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BID = 89724
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Eine Frage an die Fachmänner.
Ich hatte jetzt einen Kunden, der wollte mit Gewalt seinen Zählerschrank an eine Außenwand gesetzt haben.
Dies lehnte ich ab.
Eine Rücksprache des Kunden mit demn örtl. Versorgungsunternehmen bekräftigte meine Haltung.
Die Frage nun, was spricht denn eigentlich dagegen?
gruß
röhre
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Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.
Immer schön die VDE-Vorschriften beachten. |
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BID = 89739
swemers Gesprächig
Beiträge: 112
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Hi,
grundsätzlich nichts, wenn er Bauartbedingt dafür geeignet wäre. Hierfür gibt es z.B. die "Stinknormalen" Zähleranschlusssäulen.
Im grunde ist dies eine Sache der Absprache mit dem VNB, aber gegen eine Zähleranschlussäule mit Doppelschliessanlage, haben die in der Regel nichts, sondern begrüssen diese sogar, weil sie so jeder zeit an den Zähler rankommen können.
Um was handelt es sich denn, um ein Normales Wohnhaus?
mfg
Swemers
[ Diese Nachricht wurde geändert von: swemers am 7 Aug 2004 19:35 ] |
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BID = 89745
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ähm, was genau meinst Du bitte?
An einer Außenwand sitzen doch viele Hauptverteilungen und dafür ist auch keinerlei erhöhte Schutzart oder so nötig!
Ich vermute fast, daß Du meinst, der Zähler sollte nicht INS Gebäude, sondern (nach Ami-Manier) an dessen Fassade...
Dann allerdings sieht die Sache anders aus.
Hier wäre tatsächlich eine von meinen Vorredner schon erwähnte Säule das Mittel der Wahl.
Dagegen kann eigentlich auch das EVU nichts haben, im Gegenteil!
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BID = 89752
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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sorry,
es ist die Außenwand aber von innen aus gesehen.
Der Platz war ein relativ breiter Flur.
Wurde abgelehnt. Kenne ich auch nicht anders.
Jetzt6 kommt die angesprochene Säule ins Spiel.
Die ist Grundsätzlich erlaubt, wie sam sagt, vom EVU lieber gesehen.
Dort können sie wohl besser den Hahn abdrehen bei nicht bezahlung der Rechnung.
Aber jetzt meine Frage, innen an der Außenwand ist doch nicht schlechter wie ganz außen.
Zumindest was die Thermik angeht.
Unter welchen Aspecten wird es wohl nicht gestattet, der Platz innen.
gruß
röhre
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BID = 89755
:andi: Inventar
Beiträge: 3205 Wohnort: Bayern
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gibts denn Zählerschränke in IP was weiss ich was?
die sind doch alle nicht wassergeschützt oder?
das bei den amis ist ja eh katastrophal, die hängen auch normale Verteilungen mit Automaten in den Regen...
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BID = 89766
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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@:andy,
die Kiste wollte der Kunde im Flur an der Außenwand.
Es gibt doch die Außenwand außen und innen.
Ich hoffe ihr versteht mich.
röhre
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BID = 89776
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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was spricht denn so gegen Zählerschrank an der Innenseite der Außenwand? Wo ist der Unterschied zu anderen Wänden?
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BID = 89778
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Danke für die Klarstellung.
Bist Du denn ganz sicher, daß die Tatsache, daß auf der anderen Seite dieser Mauer sich die ach so aggressive Umgebungsluft tummelt, der Grund für die Ablehnung war?
Oder doch eher andere Gesichtspunkte wie unzureichende
Platzverhältnisse, Beschädigungsgefahr (Verkehrswege). Oder war es vielleicht doch ein Mehrfamilienhaus?
Bitte noch ein paar Details.
Danke!
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BID = 89782
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Es ist ein Einfamilienhaus in Flachbauweise.
Der Flur ist vom Grundriss her wie ein Raum zu verstehen.
