Zitat : elgreek1 hat am 28 Dez 2020 22:07 geschrieben :
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Aber was mir hier auffällt ist, dass (bis auf wenige Ausnahmen) die Antworten hier nicht wirklich hilfreich sind.
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Bin nur Halb-Laie, aber das liegt hier an den Umständen.
Jede Person die sich "Elektriker" nennt würde alle L16-Automaten rauswerfen und je nach Situation gegen B10, C10 oder B13 tauschen.
Offtopic :
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D.h. ich halte den Vorschlag L16 gegen B16 zu tauschen als falsch.
Dazu fehlen Informationen (Verlegeart, etc.) und das kann, wie schon gesagt, der Fachmann am einfachsten vor Ort klären. |
Diese Anlage entspricht einfach nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Umrüstpflicht gibt es wegen "Bestandsschutz" in DE afaik nicht. Der Bestandsschutz erlischt aber, sobald man "kleineren" Änderungen durchführt. Was hier sinnvoll ist hat Onra schon ausführlich gesagt.
Bei Elektroinstallationen haftet nun mal die Person für alle Personen- und Sachschäden, die zuletzt an der Anlage "gewerkelt" hat.
-> Also für KW1 o.ä. einen Elektriker bestellen. Wenn er keinen 3-poligen FI/RCD einplant/einbauen will: Nach Hause schicken und den nächsten Einladen.
Alles andere ist Pfusch. (Meiner Meinung nach.)
[ Diese Nachricht wurde geändert von: BlackLight am 29 Dez 2020 9:48 ]