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Steckdose auf dem Balkon Suche nach: steckdose (11047) |
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BID = 987451
berthold1947 Gerade angekommen
Beiträge: 3
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Hallo,
mein Name ist Berthold, ich bin neu hier. Ich habe auch gleich die erste Frage.
Ich habe vor vielen Jahren auf dem Balkon meiner Wohnung eine Steckdose installiert. Den Vermieter hatte ich allerdings damals nicht ausdrücklich um Erlaubnis gefragt. Bei Renovierungsarbeiten ist ihm vor Kurzem die Steckdose aufgefallen und er verlangte dann, daß ich sie entferne. Das sehe ich nicht eigentlich nicht ein und habe es dem Vermieter auch so mitgeteilt. Der Vermieter droht nun damit, mich zu verklagen, damit ich die Steckdose entfernen muß. Diese Woche war nun ein Gutachter in meiner Wohnung. Der hat dann festgestellt, daß der Schutzleiter ohne Funktion ist. Ich hatte bei der Installation korrekt das grün-gelbe Kabel für die Steckdose mit dem vorhandenen grün-gelben Kabel verbunden. Allerdings hat sich nun herausgestellt, daß anscheinend in der ganzen Wohnung (!) kein Schutzleiter angeschlossen ist, da er vom Keller aus nicht in die Wohnung verlegt worden ist.
Wie seht ihr das? Kann der Vermieter mich zwingen die Steckdose zu entfernen? Soll ich einen Anwalt nehmen und mich gegen die Klage wehren? |
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BID = 987455
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Vermieter nicht gefragt = Sachbeschädigung . Nicht korrekt ausgeführte Installation mit ggf. Gefährdung anderer auch mehr als unschön . Frag Andreas86 ( sofern Sie das nicht selber sind ) , du wirst aber auf extrem dünnem Eis sitzen |
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BID = 987461
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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So erstens der Eigentümer der Anlage ist der Vermieter und bei jeder Baulichen Veränderung und dazu zählt auch die Steckdose auf Balkonien benötigst du seine Zustimmung. Deshalb wirst du da auch mit Anwalt kaum eine Chance haben da Recht zu bekommen.
Zum 2ten Normal hätte der Gutachter als Sachverständiger Deine Wohnung sofort Stilllegen müssen. Den durch den fehlenden Schutzleiter ist kein Schutz gegeben und das stellt einen erheblichen Mangel dar. Statt über die Steckdose auf Balkonien zu lamentieren würde ich dir Dringenst raten Deinen Vermieter darauf aufmerksam zu machen. Schutzleiter fehlt bei allen Steckdosen und er soll doch diesen Lebensgefährlichen Mangel beseitigen Lassen. Aber Vorsicht hat der Gutachter nur die Balkoniensteckdose geprüft oder hat er tatsächlich festgestellt das der PE fehlt. Bei dieser Gelegenheit kannst du ja auch anfragen ob er die Steckdose nachträglich genehmigt sofern sie im Zuge der Mängelbeseitigung mit geprüft wird und auch über FI angeschlossen wird. Das du die Kosten für die Balkonsteckdose und den Aufwand dann trägst würde ich unter eine Hand wäscht die andere Verbuchen!
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 987467
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
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Die Frage ist auch, wer hat die anderen Steckdosen eingebaut und dden fehlenden PE nicht bemerkt?
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
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BID = 987475
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Zitat :
| Allerdings hat sich nun herausgestellt, daß anscheinend in der ganzen Wohnung (!) kein Schutzleiter angeschlossen ist, da er vom Keller aus nicht in die Wohnung verlegt worden ist. |
Je nach Netzform und ich gehe Hier mal von einem TN-C-Netz aus, ist der Schutzleiter doch bis in deine Wohnungsverteilung gelegt worden. Auch wenn du das nicht erkennst. Fragt sich nur ob derjenige der damals die Anlage errichtet hat das auch richtig gemacht hat und den PEN in deiner UV auch aufgeteilt hat oder es vergessen hat. Ohne dir zu Nahe zu treten evl hast du auch die Brücke die da zwischen N und PE Schiene im Verteiler war entfernt!
Spekulation Hin oder her Hier gehört schnellsten eine Instandsetzung und Überprüfung der Anlage her. Du lebst auf extrem dünnem brüchigem Eis.
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BID = 987480
berthold1947 Gerade angekommen
Beiträge: 3
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Vielen Dank schon mal für die Antworten.
@Mr.Ed Die anderen Steckdosen waren schon eingebaut als ich eingezogen bin.
