gerne zusaetzlich zu einer bestehenden Wechselschaltung (eine Brennstelle) eine weiter Brennstelle ueber einen zusaetzlichen Ausschalter ansteuern. Daher soll neben den Wechselschalter ein Ausschalter positioniert werden (Hohlraumdosen fuer Schalter und Abzweigdose, Leerrohr verbidet beide Dosen). Zwischen Abzweig- und Wechselschalterdose liegt NYM 5x1,5 qmm Kabel (Belegung: braun=Aussenleiter, schwarz und grau=Korrespondenzdraehte, blau und gruengelb=frei). Der neue Ausschalter koennte zwar den Aussenleiter des Wechelschalters mitbenuetzen, aber mir fehlt der Lampendraht zwischen Schalterdose und Abzweigdose.
Frage: Darf ich zu dem NYM in das Leerrohr noch einen Einzeldraht als Lampendraht einziehen?
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BID = 104428
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Du Radloses,
erstmal Willkommen im Forum!
Ja, Du darfst (denn es ist ja ein- und derselbe Stromkreis). Ein bisschen Betriebsisolierung sollte der "Draht" aber schon haben.
ABER:
Wozu der Aufwand?
Wenn der N am Wechselschalter nicht gebraucht wird, darf man ausnahmsweise auch die blaue Ader als Außenleiter hernehmen!
Gruß,
sam2
P.S. Wenn schon etwas (z.B. NYM) in dem Rohr ist, wie kann es dann ein "Leerrohr" sein...???
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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BID = 104432
gretel Schreibmaschine
    
Beiträge: 1169 Wohnort: Deutschland
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... laienhaft gemeint , den Blauen Draht als Lampendraht nehmen.
gretel
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BID = 104434
chris66 Schreibmaschine
    
Beiträge: 1039 Wohnort: Purkersdorf/Österreich
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Hallo Radloser,
Bei uns in A ist es zulässig, über die blaue Ader, wenn sie nicht als Neutralleiter verwendet wird, einen andersfarbigen Schrumpfschlauch drüberzugeben. Damit könnte die bis zur Abzweigdose ungenutzte blaue Ader im vorhandenen NYM genutzt werden. Ob das in D genauso ist, bin ich mir nicht hundertpro sicher!
Einzeladerleitung zu NYM ist meines Wissens nach auch nicht verboten, wenn die Verrohrung geschlossen ist, aber eher unpraktisch (wie willst denn eine Einzelader zum NYM dazuziehen, is' ja fast kein Platz mehr!). Da wär's ja fast besser, Du klemmst das NYM ab und ziehst damit als Vorspann gleich 6 neue Einzeldrähte in den passenden Aderfarben ein (wenn's eine geschlossenen Verrohrung ist!).
ciao
chris
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BID = 104435
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Na, das sollte doch wohl deutlich gewesen sein, daß er nicht den ungeschalteten Außenleiter auf blau umklemmen soll, sondern den blauen als neuen geschalteten L für die zusätzliche Ausschaltung ("Lampendraht")... 
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BID = 104437
chris66 Schreibmaschine
    
Beiträge: 1039 Wohnort: Purkersdorf/Österreich
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@sam
Zitat :
| darf man ausnahmsweise auch die blaue Ader als Außenleiter hernehmen! |
Echt? Auch in einem NYM? Ohne sonst was?
Mir fehlen die Worte.....
ciao
chris
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BID = 104440
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ja, klar auch in einem NYM.
Warum auch nicht?
Nur weil sich bei Euch die Schrumpfschlauch-Lobby wieder mal den Umsatz durch geschickte Normung heben konnte...
Aber die Übersichtlichkeit muß natürlich gewahrt bleiben.
Das nehme ich in diesem Fall KSW als durchaus gegeben an.
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BID = 104445
chris66 Schreibmaschine
    
Beiträge: 1039 Wohnort: Purkersdorf/Österreich
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Gut möglich, sam,
dafür spart sich Eure Versicherungslobby den Kostenersatz bei unsachgemäßer, offensichtlich laienhaft durchgeführter Elektroinstallation. Welch ungeschickte Normung!
In diesem Zusammenhang: Welches glorreiche Gremium war denn der Trendsetter bei der Festlegung von Aderfarben (siehe NYM 4x1,5 neu), hm?
ciao
chris
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BID = 104453
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ich tippe auf die Erzeuger/Importeure von Elektrolytkupfer für Leitzwecke...
P.S.
Ist das mit den Versicherungen bei Euch etwa anders???
Aber zahlen tun sie (je nach Fall) schon, zumindest bei Fremdschäden. Aber dann folgt eben der nette Regreß...
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