Zählerplatz für Allgemeinstrom in MFH

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Achtung immer VDE beachten !!

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Autor
Zählerplatz für Allgemeinstrom in MFH

    







BID = 1041157

scuba

Neu hier



Beiträge: 22
Wohnort: Weiden
 

  


Hallo Zusammen

Soweit ich mich erinnere, ist für Mehrfamilienhäuser ein Zählerplatz für Allgemeinstrom zwingend vorzusehen.

Kann mir jemand bestätigen ob das so korrekt ist und welche Norm dies ggf. vorgibt?

BID = 1041186

JulianZ

Neu hier



Beiträge: 42
Wohnort: Michelau

 

  

Hallo,

ich habe mein DIN-Handbuch gerade nicht bei mir, aber meines Wissens nach ist es in der DIN 18015-1 gefordert, dass bei Gebäuden mit mehr als einer Wohnung die Installation so zu planen ist, dass der Stromverbrauch von Gemeinschaftsanlagen gesondert gemessen werden kann.

Gruß
Julian

BID = 1041244

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien


Zitat :
JulianZ hat am 23 Jul 2018 18:59 geschrieben :

Hallo,

ich habe mein DIN-Handbuch gerade nicht bei mir, aber meines Wissens nach ist es in der DIN 18015-1 gefordert, dass bei Gebäuden mit mehr als einer Wohnung die Installation so zu planen ist, dass der Stromverbrauch von Gemeinschaftsanlagen gesondert gemessen werden kann.


Nur ist die 18015 nicht auf einer Stufe mit den VDE oder TAB oder gar Gesetzen zu sehen. Auf die kann sich nur der Bauherr berufen wenn er ihre Einhaltung vorher vertraglich vereinbart hat.

Die Allgemeinzählung ist einer der wenigen Fälle wo mir die 18015 wirklich sympathisch ist!


Offtopic :
Ansonsten empfinde ich die teilweise als absurd übertrieben.


_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 1041246

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

Sorry Trumbaschel - was hast du nicht verstanden ? Die DIN ist zwingend als Norm einzuhalten , die VDE hat nur einen empfehlenden Charakter .


BID = 1041249

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Eine Norm ist nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt ist. Verbindlich sind Verordnungen und Gesetze. Die einzigen Normen die in Deutschland eingehalten werden müssen sind die Europanormen , den sie haben Dank EU-Recht Verordnungscharakter. EU-Recht bricht Landesrecht. Nebenbei die VDE-Normen sind auch DIN-Normen.

_________________
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Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 1041250

Elektro Freak

Inventar



Beiträge: 3434
Wohnort: Mainfranken

Man muss ja nicht jeden Schwachsinn mitmachen. Wenn man juristisch etwas Ahnung hat und sprachlich gut gewandt ist, kann man sich vieles ersparen.

Außerdem, wo kein Kläger, da kein Richter. Man muss nicht immer alles an die große Glocke hängen.

Ich schließe mich seiner Meinung hiermit an. Oft überdimensioniert und nicht gerade Geldbeutelfreundlich für den Kunden, aber ein Allgemeinstromzähler ist seit Jahrzehnten schon quasi Standard.

Die DIN-Norm ist übrigens nicht verbindlich

http://clausmeier.tripod.com/normen.htm

https://www.din.de/de/ueber-normen-.....ormen


Zitat :
Rechtliche Bedeutung von Normen – Freiwillig und äußerst hilfreich

Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
In Fällen, in denen DIN-Normen weder von den Vertragsparteien zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, noch durch den Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben werden, dienen sie im Streitfall dennoch als Entscheidungshilfe, beispielsweise in Haftungsprozessen. Gerichte ziehen Normen und technische Regeln in Verfahren auf dem Gebiet des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Delikts- und Produkthaftungsrechts heran, um zu beurteilen, ob der Hersteller die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet und somit die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten hat.
Normen sind damit in der Regel Empfehlungen, deren Einhaltung für Unternehmer im Hinblick auf mögliche Haftungsfälle eine gewisse Rechtssicherheit darstellt.


https://www.kan.de/fileadmin/Redakt.....g.pdf

Nichtmal die TAB ist wirklich bindend, laut Niederspannungsanschlussverordnung.


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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Elektro Freak am 25 Jul 2018 20:16 ]

BID = 1041251

Elektro Freak

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Verordnungstext:




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BID = 1041252

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Din und Dinvde bekommen nur über den Werksvertrag Rechtskraft. Im Allgemeinen wird die Einhaltung der VDE-Normen als stillschweigend als vereinbart im Werksvertrag betrachtet . Im Streitfall kann das aber auch sehr leicht nach hinten losgehen. Deshalb sollte in jedem Werksvertrag die Einhaltung der entsprechenden Din und VDE-Normen explizit vereinbart werden.

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BID = 1041253

Elektro Freak

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Beiträge: 3434
Wohnort: Mainfranken


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 25 Jul 2018 20:25 geschrieben :

Din und Dinvde bekommen nur über den Werksvertrag Rechtskraft. Im Allgemeinen wird die Einhaltung der VDE-Normen als stillschweigend als vereinbart im Werksvertrag betrachtet . Im Streitfall kann das aber auch sehr leicht nach hinten losgehen. Deshalb sollte in jedem Werksvertrag die Einhaltung der entsprechenden Din und VDE-Normen explizit vereinbart werden.



Oder explizit ausschließen
Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn man etwas diskutiert und selbst für die Haftung unterschreibt, bekommt man sogar manche Energieversorger besänftigt.

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BID = 1041258

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704

In meiner letzten Wohnung war die Zählermiete/Netzabgabe/Steuer aufgeteilt auf 3 Wohnungen teurer, als wenn einer alleine die Stromkosten einfach mit übernommen hätte.


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