Autor |
|
|
|
BID = 74913
Sabine88 Gerade angekommen
Beiträge: 2
|
|
Hallo,
durch Zufall habe ich dieses Forum gefunden, hoffe daß mir jemand hier helfen kann.
Auf unserem Nachbargrundstück befindet sich ein 40 Jahre alter Selbstbau-Verteilerkasten. Dieser versorgt das Vereinshaus eines Kleingartenvereins.
Der Kasten ist total marrode und die Erben des Grundtücks kümmern sich um nichts, die Gartenleute fühlen sich auch nicht zuständig.
Wir machen uns wegen diesem Ding Sorgen, weil die Tür leicht zu öffnen ist und er durch Regen, Schnee und Gras usw ziemlich angegriffen ist, das Innenleben rostet.
Ein Bekannter hat letztens auch noch festgestellt, daß es Starkstrom ist.
Die Stadtwerke und der Verein sagen, daß es Sache der Grundstückseigentümer ist. Die Eigentümer sind der Meinung das es nur den Verein was angeht, weil die auch die Stromrechnung kriegen.
Wer muß sich um den Kasten kümmern und müßte er nicht stillgelegt werden ??? Können die Stadtwerke den nicht einfach erst mal sperren ???
Wir haben echt Sorge, weil es purer Schrott ist.
Danke
|
|
BID = 74914
RolSim Schriftsteller
Beiträge: 599 Wohnort: Aschaffenburg
|
|
Also meiner Meinung nach ist es auf jeden Fall des Grundstückseigentümers. |
|
BID = 74918
Sabine88 Gerade angekommen
Beiträge: 2
|
Ja, es ist schon klar, daß der Kasten zum Grundstück gehört, aber es muß doch eine Möglichkeit geben, um Schaden abzuwenden.
|
BID = 74922
RolSim Schriftsteller
Beiträge: 599 Wohnort: Aschaffenburg
|
Also ich würde da zuerst mal den Eigentümer damit konfrontieren und wenn das nichts nützt, einen Fachbetrieb anrufen und den Kasten stilllegen lassen wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.
|
BID = 74956
ronki1 Schriftsteller
Beiträge: 689 Wohnort: Halle / Saale
|
Hallo Sabine,
zuständig ist auf jeden Fall der Grundstückseigentümer.
Falls der nicht handlungswillig ist, (ich kenne jetzt die örtlichen Gegebenheiten nicht, eingezäuntes Grundstück, freistehender Verteilerkasten...) und für Dich und Dein Grundstück dadurch eine Gefährtung besteht, versuch es doch mal mit der Polizei.
@RolSim,
auf einem fremden Grundstück, eine Firma beauftragen, die da etwas ausführen soll.
Ich glaube kaum, das da eine Firma was macht. Bzw. wer bestellt der zahlt.
MfG
|
BID = 74976
Nugget32 Aus Forum ausgetreten
|
Kontaktiere einen Elektromeister der auch sich entsprechend Ausweisen kann und lass die anlage durch Ihn überprüfen. Sollte er feststellen das die Analge wirklich "marrode ist" so kann er diese Stilllegen. Auch ein entsprechender Mitarbeiter ( Meister ) vom entsprechenden Stromunternehmen oder sogar der örtlichen EVU darf dies tun. Wenn ihr dann keinen Strom mehr habt und damit dann den Grundstückseigentümer konfrontiert ,so ist er gezwungen was dagegen zu unternehmen. Andernfalls könnt Ihr die Miete/Kosten (Falls Grundstück gemietet/gepachtet wurde) senken.Wenn es ans Geld geht wird jeder aktiv
|
BID = 75004
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
@ Nugget,
Du hast offenbar viele gute Ideen. Aber nicht immer paßt jede Antwort auch zur Frage. Bitte lies Dir doch vor dem
Schreiben jeweils die Fragestellung genau duch. Es schadet auch nix, die vorher schon von anderen gegebenen Antworten zu überfliegen.
Danke!
Gruß,
sam2
P.S.
Denn so wie es aussieht, wohnt Sabine eben NICHT in dem Objekt mit dem maroden Verteiler, sondern ist Nachbarin!
_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
|
BID = 75007
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Hallo Sabine,
ein weiterer Ansatzpunkt wäre das Ordnungsamt der Gemeinde!
Die sind auch zuständig für die Abwehr von Gefahren.
Einfach mal dort anrufen und darum bitten, daß man jemanden vorbeischickt, der dann (möglichst in Deinem Beisein) die Sache in Augenschin nimmt.
Auch beim örtlichen EVU würde ich nochmal nachhaken und ebenfalls um einen Ortstermin bitten!
Beides wäre für Dich kostenlos.
Gruß,
sam2
P.S.
Selbst solltest Du niemanden beauftragen, direkt für Abhilfe zu sorgen. Erstens müßtest Du unter Umständen dafür zahlen.
Zweitens könnte verbotene Eigenmacht vorliegen (ist ja schließlich fremdes Eigentum auf fremdem Grund!).
_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
|