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Steckdose auf dem Balkon Suche nach: steckdose (11119) |
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BID = 987512
fuchsi Schreibmaschine
    
Beiträge: 1704
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Ui. Wegen so eine Lapalie geht man vor Gericht.
Ich würde mich mit meinem Vermieter einigen, die Steckdose bei Auszug aus der Wohnung zu entfernen.
Schutzleiter muss natürlich der Vermieter reparieren lassen. |
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BID = 987514
Mr.Ed Moderator
      
Beiträge: 36327 Wohnort: Recklinghausen
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Nur ist aus dem Urteil eines Gerichts nicht zu schließen, daß ein anderes Gericht der gleichen Meinung ist. Bestes Beispiel sind die zahlreichen Urteile zu Satellitenantennen. Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich allein in Gottes Hand.
Außerdem hat das Gericht auch bei dem zitierten Urteil festgestellt, das sowas evtl. genehmigungspflichtig ist. Mit anderen Worten, die Richter waren sich nicht sicher, im Zweifel daher für den Angeklagten.
Zitat :
| | Allerdings hält das Gericht auch fest, dass einiges dafür spreche, dass die Außensteckdose genehmigungspflichtig gewesen sei. |
https://www.haufe.de/recht/deutsche......html
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen. |
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BID = 987544
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Laut den Richtern wird entweder keine Genehmigung benötigt, oder aber es besteht ein Anspruch auf Genehmigung!
P.S. "Im Zweifel für den Angeklagten" ist ein Grundsatz aus dem Strafrecht, im Zivilrecht gilt er nicht (dort gibt es auch gar keinen "Angeklagten")!
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BID = 987550
Maik87 Schriftsteller
    
Beiträge: 861 Wohnort: Wesel / Niederrhein
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Nur leider ist das Urteil von einem Amtsgericht vor Ort und kein Grundsatzurteil des BGH. Somit nur für den speziellen Einzelfallbindend und für NIEMAND anderen sonst. Bleibt nur der persönliche Klageweg.
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BID = 987556
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Natürlich ist das Urteil für andere Gerichte nicht bindend. Es zeigt aber, wie Juristen den Fall beurteilen. Und unter Juristen ist allgemein anerkannt, dass z.B. Steckdosen und Lichtschalter Einrichtungen und keine sonstigen "baulichen Veränderungen" sind (gerne poste ich dafür eine Vielzahl von Belegen). Und Einrichtungen kann der Vermieter nur in Ausnahmefällen verweigern (er kann aber beim Auszug den Rückbau verlangen). Das steht im krassen Gegensatz zu dem, was in Elektrotechnikforen seit Jahren jeder vom anderen abschreibt (ohne jemals einen Beleg dafür angegeben zu haben).
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BID = 987557
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Was ist eigentlich so schwer daran, einfach mal zuzugeben, dass man sich geirrt hat?
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BID = 987567
Tom-Driver Inventar
     
Beiträge: 8786 Wohnort: Berlin-Spandau
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Offtopic :
| Ist der wirklich so arm, daß der sich extra dafür doppelt angemeldet hat oder ist das überraschenderweise doch ein Zufall? |
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[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!
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BID = 987577
Surfer Inventar
     
Beiträge: 3085
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@Tom - überrascht es dich ? Geltungsbewusstsein - Zuhause nichts zu sagen - gerne in der vermeintlichen Anonymität grosse Klappe und zu Blöd ne Lampe ans Leuchten zu bringen .
 Surf
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BID = 987582
Tom-Driver Inventar
     
Beiträge: 8786 Wohnort: Berlin-Spandau
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 Ja, so wird's wohl sein. Arm halt, gaaanz arm, sowas.
Offtopic :
| und dann noch rotzfrech sowas:
Zitat : andreas-86 hat am 12 Apr 2016 23:50 geschrieben :
| | Also ich weiß ja nicht, welcher Witzbold dieses Thema eröffnet hat. |
Da muß man wirklich nicht lange überlegen, welcher "Witzbold" das wohl gewesien sein könnte ... |
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[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tom-Driver am 13 Apr 2016 19:31 ]
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BID = 987586
Lightyear Inventar
     
Beiträge: 7909 Wohnort: Nürnberg
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Ich denke, auch hier ist Alles gesagt...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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