Balkonkraftwerk

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Autor
Balkonkraftwerk

    







BID = 1101475

onlineuser

Gesprächig



Beiträge: 137
Wohnort: Deutschland
 

  


Hallo,

ich möchte meinen Standby Strom bzw. einen Teil meiner Wärmepumpe über ein kleines Balkonkraftwerk versorgen.

Ist mein Schaltschema im Anhang in Ordnung?
Als Leitungsschutzschalter dachte ich an einen B16 3-polig mit Nulleitertrennung.

Einen Ferraris Zähler, der bei Einspeisung rückwärts laufen würde, habe ich nicht. Und ob mein Landis Gyr 450 saldierend zählt, weiß ich nicht - vermutlich nicht.
Einspeisen möchte ich eigentlich nicht.

Wenn die Wärmepumpe läuft, dann zieht sie an allen 3 Phasen gleich viel, und sonst werde ich die größeren ständigen Verbraucher gleichmässig auf die 3 Phasen aufteilen, damit zumindest mein Tagesverbrauch an Strom reduziert wird.




_________________

BID = 1101476

123abc

Schreibmaschine



Beiträge: 2195
Wohnort: Hamburg

 

  

Es ist egal welcher Aussenleiter im Haus die Last zieht und es ist egal auf welchem Aussenleiter das Balokonkraftwerk hängt.
Der Zähler macht das schon richtig.

BID = 1101515

Offroad GTI

Urgestein



Beiträge: 12744
Wohnort: Cottbus

Oft (immer?) lassen Netzbetreiber nur ein 'Balkonkraftwerk' zu, ohne großartig etwas beantragen zu müssen.
So eine Wärmepumpe hat ja eine große Leistungsaufnahme, daher wäre eine große PV-Anlage eine gute Ergänzung.
Richtig angemeldet bekommst du auch noch die Überschussenergie vergütet.



_________________
Theoretisch gibt es zwischen Theorie und Praxis keinen Unterschied. Praktisch gibt es ihn aber.

BID = 1101535

mlf_by

Schriftsteller



Beiträge: 991
Wohnort: Ried

Die EU hat vor ein paar wenigen Jahren reingegrätscht ... . Seitdem hat das EVU eigentlich nichts mehr zu "meinen", was denen lt. diverser Internetberichte aber wohl immer wieder recht wenig zu passen scheint.

Erlaubt sind in D 600W Einspeiseleistung -pro Zähler-, und in Ö m.W.n. 800W. Wobei die Modulleistung auch durchaus 1kW und 1,4kW sein darf; der Wechselrichter muß halt mit der Überbelegung klarkommen und nicht plötzlich Indianer spielen.

So ein Balkonkraftwerk muss trotzdem beim EVU und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden (angemeldet ... viele Leute scheinen den Unterschied zwischen einer bloßen Anmeldung und einer Beantragung mit daran anschließender Genehmigung oder auch Ablehnung^^ nicht zu kennen).

Das EVU hat einen Anspruch auf die Meldung, um sie in die Lage zu versetzen, ggf. den Zähler austauschen zu können wenn ihnen der bisherige warum-auch-immer nicht mehr schmecken sollte. Und das beste^^ - die haben dafür nicht mehr bis zum St.-Nimmerleins-Tag Zeit, sondern nur noch 14 Tage oder 3 Wochen. Nachteil daran ist allerdings daß man dadurch beste Chancen hätte, aufzufliegen, daß der Wechselrichter ggf. keiner aus der schönen Liste der zugelassenen WR ist - sondern ein schön nur 1/3-tel kostender direkt in China bestellt.

Und meine Freunde von der BNetzA, die schon ihren ganz normalen alltäglichen Verwaltungskram nicht auf die Reihe kriegen, verplempern halt auch da mal wieder Steuergelder indem se so tun wie wenn se 'ne Statistik über die Solaranlagen führen würden. Marktstammdatenregister nennt sich das offiziell.

Steuerrechtlich werden die Balkonkraftwerke dazu ebenso nett als 'Liebhaberei' geführt. Und wenn jemand seine Module nicht festschraubt und stattdessen lieber zweimal im Jahr Scherben wegkehrt, dann ist das sicherlich auch nur eine lediglich Geld kostende Liebelei ...

Über ein Balkonkraftwerk hinaus muß man halt auch erstmal wollen. Dann bräuchte es nur für die paar qm eine eigene Gewerbeanmeldung, so als Energielandwirt^^. Mit allen dazugehörigen finanzamtlichen Freuden. Und das für eine millionärsmachende Vergütung von m.W.n. nur noch 4,5ct pro nicht selbst gebrauchte kWh. Plus Steuern auf den selbst erzeugten Strom sind aber nur 2,05ct pro kWh der Erinnerung nach.

BID = 1101587

Offroad GTI

Urgestein



Beiträge: 12744
Wohnort: Cottbus


Zitat :
Dann bräuchte es nur für die paar qm eine eigene Gewerbeanmeldung, so als Energielandwirt^^. Mit allen dazugehörigen finanzamtlichen Freuden.
Nö. <10kWp (Generatorleistung) braucht man sich nicht um das Finanzamt zu kümmern, weder umsatz- noch einkommensteuerstechnisch. Wer will, darf natürlich. Hat Vor- und Nachteile. Man muss dann nur mitteilen, welche Variante man jeweils wählen möchte. Z.B. Vereinfachungsregelung ("Liebhaberei") bei der Einkommensteuer, Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer.


Zitat :
Vergütung von m.W.n. nur noch 4,5ct pro nicht selbst gebrauchte kWh
Dank Roooobärt sind es inzwischen schon 8,2 Cent für den Energieexport (für Volleinspeiser das Doppelte).


Zitat :
Plus Steuern auf den selbst erzeugten Strom
Auf die selbst verbrauchte Energie. Aber auch nur, wenn das Modell "Regelbesteuerung" bei der Umsatzsteuer gewählt wurde.



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