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sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ein eindeutiger Beweis ist es natürlich nicht.
Der Jurist nennt so etwas einen Anscheinsbeweis. Aber auch den mußt Du im Zweifelsfall erst mal erschüttern!
Ein Ausdruck wäre natürlich noch schöner. Aber dann könnte man ja nur noch Betriebe bauftragen, die über derart komfortable Geräte verfügen...
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