Autor |
Zählerplatz für Allgemeinstrom in MFH |
|
|
|
|
BID = 1041157
scuba Neu hier
Beiträge: 22 Wohnort: Weiden
|
|
Hallo Zusammen
Soweit ich mich erinnere, ist für Mehrfamilienhäuser ein Zählerplatz für Allgemeinstrom zwingend vorzusehen.
Kann mir jemand bestätigen ob das so korrekt ist und welche Norm dies ggf. vorgibt?
|
|
BID = 1041186
JulianZ Neu hier
Beiträge: 42 Wohnort: Michelau
|
|
Hallo,
ich habe mein DIN-Handbuch gerade nicht bei mir, aber meines Wissens nach ist es in der DIN 18015-1 gefordert, dass bei Gebäuden mit mehr als einer Wohnung die Installation so zu planen ist, dass der Stromverbrauch von Gemeinschaftsanlagen gesondert gemessen werden kann.
Gruß
Julian |
|
BID = 1041244
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
|
Zitat :
JulianZ hat am 23 Jul 2018 18:59 geschrieben :
|
Hallo,
ich habe mein DIN-Handbuch gerade nicht bei mir, aber meines Wissens nach ist es in der DIN 18015-1 gefordert, dass bei Gebäuden mit mehr als einer Wohnung die Installation so zu planen ist, dass der Stromverbrauch von Gemeinschaftsanlagen gesondert gemessen werden kann.
|
Nur ist die 18015 nicht auf einer Stufe mit den VDE oder TAB oder gar Gesetzen zu sehen. Auf die kann sich nur der Bauherr berufen wenn er ihre Einhaltung vorher vertraglich vereinbart hat.
Die Allgemeinzählung ist einer der wenigen Fälle wo mir die 18015 wirklich sympathisch ist!
Offtopic :
| Ansonsten empfinde ich die teilweise als absurd übertrieben. |
_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
|
BID = 1041246
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
|
Sorry Trumbaschel - was hast du nicht verstanden ? Die DIN ist zwingend als Norm einzuhalten , die VDE hat nur einen empfehlenden Charakter .
|
BID = 1041249
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
|
Eine Norm ist nicht das Papier wert auf dem sie gedruckt ist. Verbindlich sind Verordnungen und Gesetze. Die einzigen Normen die in Deutschland eingehalten werden müssen sind die Europanormen , den sie haben Dank EU-Recht Verordnungscharakter. EU-Recht bricht Landesrecht. Nebenbei die VDE-Normen sind auch DIN-Normen.
_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
|
BID = 1041250
Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
|
Man muss ja nicht jeden Schwachsinn mitmachen. Wenn man juristisch etwas Ahnung hat und sprachlich gut gewandt ist, kann man sich vieles ersparen.
Außerdem, wo kein Kläger, da kein Richter. Man muss nicht immer alles an die große Glocke hängen.
Ich schließe mich seiner Meinung hiermit an. Oft überdimensioniert und nicht gerade Geldbeutelfreundlich für den Kunden, aber ein Allgemeinstromzähler ist seit Jahrzehnten schon quasi Standard.
Die DIN-Norm ist übrigens nicht verbindlich
http://clausmeier.tripod.com/normen.htm
https://www.din.de/de/ueber-normen-.....ormen
Zitat :
| Rechtliche Bedeutung von Normen – Freiwillig und äußerst hilfreich
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
In Fällen, in denen DIN-Normen weder von den Vertragsparteien zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, noch durch den Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben werden, dienen sie im Streitfall dennoch als Entscheidungshilfe, beispielsweise in Haftungsprozessen. Gerichte ziehen Normen und technische Regeln in Verfahren auf dem Gebiet des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Delikts- und Produkthaftungsrechts heran, um zu beurteilen, ob der Hersteller die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet und somit die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten hat.
Normen sind damit in der Regel Empfehlungen, deren Einhaltung für Unternehmer im Hinblick auf mögliche Haftungsfälle eine gewisse Rechtssicherheit darstellt. |
https://www.kan.de/fileadmin/Redakt.....g.pdf
Nichtmal die TAB ist wirklich bindend, laut Niederspannungsanschlussverordnung.
_________________
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Elektro Freak am 25 Jul 2018 20:16 ]
|
BID = 1041251
Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
|
Verordnungstext:
_________________
|
BID = 1041252
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
|
Din und Dinvde bekommen nur über den Werksvertrag Rechtskraft. Im Allgemeinen wird die Einhaltung der VDE-Normen als stillschweigend als vereinbart im Werksvertrag betrachtet . Im Streitfall kann das aber auch sehr leicht nach hinten losgehen. Deshalb sollte in jedem Werksvertrag die Einhaltung der entsprechenden Din und VDE-Normen explizit vereinbart werden.
_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
|
BID = 1041253
Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
|
Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 25 Jul 2018 20:25 geschrieben :
|
Din und Dinvde bekommen nur über den Werksvertrag Rechtskraft. Im Allgemeinen wird die Einhaltung der VDE-Normen als stillschweigend als vereinbart im Werksvertrag betrachtet . Im Streitfall kann das aber auch sehr leicht nach hinten losgehen. Deshalb sollte in jedem Werksvertrag die Einhaltung der entsprechenden Din und VDE-Normen explizit vereinbart werden.
|
Oder explizit ausschließen
Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn man etwas diskutiert und selbst für die Haftung unterschreibt, bekommt man sogar manche Energieversorger besänftigt.
_________________
|
BID = 1041258
fuchsi Schreibmaschine
Beiträge: 1704
|
In meiner letzten Wohnung war die Zählermiete/Netzabgabe/Steuer aufgeteilt auf 3 Wohnungen teurer, als wenn einer alleine die Stromkosten einfach mit übernommen hätte.
|