Die EU hat vor ein paar wenigen Jahren reingegrätscht ... . Seitdem hat das EVU eigentlich nichts mehr zu "meinen", was denen lt. diverser Internetberichte aber wohl immer wieder recht wenig zu passen scheint.
Erlaubt sind in D 600W Einspeiseleistung -pro Zähler-, und in Ö m.W.n. 800W. Wobei die Modulleistung auch durchaus 1kW und 1,4kW sein darf; der Wechselrichter muß halt mit der Überbelegung klarkommen und nicht plötzlich Indianer spielen.
So ein Balkonkraftwerk muss trotzdem beim EVU und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden (angemeldet ... viele Leute scheinen den Unterschied zwischen einer bloßen Anmeldung und einer Beantragung mit daran anschließender Genehmigung oder auch Ablehnung^^ nicht zu kennen).
Das EVU hat einen Anspruch auf die Meldung, um sie in die Lage zu versetzen, ggf. den Zähler austauschen zu können wenn ihnen der bisherige warum-auch-immer nicht mehr schmecken sollte. Und das beste^^ - die haben dafür nicht mehr bis zum St.-Nimmerleins-Tag Zeit, sondern nur noch 14 Tage oder 3 Wochen. Nachteil daran ist allerdings daß man dadurch beste Chancen hätte, aufzufliegen, daß der Wechselrichter ggf. keiner aus der schönen Liste der zugelassenen WR ist - sondern ein schön nur 1/3-tel kostender direkt in China bestellt.
Und meine Freunde von der BNetzA, die schon ihren ganz normalen alltäglichen Verwaltungskram nicht auf die Reihe kriegen, verplempern halt auch da mal wieder Steuergelder indem se so tun wie wenn se 'ne Statistik über die Solaranlagen führen würden. Marktstammdatenregister nennt sich das offiziell.
Steuerrechtlich werden die Balkonkraftwerke dazu ebenso nett als 'Liebhaberei' geführt. Und wenn jemand seine Module nicht festschraubt und stattdessen lieber zweimal im Jahr Scherben wegkehrt, dann ist das sicherlich auch nur eine lediglich Geld kostende Liebelei ...
Über ein Balkonkraftwerk hinaus muß man halt auch erstmal wollen. Dann bräuchte es nur für die paar qm eine eigene Gewerbeanmeldung, so als Energielandwirt^^. Mit allen dazugehörigen finanzamtlichen Freuden. Und das für eine millionärsmachende Vergütung von m.W.n. nur noch 4,5ct pro nicht selbst gebrauchte kWh. Plus Steuern auf den selbst erzeugten Strom
sind aber nur 2,05ct pro kWh der Erinnerung nach.