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Kurze Frage: Absicherung Hausanschluss Suche nach: hausanschluss (434) |
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BID = 1023888
frontloop33 Neu hier
Beiträge: 43 Wohnort: München
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Hallo,
vielleicht kann mir hier spontan jemand weiterhelfen:
Ich möchte wissen, welche Leistung in meiner Wohnung maximal zur Verfügung steht. Und zwar:
Ich habe einen Technikraum (Gemeinschaftsraum für alle Wohnungen) mit Hausanschlusskasten (blickdicht, d.h. keine Ahnung welche Sicherungen da drin sind). Im selben Raum sind auch die Zähler in einem Schrank untergebracht. Bei jedem Zähler (moderner, elektronische Zähler, kein Ferraris-Zähler) ist ein Sicherungsautomat "XHA335-4, E35" - also 35 A angebracht.
In der eigenen Wohnung ist zudem ein Verteilerkasten für die Wohnungsinstallation. Dort sind 2 FI-Schalter mit 40 A als Wohnungshauptschalter und dann nachgelagert die einzelnen Stromkreis-Sicherungen.
Die Kabelquerschnitte vom Technikraum zur Wohnung kenne ich leider nicht.
Kann mir mit den (dürftigen) Angaben jemand weiterhelfen? |
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BID = 1023896
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Ohne bauliche veränderungen wird es wohl bei den 35A die deine Vorzählersicherung bietet bleiben, oder?
Oder fehlt es dir am wissen wie man anhand diesen 35A auf die mögliche Gesamtleistung kommt?
[ Diese Nachricht wurde geändert von: ego am 28 Jul 2017 17:57 ] |
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BID = 1023897
frontloop33 Neu hier
Beiträge: 43 Wohnort: München
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nein, die 35 A wären auch meine Vermutung gewesen.
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BID = 1023900
frontloop33 Neu hier
Beiträge: 43 Wohnort: München
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Frage war nämlich, ob ich an den Verteilerkasten in der Wohnung (theoretisch) eine E-Auto-Ladesäule anschließen kann.
Einfach, weil da die Verkabelung ja erheblich günstiger (weil kürzer) ist, als von dem Hausanschlussraum aus.
Und dann müsste ja eine 11 kW - Ladesäule mit 16 A (dreiphasig) grundsätzlich gehen, weil ja für das restliche Haus dann noch 19 A übrig bleiben (die natürlich völlig ausreichend sind).
Oder nicht?
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BID = 1023915
Homi Gesprächig
Beiträge: 137
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Theoretisch können kannst du das.
Dürfen, wenn ich mir deine Fragen anschaue, sicher nicht, da Qualifikation und Zulassung fehlen.
Weiterhin ist die entscheidende Frage, ob du Eigentümer deiner Wohnung bist. Falls nicht, geht ohne Einverständnis des Eigentümers nichts.
Auch wenn du Eigentümer der Wohnung bist, darfst du die Installation nicht ohne Beschluss der WEG in Auftrag geben, falls Gemeinschaftseigentum tangiert wird.
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BID = 1023917
frontloop33 Neu hier
Beiträge: 43 Wohnort: München
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Zitat :
Homi hat am 29 Jul 2017 06:13 geschrieben :
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Theoretisch können kannst du das.
Dürfen, wenn ich mir deine Fragen anschaue, sicher nicht, da Qualifikation und Zulassung fehlen.
Weiterhin ist die entscheidende Frage, ob du Eigentümer deiner Wohnung bist. Falls nicht, geht ohne Einverständnis des Eigentümers nichts.
Auch wenn du Eigentümer der Wohnung bist, darfst du die Installation nicht ohne Beschluss der WEG in Auftrag geben, falls Gemeinschaftseigentum tangiert wird.
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Das ist natürlich klar.
Das "kann ich" war ja auch eher ein "ist es möglich"
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BID = 1023986
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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Zitat :
frontloop33 hat am 29 Jul 2017 09:53 geschrieben :
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Das ist natürlich klar.
Das "kann ich" war ja auch eher ein "ist es möglich"
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...es geht ja nicht ums können sondern ums dürfen
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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