@der mit den kurzen Armen: Der Sachverständige hat festgestellt, daß die gesamte Wohnungsinstallation ohne Schutzleiter ausgeführt ist. Er hat gesagt, daß der Schutzleiter von der Verteilerstelle im Keller nicht in die Wohnung gelegt worden ist. Außerdem hat er auch Leitungen gefunden, die teilweise blank liegen.
Der Vermieter ist wohl entschlossen, vor Gericht zu gehen. Könnte das dort auch Folgen für ihn haben, wenn die Richter erfahren, wie unsicher die Installation ist?
Und hätte der Vermieter mir die Genehmigung überhaupt verweigern können, wenn ich ihn vorher gefragt hätte?
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BID = 987481
berthold1947 Gerade angekommen
Beiträge: 3
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@der mit den kurzen Armen: Was ist "UV"? Ist das der Sicherungskasten? Dort habe ich noch nie was dran gemacht.
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BID = 987483
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Also hier gibt es erst mal 2 Baustellen!
Erste Baustelle die Wohnung und auch die Elektroinstallation ist Eigentum des Vermieters. Nur er hat da das sagen. Also wenn er sagt ist nicht war es das. Er hat dich aufgefordert die bauliche Änderung zu entfernen und dieser Aufforderung musst du nachkommen. In diesem Fall hast du da sehr schlechte Karten.
Die zweite Baustelle kann dem Vermieter jetzt nach Feststellung durch den Gutachter mächtig auf die Füße fallen. Es liegt ein erheblicher Mangel an der Mietsache vor. Dazu kommt noch das für dich und deine Familie Lebensgefahr besteht. Schon Allein in euer beider Interesse sollte da eher eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Da bei dir eh renoviert wird sollte die Anlage auf Kosten des Vermieters (es ist ja sein Eigentum) überprüft und Instand gesetzt werden. Im Gegenzug kannst du ja anfragen ob die Steckdose nicht Normgerecht errichtet werden kann also Quasi bleibt. Diesen Teil der Kosten übernimmst du.
Du kannst aber auch auf Krawall ausgehen! erheblicher Mangel >>> Mietminderung >>> Fristsetzung den Mangel sofort (angemessene Frist max 7 Tage) abzustellen wegen Lebensgefahr, tut der Vermieter das nicht kannst du auch dann selber einen Elektrofachbetrieb damit beauftragen den Mangel zu beseitigen. In diesem Fall zahlst zwar du den Elektriker aber Du kannst dann übers Gericht diese Kosten geltend machen. Kleiner Tipp wenn du Miete Minderst zahl den Differenzbetrag auf ein Sperrkonto und informiere den Vermieter darüber.
Noch als Hinweis das ist keine Rechtsberatung nur ein Tipp! Näheres zu diesem Sachverhalt erklärt dir dein Anwalt.
Die billiger Lösung und am wenigsten Nerven kostende ist aber immer noch ein klärendes Gespräch.
Edit: UV = Unterverteilung in deinem Fall der Sicherungskasten.
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Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 12 Apr 2016 22:08 ]
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BID = 987484
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Dummerweise hast du "irgendwas" gemacht , somit bist du nach jetziger Rechtsauffasung für die Gesamtheit der E-technischen Anlage verantwortlich . Wird dir aber wahrscheinlich in den nächsten Minuten hier jemand erklären ,das dies totaler Quatsch ist . Bitte berufe dich auf diesen Fachmann und berichte hier von den Ergebnissen .
Gruß Surf
P.S. Ja-der Vermieter hätte dir die Ausführung verweigern können , da du ciht zugelassen bist , um Arbeiten an der Elektroversorgung durchführen zu können .
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BID = 987486
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Auch wenn du die Steckdose von einem Elektrofachbetrieb ordnungsgemäß hättest installieren lassen, müsstest du die Abbauen! Ohne Zustimmung des Vermieters keine bauliche Veränderung!
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BID = 987498
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Ich sehe, dass sich die Pseudo-Juristen hier im Forum mit ihrer Einschätzung anscheinend mal wieder einig sind. Und davon überzeugt sind, dass diese Einschätzung richtig ist.
Also ich weiß ja nicht, welcher Witzbold dieses Thema eröffnet hat. Fest steht aber, dass er euch ordentlich vorgeführt hat. Denn wie man mit einer Suche nach "Steckdose" und "Balkon" leicht erkennen kann, hat die Gerichtsverhandlung bereits stattgefunden (AG Hamburg, Urteil vom 18. Oktober 2006, 39a C 118/05). Es wurde so ziemlich das Gegenteil von dem entschieden, was hier geäußert wurde - was mich auch, ehrlich gesagt, wenig überrascht.
