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GPT sagt etwas anderes – Aufteilung des PEN-Leiters und Einsatz eines FI-Schalters Suche nach: pen (4453) |
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BID = 1132343
cobramostar Gelegenheitsposter
 
Beiträge: 97
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Aufteilung des PEN-Leiters in meiner Wohnung.
Vom Zähler kommt ein dreiphasiger Anschluss (L1, L2, L3 und eine gelb-grüne Ader).
Es gibt keine separate blaue Leitung, also handelt es sich vermutlich um einen PEN-Leiter (kombinierter Schutz- und Neutralleiter).
GPT (KI-Assistent) hat mir erklärt, dass man den PEN-Leiter in der Unterverteilung aufteilen darf –
aber **nur dann**, wenn die PE-Schiene **mit einer lokalen Erdung bzw. Potentialausgleichsschiene** verbunden ist.
GPT besteht darauf, dass diese Verbindung zur Erde zwingend notwendig ist,
damit der FI-Schalter (RCD) im Fehlerfall korrekt funktionieren kann
und die Schutzleiter (PE) im Falle eines PEN-Bruchs nicht unter Spannung stehen.
Nun meine Frage an die Fachleute hier:
- Ist diese lokale Erdung (Potentialausgleichsschiene) nach VDE wirklich zwingend vorgeschrieben?
- Oder reicht die Verbindung über den PEN des Hausanschlusses aus?
- Wie wird das in der Praxis bei älteren Gebäuden ohne Fundamenterder gelöst?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: cobramostar am 7 Okt 2025 22:59 ] |
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BID = 1132344
Micha94 Gerade angekommen
Beiträge: 12
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Es funktioniert prinzipiell auch ohne die zusätzliche Verbindung.
Welcher Querschnitt hat den der PEN in deiner Unterverteilung? |
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BID = 1132345
cobramostar Gelegenheitsposter
 
Beiträge: 97
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Zitat :
cvdiwt15f hat am 7 Okt 2025 23:03 geschrieben :
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Es funktioniert prinzipiell auch ohne die zusätzliche Verbindung.
Welcher Querschnitt hat den der PEN in deiner Unterverteilung?
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Wenn ich das frei schätzen darf – der PEN hat mindestens 10 mm².
Ich sage das, weil ich ihn kaum in die breiteste Klemme der PE-Schiene hineinbekomme.
Also vermutlich 10 mm² Kupfer (vielleicht sogar etwas mehr).
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BID = 1132346
Micha94 Gerade angekommen
Beiträge: 12
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Dann wäre das gemäß VDE sogar noch für eine Neuanlage zulässig.
Also einfach den PEN aufteilen und gut ists.
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BID = 1132347
cobramostar Gelegenheitsposter
 
Beiträge: 97
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ich habe meinen Zählerschrank etwas höher gesetzt und musste deshalb den vorhandenen PEN-Leiter verlängern.
Dazu habe ich den PEN in der unteren Unterverteilung auf die PE-Schiene geklemmt und von dort aus
mit einem gleichwertigen Leiterquerschnitt (mind. 10 mm² Cu) auf die PE-Schiene der oberen Verteilung geführt.
Von dieser oberen PE-Schiene wird dann der N-Leiter für die Aufteilung (PEN → PE + N) abgenommen.
Meine Frage:
- Ist es nach VDE zulässig, den PEN auf diese Weise über zwei PE-Schienen zu verbinden?
- Oder müsste die Verlängerung des PEN-Leiters direkt (z. B. mit Pressverbindung oder Klemme) erfolgen,
bevor er auf die erste PE-Schiene geführt wird?
Ich wollte es ordentlich lösen, habe aber keine eindeutige Regelung gefunden.
Danke im Voraus für jede Einschätzung!
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BID = 1132349
Offroad GTI Urgestein
     
Beiträge: 12828 Wohnort: Cottbus
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Zunächst ist GPT ein Sprachmodell, nichts weiter
Zitat :
| Ist es nach VDE zulässig, den PEN auf diese Weise über zwei PE-Schienen zu verbinden? |
VDE ist ein gutes Stichwort:
Zitat :
| meinen Zählerschrank etwas höher gesetzt |
Das allein ist schon nicht zulässig, da du die Verbindung zum verplombten Zähler auftrennen musstest.
Dann ist das ja wohl auch eine sehr alte Installation, wenn im HAK noch keine Aufteilung vorgenommen wurde.
Eine Potentialausgleichsschiene (macht genau das, was der Name impliziert) gibt es fast überall. Eine lokale Erdung aber nicht zwingend. Dennoch werden diese Gebäude "ganz normal" mit einem TN-C-S Netz ausgeführt.
Ein PEN-Leiter sollte schon im Vorzählerbereich auf den dortigen Sammelschienen aufgetrennt werden. Der Zähler wird ja auch an den Neutralleiter angeschlossen.
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Theoretisch gibt es zwischen Theorie und Praxis keinen Unterschied. Praktisch gibt es ihn aber.
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BID = 1132350
cobramostar Gelegenheitsposter
 
