Zitat :
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| Natürlich geht das, man darf es nur nicht |
Doch man darf es wenn
„Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat […] und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“
Oder ein Schwachmat meint er muß Kennzeichen klauen, mein sohn ist bis die neuen da waren auch mit Pappe gefahren von der Polizei gabs nen Schreiben das er darf
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Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken