Energiewürfel die 2.

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Autor
Energiewürfel die 2.

    







BID = 1070656

IceTea

Gerade angekommen


Beiträge: 10
Wohnort: Mainz
 

  


Vor 7 Monaten habe ich mich hier im Forum mit folgender Fragestellung gemeldet:

"Hallo liebe Forengemeinde,

ich möchte mich kurz vorstellen und direkt mit einer Frage ins Haus fallen. Ich bin Lehrer im Bereich Werken und Technik an einer Realschule. Bislang habe ich hier nur mitgelesen, hoffe aber nun bei der Lösung eins Problems auf eure Hilfe.

Nach jahrelangem Antragstellen wurde an meiner Schule die Sanierung des Werkraums und des Angrenzenden Maschinenraums bewilligt. Ich hatte nun einen Ortstermin mit dem Elektriker, der mir eröffnete, dass in Schulen keine Energiewürfel mehr an den Decken gestattet seien. Alternativ möchte er unter jedem Tisch im Boden Steckdosen einbauen.
Die Würfel hatte ich eigentlich über jeder Schüler(innen)Werkbank geplant. Die Begründung schien mir jetzt etwas merkwürdig.
Die Würfel könnten schwingen und sich dann eine Schülerin oder ein Schüler daran verletzen.
Meiner Meinung nach sind die Würfel über den Tischen angebracht und werden nur bei Benutzung heruntergezogen. Daher sollte da keine Gefahr bestehen. Zudem beaufsichtige ich den Unterricht.
Ist euch eine solche Vorschrift bekannt? Oder möchte hier jemand eine aufwändige Montage im Boden durchsetzen, um einen größeren Auftrag zu erhalten?

Hoffe jemand kann mir weiterhelfen."

Gestern, nach sieben Monaten, wurde wirklich 5 Energiewürfel installier. Auf das hin und her bis dahin möchte ich jetzt nicht weiter eingehen.
Was mir jetzt aufgefallen ist, und wobei ich mir nicht sicher bin ob es so auch zulässig ist, ist die Art der Verkabelung.
Abgesprochen waren Energiewürfel mit Seilzug. Installiert wurden jetzt welche mit Kette zum Hochhängen (die Würfel sind auf 1,15m angebracht und MÜSSEN bei Nichtnutzung hochgehängt werden).
Der mangelnde Seilzug ist ärgerlich, da ich immer auf fünf Tische steigen muss, um diese aufzuhängen. Hätte ich aber noch zähneknirschend akzeptiert.
Was meiner Meinung nach überhaupt nicht geht ist, dass die Würfel mit einem starren fünfadrigen Kabel (2,5mm²) angeschlossen sind. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Kabel die mechanische Belastung aushält, wenn ich es mehrmals die Woche knicke und nach oben hänge. Die Aussage des Elektrikers war, dass es keine flexiblen Kabel mit 2,5mm² gibt. Ich bin nicht vom Fach, aber ich glaube sowas im Keller liegen zu haben.
Jetzt die Frage an Euch: "Gibt es für eine solche Verkabelung im Raum von der Decke freihängend Vorschriften. Sind meine Bedenken berechtigt?"

Vorab schon mal Danke für Eure Hilfe.

BID = 1070657

prinz.

Moderator

Beiträge: 8933
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
Zur Homepage von prinz. ICQ Status  

 

  

Kette ist billiger wie Seilzug
Stare Leitung ist für feste Verlegung
Bzw. Für nicht mechanische Beanspruchung
Hier hätten spezielle bewegliche Leitungen benutzt werden
Denk Mal an einen Kran wie lange würde da so eine Leistung halten?
Energiewürfel gehört zu den beweglichen Betriebsgütern also flexibele Leitung
Genaue Vorschrift kann dir bestimmt ein Kollege hier nennen schreib im Moment vom Handy

_________________
Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

BID = 1070658

Ltof

Inventar



Beiträge: 9334
Wohnort: Hommingberg


Zitat :
IceTea hat am 29 Aug 2020 09:04 geschrieben :

... Die Aussage des Elektrikers war, dass es keine flexiblen Kabel mit 2,5mm² gibt. ...

Das ist völliger Unfug! Natürlich gibt es 2,5mm² auch flexibel. Sogar im gut sortierten Baumarkt findet man das. Starre Leitung ist für diese Anwendung ungeeignet und gefährlich.

Der Handwerker ist offenbar auch nicht vom Fach und hätte das nicht installieren dürfen, denke ich.

_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 1070659

IceTea

Gerade angekommen


Beiträge: 10
Wohnort: Mainz

Ok. Dann hat sich meine Vermutung bestätigt. Der Elektriker hatte auf meine Kritik noch mit den Worten reagiert "Ich kann das ja auch wieder abbauen". Hätte ich doch mal ja gesagt..

BID = 1070667

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen

Die Leitung ist so klar unzulässig. Flexible Leitung im benötigten Querschnitt gibt es selbstverständlich, sogar noch deutlich dicker.
Wenn flexible Leitung und Seilzug beauftragt war und er eine Kette mit NYM installiert hat, dann soll er das bitteschön entsprechend ausführen oder sich von dem Gedanken verabschieden, das seine Rechnung bezahlt wird.
Sowas kann er bei keiner Firma abliefern, das machen offenbar nur Schulen oder andere städtische Träger mit.

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-=MR.ED=-

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Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 1070670

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Diesen Pfusch solltet ihr auf keinen Fall abnehmen und schon gar nicht bezahlen. Wie gesagt es gibt diese Würfel auch mit Kabelroller und Seilaufhängung.
zb https://www.brinkmann-info.de/energiewuerfel_mit_federzug


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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 1070671

Rafikus

Inventar

Beiträge: 4150


Zitat :
Der mangelnde Seilzug ist ärgerlich, da ich immer auf fünf Tische steigen muss, um diese aufzuhängen

Ein Besenstiel, mit einem passend geformten Haken am Ende, dürfte dir die Kletterei ersparen.

BID = 1070673

Elektro Freak

Inventar



Beiträge: 3434
Wohnort: Mainfranken

Egal ob Besen oder Klettern... Beides ist nicht mit dem Arbeitsschutz zu vereinen. Wenn etwas passiert, wird sich die BG freuen...

_________________

BID = 1070683

IceTea

Gerade angekommen


Beiträge: 10
Wohnort: Mainz

Danke für Eure Antworten. Das deckt sich also mit meiner Einschätzung als Laie.

"Kette ist billiger wie Seilzug
Stare Leitung ist für feste Verlegung
Bzw. Für nicht mechanische Beanspruchung"

"Sowas kann er bei keiner Firma abliefern, das machen offenbar nur Schulen oder andere städtische Träger mit."

Das ist der Ärger bei solchen Arbeiten an der Schule. Ich bzw. die Schulleitung ist nicht der Auftraggeber. Somit kann ich gegenüber den Handwerkern nichts verlangen und fordern. Das muss immer erst den Umweg über die entsprechende Stelle beim Hochbauamt gehen. Und bis dann jemand kommt ist der Handwerker längst auf einer anderen Baustelle und für eine Besprechung nicht greifbar. UN da mehrere Gewerke gleichzeitig tätig sind müsste man im dümmsten Fall erstmal alles stoppen. Du kannst Dir vorstellen, dass der Zeitdruck in einer Schule nicht gering ist, wenn Räume ohne Ausweichmöglichkeiten nicht für den Unterricht nutzbar sind.
Danke auch für die Tipps und den Link zum Produkt. Ich werde das mit der Projekleitung der Stadt besprechen.

Hätte jemand für mich als Diskussionsgrundlage die entsprechende Norm oder Vorschrift bezüglich der Verkabelung zur Hand?

