L1, L2, L3 Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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BID = 80968
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Na, und diese Maßnahme wäre eben z.B. die von mir schon erwähnte vergleichende Spannungsmessung gewesen:
Zwischen dem Außenleiter des betreffenden Wechselstromanschlusses (Backofen) und dem identischen Außenleiter am Herdanschluß mißt man eine Spannung von 0V, aber zu den anderen beiden Außenleitern 400V. Und schon weiß man, welcher der selbe Außenleiter ist!
Aber das hat erstmal nichts mit der Frage zu tun, ob das nun L1, L2 oder L3 wäre...
Je nachdem, wie weit diese beiden Anschlüsse voneinander entfernt sind und wie weit es andererseits von der Küche zur Verteilung ist, kann einmal die eine und einmal die andere Methode einfacher sein. Hängt natürlich auch davon ab, ob ein Helfer zur Verfügung steht.
P.S.
Wie hast Du (ohne über die erforderlichen Meßgeräte zu verfügen) denn eigentlich nach dem Anschluß des Herdes die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme gegen das Bestehenbleiben zu hoher Berührungsspannungen nachgewiesen???
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 8 Jul 2004 23:13 ] |
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BID = 80973
röhre Inventar
     
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Hallo sam2,
Du schreibst immer wieder von der besagten Prüfung .
Das erste Mal ist der Hersteller verpflichtet sein Gerät
einer Prüfung zu unterziehen.
Bei einem wiederkehrenden Anschluß ist das doch garnicht erforderlich.
Du müßtest doch jedesmal eine Isolationsprüfung durchführen.
Das gleiche gilt auch dann bei jedem anderen elektrischen Verbrauchsmittel.
Durchlauferhitzer, Leuchten, usw.
Dann müßten ja auch Leuchten, die steckerfertig sind, eine
Prüfung unterzogen werden.
Bei Reparaturen und instandsetzungen, sieht das anders aus.
gruß
röhre
_________________
[ Diese Nachricht wurde geändert von: röhre am 8 Jul 2004 23:25 ] |
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BID = 80976
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo röhre,
da verwechselst Du jetzt was.
Ich habe NICHT von einer Prüfung das Gerätes gesprochen. Da gilt das von Dir Gesagte (Inverkehrbringen und Instandsetzung).
Aber wenn Du z.B. den Herd anschließt, solltest Du nachweisen können, daß die IN DER ANLAGE angewandte Maßnahme zum Schutz vor dem Bestehenbleiben zu hoher Berührungsspannungen auch wirksam ist!
Also je nachdem entweder eine Schleifenwiderstandsmessung durchführen, um die Einhaltung der Nullungsbedingungen sicherzustellen, oder eine FI-Prüfung (verbleibende Berührungsspannung, Auslöseprüfung).
Oder klemmst Du einen Herd einfach nach Farbe an (Prinzip Hoffnung) und gut is...?
Dann wünsche ich Dir bei Bedarf einen milden Richter.
Gruß,
sam2
P.S.
Und was steckerfertige Betriebsmittel angeht, so trifft die Prüf- und Nachweispflicht logischerweise eben denjenigen, welcher die entsprechende Steckdose setzt!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 8 Jul 2004 23:37 ]
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BID = 80988
röhre Inventar
     
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Natürlich klemme ich nicht nach Farbe an.
Mein Kumpel der Duspol leistet mir da große Dienste.
Was die Prüfung angeht, kann ich den Schutzleiter mit dem Duspol nachweisen ist die Sache für mich i.O.
Sollte der FI-Schalter i.O. sein, so kann er einen Tag später def. sein.
Was ich noch betonen muß, nach jedem Anschluß eines Gerätes oder Betriebmittel, prüfe ich ob das Gehäuse spannungslos
ist, während des Betriebes.
Damit fahre ich bis heute ganz gut
gruß
röhre
_________________
Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.
Immer schön die VDE-Vorschriften beachten.
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BID = 80992
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Riskant, riskant!
Stelle Dir einmal vor, Du hättest den Herd im Haus von Andreas (aus nem anderen laufenden Thread hier) anzuklemmen
gehabt.
Dort wurde offenbar bei schon bei der Erstinstallation bei mindestens einem Stromkreis sowohl die blaue
als auch die gelb/grüne Ader mit der N-Schiene verbunden
(natürlich nicht so, daß man es gleich gesehen hätte).
Dein freundlicher Kunpel DUSPOL würde Dir also logischerweise grünes Licht gegeben haben. Trotzdem wird der vorhandene FI-Schalter bei einem Körperschluß NICHT auslösen können!
Wenn Hausfrau tot, DU dran...
(da fackeln sie ausnahmsweise nicht lang, unsere deutschen Richter)
Wenn dagegen in Deinem Meßprotokoll steht, daß der FI-Schalter am Tage der Installation einwandfrei ausgelöst hat, dann kann es Dir egal sein, ob der am nächsten Tag noch tut oder nicht.
Jetzt nichts gegen Deine Arbeitsweise, aber mit dem "Damit fahre ich bis heute ganz gut"-Argument rechtfertigen auch die Selber-Falsch-Macher ihre oft zweifelhaften Werke. Geht ja wirklich meist gut. Aber eben nur solange, bis dann doch mal etwas passiert...
In diesem Sinne,
es lebe das Schutzmaßnahmen-Prüfgerät!!!
geprüfter Gruß,
sam2
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BID = 80995
röhre Inventar
     