Im Einzelnen hat das Gericht folgendes entschieden:
Zitat :
| Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Klägerin steht kein Anspruch gegen den Beklagten auf Beseitigung der auf dem Balkon von ihm installierten Außensteckdose zu. Ein solcher Anspruch folgt insbesondere nicht aus § 541 BGB. |
Die Frage, ob die Installation genehmigungspflichtig war, hat das Gericht offengelassen, da so oder so die Genehmigung nicht hätte verweigert werden dürfen:
Zitat :
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Die Außensteckdose stellt eine Einrichtung im Sinne von § 539 BGB dar. Die Anbringung einer Einrichtung durch den Mieter ist grundsätzlich ohne weiteres vertragsgemäß und bedarf daher in der Regel keiner Genehmigung [...]. Voraussetzung ist lediglich, dass die Einrichtung fachgerecht eingebracht wird und von ihr keine Gefahren für die Mietsache ausgehen. Etwas anderes, d.h. die Einrichtung ist genehmigungspflichtig, gilt nur dann, wenn sie nach Außen in Erscheinung tritt oder durch die Anbringung Interessen des Vermieters tangiert werden. In diesem Fall ist bei der Entscheidung über die Gestattung oder Versagung einer Genehmigung eine Interessenabwägung vorzunehmen. Überwiegen die mieterseitigen Interessen, hat er Anspruch auf eine Genehmigung.
Im Ergebnis kann vorliegend offen bleiben, ob die Installation der Außensteckdose genehmigungspflichtig war, wofür einiges spricht, oder nicht. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht nämlich zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Steckdose vom Beklagten fachgerecht installiert wurde, sie ordnungsgemäß gegen Feuchtigkeit gesichert ist und von ihrer Installation als solcher keine Gefahren ausgehen. Dies führt dazu, dass die Einrichtung des Beklagten entweder genehmigungsfrei ist oder ihm zumindest ein Anspruch auf Genehmigung zusteht, [...]
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Entscheidend ist also, dass die Installation fachgerecht ist, und nicht, wer sie ausgeführt hat. Wer hätte das gedacht!
Zitat :
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[...] Allerdings stellte der Sachverständige auch fest, dass der fachgerecht installierte Schutzleiter ohne Schutzfunktion sei, da die gesamte Wohnungsinstallation ohne Schutzleiter ausgeführt worden sei. Ein Schutzleiter sei von der Verteilerstelle im Keller nicht in die Wohnung gelegt worden. Zudem sei das Kabelnetz teilweise nicht mehr sicher, da die Leitungen teilweise "blank" lägen.
Letztere Umstände können jedoch nicht dem Genehmigungsanspruch des Beklagten entgegengehalten werden, sondern entstammen einzig dem Verantwortungsbereich der Klägerin. Der Umstand, dass die Außensteckdose aufgrund der fehlerhaften Ausstattung der Wohnung insgesamt nicht absolut sicher ist, kann nicht dazu führen, dass die Außensteckdose zu beseitigen ist, sondern dazu, dass die Versorgung der Wohnung mit einem Schutzleiter nachzuholen ist.
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Vielleicht sollten einige hier dies mal zum Anlass nehmen, zumindest mal in Erwägung zu ziehen, dass die eigenen Ansichten möglicherweise doch nicht immer so ganz der Realität entsprechen könnten. Aber bestimmt lag es einfach wieder daran, dass die Richter eben keine Ahnung haben!
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BID = 987499
admin Administrator
Beiträge: 5027 Wohnort: Heilbronn
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Sind das Auszüge aus einem Gerichtsurteil?
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BID = 987501
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Ja, das sind Zitate aus dem im Beitrag angegebenen Gerichtsurteil (AG Hamburg, Urteil vom 18. Oktober 2006, 39a C 118/05).
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BID = 987503
admin Administrator
Beiträge: 5027 Wohnort: Heilbronn
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Dann sind die "Zitate" also geklaut?
Oder liegt eine Genehmigung vor, diese hier zu veröffentlichen?
Wenn ja, dann diese bitte zusenden. Mailadresse sollte bekannt sein.
admin
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BID = 987505
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Gerichtsentscheidungen sind nicht urheberrechtlich geschützt (siehe §5 Urheberrechtsgesetz).
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