BID = 1070845

IceTea

Gerade angekommen


Beiträge: 10
Wohnort: Mainz

Ich wollte an dieser Stelle mal ein kleines Update geben. Ein Elektriker der Stadt wird sich die Geschichte noch mal ansehen. Ergebnis offen.
Mittlerweile habe ich festgestellte, dass die Ketten der Würfel lediglich an den Rigipsplatten der abgehängten Decke befestigt wurden und nicht an der massiven Decke darüber. Das macht mir mittlerweile fast mehr Sorgen als die Kabel...

Zu der Verkablung habe ich folgendes gefunden:
- es wurden wohl NYM Kabel verwendet.
- Dazu finde ich nur Beschreibungen zur Verlegung in oder auf einer Wand (DIN VDE
0298-4). Jetzt bin ich da nicht so firm. Wenn etwas nicht in einer Norm steht,
ist es dann erlaubt oder nicht erlaubt?
- Die Kabel sind so steif, dass man beim Hochhängen einen Wagenradgroßen Kreis
hat.

Ich bin ziemlich genervt, mich als Lehrer mit sowas rumschlagen zu müssen. Ich bin kein Fachmann, habe aber den Auftrag erkennbare Gefahrenquellen für meine Schüler*innen zu vermeiden. In meinem Studium ging ich nie davon aus, dass ich mir irgendwann VDE-Normen durchlesen muss, weil die eigentlichen Fachleute dies anscheinend nicht gemacht haben. Ich meine, ich zwing ja auch keinen Elektriker dazu sich mit Pädagogik und Klassenführung zu befassen.

BID = 1070850

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

NYM-J ist nur für feste Verlegung geeignet . Bei häufiger Bewegung bricht das. Aus diesem Grund werden da auch flexible Leitungen verwendet. Also kurz und knapp gesagt ist das Nym für diesen Zweck nicht zugelassen. Pfusch vom Feinsten ! Fachgerecht wäre solch ein Würfel mit einem Leitungsroller an der Tragfähigen Decke befestigt und in der billigsten Version mit einem Spiralkabel in flexibler Ausführung ausgerüstet.

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BID = 1070854

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen

Das scheint, wie gesagt, ein generelles Problem mit städtischen Projekten zu sein. Offenbar fehlt da einer der klare Vorgaben macht und die Ausführung überprüft. Fremdfirmenmanagement ist da praktisch nicht vorhanden.

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BID = 1070856

Offroad GTI

Urgestein



Beiträge: 12742
Wohnort: Cottbus


Zitat :
Die Aussage des Elektrikers war, dass es keine flexiblen Kabel mit 2,5mm² gibt.
Frag den doch mal, wie der einen Herd anschließt. Macht er wohl auch mit NYM... anstatt H05VV-F... aka Herdanschlussleitung.



_________________
Theoretisch gibt es zwischen Theorie und Praxis keinen Unterschied. Praktisch gibt es ihn aber.

BID = 1070857

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen


Offtopic :
Da er nur 2 verschiedene Ringe NYM auf dem Auto hatte,gibt es alles andere nicht :-)



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BID = 1070864

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Um etwas Argumentationsfutter zu liefern:

In der DIN VDE 0100-520:2013-06 (Abschnitt 521.9.2) steht geschrieben:


Zitat :
Betriebsmittel, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Bewegungen ausgesetzt sind (z. B. fest angeschlossener Haartrockner, Werkzeuge), müssen mit flexiblen Leitungen angeschlossen werden.(...)


Im konkreten Fall gehört es zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, dass die Würfel beim Einstecken von Geräten Bewegungen ausgesetzt sind, ebenfalls beim bestimmungsgemäßen "Hochhängen" bei Nichtgebrauch.

Und da soll der ausführende Handwerksbetrieb mal bitte schriftlich begründen, weswegen er von der Norm abgewichen ist, und eine starre Feuchtraum Mantelleitung verwendet hat, die zur Verlegung auf, im, oder unter Putz vorgesehen ist, NICHT jedoch zum Anschluß beweglicher Betriebsmittel.

edit: Tippfehler. Ly


_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Lightyear am  4 Sep 2020 13:05 ]


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