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Hängende Leitung in vertikalem Rohr Suche nach: leitung (19120) |
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BID = 1036476
jhandt Gesprächig
Beiträge: 112 Wohnort: Wien
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Guten Tag!
Ich habe eine NYM Leitung 3x2.5mm^2 (feindrahtig/flexibel) von meiner Wohnung im 5. Stock in den Keller geführt. Dabei habe ich vorhandene, leere Rohre im Installationsschacht verwendet. Diese Rohre sind jeweils vermutlich 2.5m lang, mit ca 20cm Spalt zwischen zwei Rohren. In jedem Stockwerk (d.h. im Abstand von ca 2.7m?) habe ich als "Zugentlastung" eine Klemme angebracht, die an der Oberkante des Rohres aufliegt. Es hängen also an diesen Klemmen jeweils ca 2.7m Leitung. Welches Gewicht das ist weiss ich nicht genau (ich hab die techn. Daten der Leitung jetzt nicht gefunden), gefühlsmässig ist es aber nicht viel.
Ist das so zulässig? Wenn nicht, was kann ich tun um die Leitung richtig zu verlegen (und: wozu kann man dann die Rohre überhaupt verwenden)? (Parallel zu den bestehenden Durchbrüchen für die Rohre neue zu machen, und alle 50cm die Leitung an der Wand zu befestigen scheint etwas aufwändig, ich wäre natürlich froh wenn das anders ginge...) |
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BID = 1036489
fuchsi Schreibmaschine
Beiträge: 1704
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Wenn man von einer Zugfestigkeit von 30N/mm² ausgeht (Wert beim Kabelhersteller erfragen), kommt man beim 3x2.5 auf 225N max. Zug. Das entspricht etwa 20kg.
Damit sollte deine Leitung ausreichend gesichert sein, da die 2.5m keine 20kg haben dürften.
Die oft zitierten 1.5m maximalen Schellenabstand bei senkrechter Verlegung gelten nur bei Kabel ohne Rohr auf Putz mit Schellenbefestigung.
Interessant wäre Deine Art der Befestigung zwischen den Geschossen. Klemme die am Rohr aufliegt kommt mir etwas 'pfuschmässig' vor. |
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BID = 1036493
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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NYM Leitung 3x2.5mm^2 (feindrahtig/flexibel)
Diese Leitung gibt es nicht. Nym hat massive Leiter
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Mit freundlichem Gruß sps
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BID = 1036494
jhandt Gesprächig
Beiträge: 112 Wohnort: Wien
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Sorry. Richtige Bezeichnung: YMM-J bzw H05VV-F (3 x 2,5 mm^2), für "mittlere mechanische Beanspruchung".
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BID = 1036495
jhandt Gesprächig
Beiträge: 112 Wohnort: Wien
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@fuchsi: Danke für die Antwort.
Momentan habe ich tatsächlich nur eine Schelle auf dem Rohr-Rand aufliegen; das sieht gepfuscht aus und entspricht vermutlich allen möglichen Vorschriften nicht (aber scheint mir nicht gefährlich). Bei Gelegenheit werde ich die Schellen in der Mitte der Lücke zwischen den Rohren an der Wand befestigen, damit Alles seine Ordnung hat.
Zusatzfrage: momentan verwende ich "Greif-Schellen mit Klemmschraube" (d.h. Klemmen die aussehen wie diese). Die Plastikschraube hat natuerlich eine kleinere Angriffsfläche als eine Schelle, die vollflächig klemmt. Ist so eine Schraub-Schelle für meine Anwendung zulässig?
[ Diese Nachricht wurde geändert von: jhandt am 30 Mär 2018 15:03 ]
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BID = 1036508
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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Zitat :
jhandt hat am 30 Mär 2018 14:43 geschrieben :
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Sorry. Richtige Bezeichnung: YMM-J bzw H05VV-F (3 x 2,5 mm^2), für "mittlere mechanische Beanspruchung".
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...seit wann darf diese fest verlegt werden
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 1036511
winnman Schreibmaschine
Beiträge: 1628 Wohnort: Salzburg
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YMM darf meines Wissen schon immer fest verlegt werden. (Warum sollte das nicht?)
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BID = 1036512
J_B Stammposter
Beiträge: 333 Wohnort: Karlsruhe
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Diese Leitung ist offenbar selbst in Österreich nur für den Anschluß von Geräten zugelassen.
In D ist es ganz klar: feste Verlegung von flexiblen Leitungen ist von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. H07RN-F)nicht zulässig.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: J_B am 30 Mär 2018 21:06 ]
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BID = 1036513
123abc Schreibmaschine
Beiträge: 2195 Wohnort: Hamburg
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Ist ja nicht fest verlegt, liegt doch nur lose im Rohr
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BID = 1036515
jhandt Gesprächig
Beiträge: 112 Wohnort: Wien
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Seufz. Die Leitung wurde mir beim lokalen Elektrofachhändler (nein, nicht im Baumarkt, und nicht im Internet) für diesen Zweck verkauft. (Weitere technische Daten, außer der Bezeichnung, habe ich dazu nicht.) Ich bezweifle dass ich die Leitung nun noch unter vertretbarem Aufwand austauschen kann: ein Stück davon wurde mir vom Elektriker (!) durch ein sehr enges Rohr gelegt, durch das auch mein Wohnungs-Anschluss (wie immer der heisst) gelegt ist, das mag ich selbst nicht angreifen....
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BID = 1036521
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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Zitat :
J_B hat am 30 Mär 2018 21:06 geschrieben :
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....In D ist es ganz klar: feste Verlegung von flexiblen Leitungen ist von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. H07RN-F)nicht zulässig. .... |
...genau
Zitat :
123abc hat am 30 Mär 2018 21:55 geschrieben :
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Ist ja nicht fest verlegt, liegt doch nur lose im Rohr
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...der war gut...
Zitat :
jhandt hat am 30 Mär 2018 22:29 geschrieben :
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Seufz. Die Leitung wurde mir beim lokalen Elektrofachhändler (nein, nicht im Baumarkt, und nicht im Internet) für diesen Zweck verkauft. ...
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...ich glaub die Russen sind im Keller...
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 1036682
fuchsi Schreibmaschine
Beiträge: 1704
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Zitat :
| In D ist es ganz klar: feste Verlegung von flexiblen Leitungen ist von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. H07RN-F)nicht zulässig. |
Diese Regelung habe ich noch nie kapiert.
In AT ist es wenigstens dem Hersteller überlassen, ob eine Leitung in/unter Putz liegen darf.
Das Verbot einer festen Verlegung kommt wohl eher vom Zugverbot dieser Leitungen. Schlauchleitungen ohne Zugband dürfen nicht in Rohr eingezogen werden.
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BID = 1036736
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Wo hast du die Info her? Die ÖVE EN-1 Teil 3 §40 Tab. 40-1 erlaubt H05VV-F in Innenräumen uneingeschränkt, in auf und unter Putz und in Kanal/Rohr, im Freien und in Erde nur geschützt.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 1036741
fuchsi Schreibmaschine
Beiträge: 1704
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Das war mal eine Antwort eines Herstellers auf meine Frage, der Zugfestigkeit solch einer Leitung.
Mal schauen, ob ich das Mail noch finde.
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