Beiträge: 97
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Kleine Korrektur meinerseits – ich habe mich im ersten Beitrag ungenau ausgedrückt.
Ich habe **nicht den Zählerschrank**, sondern **den Sicherungskasten (Unterverteilung)** etwas höher gesetzt.
Der Zählerschrank selbst blieb natürlich unangetastet – dort wurde keine plombierte Verbindung geöffnet.
Der vorhandene PEN wurde also **nach dem Zähler** verlängert, um den Anschluss an die Unterverteilung herzustellen.
Es handelt sich also nicht um eine Veränderung im plombierten Bereich, sondern nur um eine Anpassung innerhalb der nachgelagerten Installation.
Mit Ihrer Bemerkung:
> "Zunächst ist GPT ein Sprachmodell, nichts weiter"
bin ich übrigens völlig einverstanden. 😊
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**Zusatzfrage:**
Ich verwende drei RCDs (FI-Schalter), also auch drei getrennte N-Schienen.
Kann ich den Neutralleiter für jeden RCD direkt aus dem verlängerten PEN (der in der Unterverteilung als PE geführt wird) ableiten,
oder ist es zwingend erforderlich, zuerst eine gemeinsame N-Schiene zu setzen und von dort weiter auf die RCDs zu gehen?
Mir erscheint die direkte Ableitung vom PEN/PE auf die einzelnen FIs elektrischer und mechanischer sicherer,
weil man so eine zusätzliche Klemmstelle vermeidet. Gibt es dazu eine klare VDE-Vorgabe?
edit
Eine Verständnisfrage zur Aufteilung des PEN-Leiters:
Ist es nach VDE zwingend vorgeschrieben,
dass bei der Aufteilung des PEN-Leiters der PE auf einer Seite der PEN-Schiene
und der N über eine getrennte (zweite) N-Schiene geführt werden muss?
Oder wäre es ebenfalls zulässig, beide – also PE und N –
auf derselben Schiene (PEN-Schiene) zu belassen,
solange der Querschnitt des PEN-Leiters ≥10 mm² Cu ist
und die elektrische Verbindung dauerhaft und sicher besteht?
Mit anderen Worten:
Verlangt die VDE eine physische Trennung der Schienen (PE- und N-Schiene),
oder geht es nur um die eindeutige Kennzeichnung und sichere Kontaktierung?
[ Diese Nachricht wurde geändert von: cobramostar am 8 Okt 2025 7:43 ]
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BID = 1132354
Offroad GTI Urgestein
     
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Zitat :
| dass bei der Aufteilung des PEN-Leiters der PE auf einer Seite der PEN-Schiene
und der N über eine getrennte (zweite) N-Schiene geführt werden muss? |
Ansonsten hast du PE und N ja nicht getrennt
Wenn dann doch mal ein neuer Zählerschrank kommt, müsstest du wieder alles umbauen, da spätestens dann eine vieradrige Zuleitung zur Unterverteilung nicht mehr Zulässig ist.
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Theoretisch gibt es zwischen Theorie und Praxis keinen Unterschied. Praktisch gibt es ihn aber.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Offroad GTI am 8 Okt 2025 9:36 ]
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BID = 1132356
Micha94 Gerade angekommen
Beiträge: 12
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Hätte, Hätte Fahrradkette. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es so zulässig.
Aber in Deutschland redet man sich ja gerne Probleme herbei
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BID = 1132382
Trumbaschl Inventar
     
Beiträge: 7629 Wohnort: Wien
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Ich würde lieber den PEN auf die untere Schiene führen, und ab dort mit N und PE getrennt weiter. Aufteilen, so früh es simpel möglich ist.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 1132384
Micha94 Gerade angekommen
Beiträge: 12
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Zitat :
Trumbaschl hat am 9 Okt 2025 20:57 geschrieben :
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Ich würde lieber den PEN auf die untere Schiene führen, und ab dort mit N und PE getrennt weiter.
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Alternativ, was bei Altbauten meine bevorzuge Lösung ist:
Mit der Zuleitung auf eine 5-polige HLAK gehen und dort die PEN-Brücke platzieren. Das spart auch später Stress, wenn die Zuleitung doch mal unerwartet getauscht werden muss.
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