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Ich will die Sache nicht ins unendliche gehen lassen, aber neines muß ich noch sagen.
Bei uns ist der Fi-Schalter Pflicht.TT-Netz.
Wir müssen uns einen Erder schaffen.
Ist der besagte SL und derN auf der Schiene vertauscht, würde alles zusammenbrechen. Keine Platte, kein Backofengeht, zumindest nur sehr schwach.
Das stelle ich bei einer Funktionsprüfung fest.
Den Fall hatte ich bei einem Kunden.
Kunde sagt, keine Leistung am Herd. Selber angeschlossen.
Ich mache eine Kontrolle. Zumindest erst einmal farblich, SL
stimmte.
Dann habe ich festgestellt, im Betrieb bricht die Spannung zusammen. SL und N irgendwo vertauscht, Herdleitung wurde verlängert.
Der Fi def, konnte nicht auslösen.
Dem Kunden unterschreiben lassen, das Schutzmaßnahme fehlt.
Meldung bei unserem EVU gemacht, Kopie der Unterschrift eingereicht.
Erst mal Vergessen.
Nach zwei Jahre wieder beim Kunden, Wa. def.
Schaue am Zähler, alter Fi.
Prüfung gemacht, keine reaktion. Kunde sagt, noch nicht ausgewechselt.
Jetzt bist Du drann.
röhre
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Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.
Immer schön die VDE-Vorschriften beachten.
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BID = 80998
Volker S. Gesprächig
  
Beiträge: 171
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Moin sam2
wie sieht dein Meßprotokoll für den Herdanschluß aus. Hälst du die Werte auf dem Stundenzettel fest, oder benutzt du vorgefertigte Formulare? Wir haben Formulare, bestehend aus 4 Seiten. Bei Nachinstallation einer einzelnen Steckdose oder bei einem Herdanschluß oder Ähnlichem müsste es doch reichen, wenn die Werte auf dem Stundenzettel stehen, oder?
Gruß Volker
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BID = 81025
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo röhre,
nein, ich bin nicht "dran"
Du glücklicherweise aber auch nicht!
Denn - Du hast Dich ja richtig verhalten.
Alles (elektrotechnische) Elend dieser Welt werden wir selbst mit vereinten Kräften nicht verhindern können. Und manche Leute gehen sehenden Auges in ihr Unglück. Das muß man hinnehmen. Ist ja irgendwie auch eine Form von Auslese...
Entscheidend ist für mich nur eines:
In dem Bereich, den ich verantworte, muß alles nachweisbar geprüft und für korrekt und sicher befunden sein. Punktum.
Wenn andere ihren Aufgaben nicht nachkommen, kann ich das nicht immer ändern. Man versucht es zwar (eben in Form solcher Haftungsfreistellungen und Meldungen), aber es wird nicht immer gelingen.
Ist eben so.
Zumindest würde ich anraten, jede weitere Arbeit bei diesem Kunden solange zu verweigern, bis der defekte FI ersetzt ist! Denn aufgrund Deines Vorwissens in dieser Sache und der nunmehr gewonnenen Erkenntnis, daß immer noch keine Instandsetzung erfolgt, dürfte Dich auch eine schriftliche "Haftungsfreistellungserklärung" dann nicht weiter vor eventuellen Ansprüchen im Schadensfalle schützen.
Was meinen Beispielfall angeht:
Nein, Du hättest die Fehler auch nicht beim Funktionstest bemerkt, denn (schau nochmal genau, was ich geschrieben hatte) es war KEINE Adervertauschung! PE und N kamen BEIDE von der N-Schiene, aber KEINE Ader dieser Stromkreiszuleitung war mit der PE-Schiene verbunden.
Ohne eine echte Auslöseprüfung kommt man da nicht drauf! Selbst wenn man tatsächlich den FI-Tester nimmt und sich "nur" die Berührungsspannung anzeigen läßt, merkt man es noch nicht...
Blöd, gell?
Gruß,
sam2
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BID = 81108
röhre Inventar
     
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
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Ja,
da hast Du recht.
Es kann manchmal dumm laufen.
Habe auch bisher immer meine Prüfung gemacht.
Wollte halt mal schauen, wie Du-Ihr so reagiert.
Top.
@ Volker,
ein Meß-und Prüfprotokoll kommt bei mir nur in Frage, wenn ich die Geräte instand gesetzt habe.
Dazu bin ich verpflichtet.
Der Kunde bekommt einen Durchschlag.
Auch wenn ich nachinstalliere, z.B. in einer Küche, dann mache ich eine Prüfung der von mir erstellten Installation.
Schutzleiterwiderstand, Auslösestrom, Spannung am Erder,...
gruß
röhre
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BID = 81156
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Volker,
ja, wenn es so einzelne Sachen sind wie nur ein Herdanschluß oder eine zusätzliche bzw. ausgetauschte Steckdose oder so, dann kann man das praktischerweise mit auf dem Regiezettel machen.
Dann muß man die ganzen Zuordnungsdaten nicht nochmal erfassen. Werte rein (sind ja nur ne Handvoll) und fertig. Ggf. noch ein Hinweis, z.B.in welchem Stockwerk/Zimmer das war.
Der wird ja dann automatisch auch nach den HGB-Regeln für Geschäftsunterlagen mit archiviert.
Gruß,
sam2
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