Das EVU sagt, grundsätzlich ist es nicht gestattet, Zähl und Messeinrichtungen an der Außenwand anzubringen.
36 er Mauerwerk. Ebenerdig.
Mit Außenwand meine ich jetzt und in Zukunft hier, die Innenseite der Außenwand.
röhre
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BID = 89783
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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Aber ein einfaches Missverständnis in Form von "Außenwand" = "außen gelegen" liegt beim EVU (In deren TABs oder beim Telefon-Menschen oder woher nun auch diese Information stammen mag) nicht vor?
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BID = 89785
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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Hallo zusammen,
hier ein Link zum Hausanschluß
http://www.hea.de/00000_home/60710_content.htm
Leiter finde ich kein Datum vom Stand der Info
Es gibt hier einige Vorgaben. Ich finde aber nur Abstände
Brandschutz..
Das es keine Ausenwand sein darf, nicht.
Eine möglichkeit
Da die Zuleitung auch duch die Ausenwand muß, und der Hausanschlußkasten platz braucht, könnte es hier Probleme mit der Leitungsführung und Abständen kommen.
Greift eine der anderen einschränkungen?
Möglich das es in den TAB beim Versorger noch änderungen oder ergänzungen gibt.
mfg SPS
[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 7 Aug 2004 22:32 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 7 Aug 2004 22:33 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 7 Aug 2004 22:39 ]
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BID = 89788
:andi: Inventar
Beiträge: 3205 Wohnort: Bayern
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Hallo,
flasch aufgefasst, Außenwand hieß für mich außen.
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BID = 89793
röhre Inventar
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Ist für mich auch nicht zu verstehen.
Ein Kollege hatte einmal in einem Treppenhaus, dassen Flur auch riesig war, ein Zählerschrank gesetzt.innen-Außenwand.
Mit hängen und würgen konnte dieser bleiben, da schon alle Leitungen dorthin verlegt waren.
Er mußte eine Isolierung, ich glaube er hat das mit einer Rigipsplatte gelöst, hinter dem Schrank anbringen.
Da es ein acuter Fall für mich ist und ich da auch gerne bei den zuständigen nachfragen möchte, wollte ich mich nur vergewissern, ob es eine Vorschrift in dieser Richtung gibt.
Ich habe noch keinen Schrank an einer Außenwand gesehen.
Ist immer tabu gewesen.
röhre
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BID = 89801
swemers Gesprächig
Beiträge: 112
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Hi,
ich habe auch direkt an draussen gedacht, da es für mich völlig abwegig ist, warum man einen Zählerkasten nicht an die Aussenwand setzten dürfen sollte.
Also wenn der Zählerkasten nicht UP ist, spricht da meiner Meinung nach nichts gegen, weder TAB 2000, noch DIN 18012. Wenn sie allerdings UP gesetzt wird, müssen natürlich Bautechniche Aspekte berücksichtigt werden. Desweiteren muss der Zählerschrank natürlich leicht zugänglich sein, und halt alle anderen bedingungen der DIN/VDE entsprechen (abstands/Höhenmasse).
Ich denke das solltest du mit dem VNB direkt abklären wo das Problem sitzt, und wenn sie darauf bestehen bleiben, sind Sie verpflichtete nachzuweisen, warum dies nicht Normgerecht wäre. Im extremfall Schadenersatz androhen, das beschleunigt die Sache, und holt die VNB's von ihrem hohen Ross runter.
Nachtrag:
Zitat :
| Ein Kollege hatte einmal in einem Treppenhaus, dassen Flur auch riesig war, ein Zählerschrank gesetzt.innen-Außenwand. |
Treppenhäuser in häusern mit mehreren Parteien sind auch ein anders Thema, und je Nach Bundesland ist dort der einbau von Zählerkästen Verboten (ich glaube Brandschutzbestimmungen)
mfg
Swemers
[ Diese Nachricht wurde geändert von: swemers am 7 Aug 2004 23:35 ]
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