Darf eine Leuchte mit "falschem" CE-Zeichen überhaupt auf den Markt kommen?

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Autor
Darf eine Leuchte mit "falschem" CE-Zeichen überhaupt auf den Markt kommen?

    







BID = 1045943

capslock

Gesprächig



Beiträge: 155
 

  


Habe als Black Friday Tagesdeal bei dem Versandhaus mit dem brasilianischen Fluss im Namen eine gar nicht billige Pflanzenleuchte mit LEDs erstanden. Metallgehäuse, dreipoliger Kaltgerätestecker, Aufbau erscheint ordentlich.

Nur:
- Keinerlei Kennzeichnung auf dem Karton
- Auf dem Typenschild steht CE mit eckigen Buchstaben, also kein CE-Zeichen
- Keine Konformitätserklärung, Anleitung mit minimalen Sicherheitserklärungen (nicht an ungeerdete Steckdosen anschließen) nur auf Englisch


Darf sowas überhaupt vermarktet werden? Und zuhause betrieben werden?


Ähnlicher Fall: Laptop von privat ersteigert, statt des Original-Netzteils liegt ein Ersatzding mit China-Export-Zeichen (rundes E mit zu langem Balken) und irgendwelchen chinesischen Prüfzeichen (FC mit doppeltem, ineinander verschachtelten C und ein Haus mit einem halben Querbalken) bei.

BID = 1045954

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

 

  


Zitat :
Darf sowas überhaupt vermarktet werden? Und zuhause betrieben werden?
Nein, und nochmal nein.
Evtl. kommen noch zwei weitere Nein wegen RoHS und WEEE hinzu.

Es gibt da nur sehr wenige Ausnahmen, und wenn du selbst der Importeur bist, musst du damit rechnen, daß der Zoll das Zeug konfisziert.

Andererseits ist das CE-Zeichen kein Güte- oder Prüfsiegel, wie es viele Händler dem Verbraucher vorgaukeln. https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung


BID = 1045967

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen

In den meisten Fällen sind das aber keine Amazonartikel sondern welche vom Marketplace. Dein Verkäufer sitzt u.U. in China.

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Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 1045984

capslock

Gesprächig



Beiträge: 155

Ja, von blabla, aber Versand über Amazon samt Prime. Und das Ding ist nach den zahlreichen Rezensionen zu urteilen schon seit zwei Jahren auf dem Markt und in guten Stückzahlen verkauft. Immerhin war auch RoHS auf dem Typenschild. Ob in der richtigen Schrift, müsste ich mal gucken.

Wie bekommen die das ins Land?

Andererseits: habe vor 10 Jahren mal die Gewerbeaufsicht angeschrieben, weil ein Kleinimporteur auf ebay eine Containerladung minderwertiger Receiver vertickt hat. Da fehlten nicht nur Kennzeichnungen, die Dinger waren regelrecht gefährlich (Metallgehäuse, Eurostecker, keine durchgängige doppelte Isolierung.

Das hat die sowas von nicht interessiert...

[ Diese Nachricht wurde geändert von: capslock am 27 Nov 2018 15:01 ]

BID = 1045986

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Wie bekommen die das ins Land?
Über ihr Zolllager.
Wieso der Kram von dort, offenbar sogar ohne die EUSt und Zoll zu entrichten, weitergeschickt werden kann, gehört zu den Wunderlichkeiten des EU-Rechts.


Zitat :
habe vor 10 Jahren mal die Gewerbeaufsicht angeschrieben......Das hat die sowas von nicht interessiert...
War wohl die falsche Adresse:

Zitat :
Im Rahmen ihrer Tätigkeiten als Marktaufsichtsbehörde ist die
Bundesnetzagentur befugt, auf dem Markt bereitzustellende oder auf dem Markt bereitgestellte elektrische Betriebsmittel auf Einhaltung der (grundlegenden) Anforderungen zu prüfen und bei Nichteinhaltung geeignete Maßnahmen zu veranlassen, um den Mangel zu beheben
(Aus dem Merkblatt "CE-Kennzeichnung - Elektromagnetische Verträglichkeit" bei diversen IHK-en)

BID = 1045988

capslock

Gesprächig



Beiträge: 155

Das war die Gewerbeaufsicht am Sitz des Händlers. Habe ein Schreiben bekommen, in dem man sich für den Eingang bedankt hat. Der Händler hat aber einfach weitergemacht.

Nächstes Mal Bundesnetzagentur, wenn es nicht um Störsendern, sondern um Sicherheit geht?

BID = 1045989

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Nächstes Mal Bundesnetzagentur, wenn es nicht um Störsendern, sondern um Sicherheit geht?
Frag sie mal!
M.E. gehören auch Sicherheitsaspekte zu den "(grundlegenden) Anforderungen".

BID = 1045998

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36187
Wohnort: Recklinghausen

https://www.bundesnetzagentur.de/DE.....p;v=1

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BID = 1046002

Onra

Schreibmaschine



Beiträge: 2488


Zitat :
capslock hat am 27 Nov 2018 16:05 geschrieben :

Das war die Gewerbeaufsicht am Sitz des Händlers. Habe ein Schreiben bekommen, in dem man sich für den Eingang bedankt hat. Der Händler hat aber einfach weitergemacht.

Wenn der Verdacht besteht, dass der Kontrolleur und der Händler zusammen kuscheln, hilft manchmal eine Untätigkeits- oder Dienstaufsichtsbeschwerde bei der nächsten Instanz.

Hast du es schon bei RAPEX versucht, notfalls über Verbraucher-Schutzorganisationen?
Deutsche Anlaufstelle für Rapex: https://www.baua.de

Onra

BID = 1046027

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
hilft manchmal eine Untätigkeits- oder Dienstaufsichtsbeschwerde
Wie Juristen schon in den ersten Semestern lernen, haben Dienstaufsichtsbeschwerden drei F als Merkmal: formlos, fristlos, fruchtlos

BID = 1046041

Onra

Schreibmaschine



Beiträge: 2488

Wie ich ja schrieb: Manchmal!
Meine beiden waren erfolgreich, vielleicht weil ich aus Unkenntnis des zuständigen Sachbearbeiters den Behördenleiter angeschrieben habe.
Man muss ja nicht gleich mit RTL und schlimmerem drohen.

Onra

BID = 1046045

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...ich hab am Black Friday jede Menge Geld gespart, weil ich nix gekauft habe


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