Mini-Durchlauferhitzer für Waschbecken wie anschließen

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Autor
Mini-Durchlauferhitzer für Waschbecken wie anschließen

    







BID = 975914

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien
 

  



Zitat :
Frage zur Zirkulation: Zahlt man da nicht drauf durch ständiges Mitheizen der Wände?

Natürlich, je mehr umso schlechter die Leitung gedämmt ist. Ohne Verluste geht nicht. Seit bei uns (mit ziemlich viel Dämmung) die Heizungs-Steigleitungen mit 75 Grads Vorlauftemperatur in alten Kaminzügen installiert wurden, ist es in den angrenzenden Räumen durchwegs um 2-3 Grad wärmer als vorher. Sofern die Wärmemengenzähler korrekt zählen, türmen auf diese Art bei 8 Wohnungen im Jahr ca. 25000 kWh! Sicher nicht alles über die Steigleitungen, aber einiges.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 975948

andreas-86

Nimmt Sicherheit nicht so genau



 

  

O.K., halten wir mal fest: Es dauert 2 Minuten bis warmes Wasser von der Therme am Waschbecken ankommt. Da Händewaschen normalerweise schneller geht, kommt dabei fast nie warmes Wasser an. Bei der jetzt von den Laien hier empfohlenen Lösung wird nun beim Händewaschen also das Doppelte der eigentlich benötigten Wassermenge erwärmt (einmal vom DLE und einmal von der Therme). Der Geldbeutel wird sich freuen... Da wäre eine vernünftige Beratung von einem Fachmann dann vielleicht doch günstiger gewesen.


Interessant finde ich aber nach wie vor, dass hier, wenn es um den eigenen Beruf geht, die "Fachkraft" als das Größte angesehen wird, und jedem anderen oftmals jegliche Kompetenz abgesprochen wird. Interessant finde ich darüber hinaus, dass dies auf der anderen Seite bei den Wasserinstallateuren anscheinend genauso ist. Es scheint also bei beiden Ausbildungen die gleiche Gehirnwäsche zu geben...

Ich habe dazu vor einiger Zeit einen interessanten Thread gefunden: http://www.haustechnikdialog.de/For.....ge=10. Dort werden teilweise bis ins Detail die gleichen Argumente wie in diesem Forum vorgebracht. Es sind dort anscheinend sogar die gleichen Rechtsirrtümer verbreitet, die sich auch hier hartnäckig halten. Interessant wird es in dem Thread vor allem ab Seite 10, wo ein Jurist mal diese Argumente zerpflückt hat. Allerdings waren die "Fachkräfte" geistig nicht dazu in der Lage, dies zu verstehen. Woran erinnert mich das nur...?

Hier ein paar "Highlights" aus dem Thread:

Zitat :
meStefan hat am  0 0000 00:00 geschrieben :

Leider wissen die meisten Hobbyschrauber gar nicht, auf was sie sich da ein lassen und Gefahren, die der Laie nicht kennt, denen kann er wohl auch nicht ausweichen!

Solange nichts passiert ist ja alles in Butter, aber wehe wenn etwas passiert...!

Es geht nicht um den kleinen Rohrbruch, der ein paar tausend Euronen kostet und vielleicht nicht von der Versicherung übernommen wird, es geht viel mehr um "Fahrlässige Körperverletzung" oder gar "Fahrlässige Tötung"!
...
So lange nichts passiert und auch durch den Versorger oder sonstige Organe dies Überprüft und kontrolliert wird, solange passiert ja auch nichts, leider!

Aber wenn ein Schaden entsteht, besonderst Personenschäden, dann kann man es schnell mit dem Staatsanwalt zu tun haben!
...
Nur soviel: Was du eventl. kannst und was du darfst sind zwei paar Schuhe!
An einer Trinkwasserinstallation darfst du eben keine Hand anlegen, daß darf nur der konzessionierte SHK- Meisterbetrieb! (TrinkWV-2001, etc.)


Und jetzt die Aussagen des Juristen (man ersetze "Wasser" durch "Elektro" und "AVBWasserV" durch "NAV"):

Zitat :
Nick hat am  0 0000 00:00 geschrieben :

Ja, alles klar, damit steht ja fest, dass das Selbstschrauben in diesem Bereich tatsächlich weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Mit anderen Worten: Es ist erlaubt!

Es ist ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Wasserversorgers. Das hat zur Folge, dass der Wasserversorger im Falle eines durch den Selbstschrauber verursachten Schadens vertragliche Ersatzansprüche gegen diesen hat und auch die Wasserversorgung einstellen darf.

Theoretisch darf die Versorgung auch ohne Schaden verweigert werden, aber die Beweispflicht, dass eine bestehende Anlage *nicht* von einem zugelassenen Fachbetrieb erstellt wurde, liegt beim Versorgungsunternehmen. Ist in der Praxis also nicht relevant.
...
Eigentlich kann es auch nur eine Frage der Zeit sein, bis die AVBWasserV der EU-Kommission auffällt und wegen Behinderung des freien Wettbewerbs beanstandet wird. Schließlich kann sich kaum ein EU-Fachbetrieb in sämtliche Installateursverzeichnisse aller deutscher Versorger eintragen lassen, um in Deutschland uneingeschränkt tätig werden zu können.
...
Ja, Dein Zitat ist zwar richtig, stammt aber aus einer Verordnung, die lediglich den Versorgungsunternehmen die Ausgestaltung ihrer Vertragsbedingungen vorgibt. Dein Zitat soll also in den Vertragsbedingungen sinngemäß so auftauchen. Mehr nicht. Es ist keine allgemeingültige Vorschrift!

Es ist nicht immer einfach, Gesetzestexte bzw. Vorschriften richtig zu lesen und anzuwenden.
...
Gegen die AVBWasserV können nur Trinkwasserversorgungsunternehmen verstoßen und sonst niemand. Weil sich die Verordnung nur an diese richtet. Völlig unabhängig vom Inhalt.

Der einzig denkbare Verstoß wäre der, dass die aktuellen Geschäftsbedingungen des Versorgers inhaltlich der AVBWasserV nicht entprechen.
...
Oh, ich korrigiere mich dahingehend, dass gegen die AVBWasserV überhaupt gar nicht verstoßen werden *kann*, weil nach §1 Abs.1 Satz 2 die entsprechenden Vorschriften automatisch Inhalt der AGB werden.
...
Aus der Tatsache, dass der Gesetzgeber so umständlich das Gebot der Fachinstallation in die nur vertraglsrechtlich relevanten Versorgungsbedingungen "reingedrückt" hat, lässt sich schließen, dass er ein allgemeingültiges "Heimwerkerverbot" (vielleicht wegen verfassungsrechtlicher Bedenken) gar nicht wollte!
...

Zitat :
Sicher gibt es kein Gesetz, daß das selberschrauben an rinkwasseranlagen ausdrücklich verbietet oder gar unter Strafe stellt!
Denn es ist eben nicht verboten, allerdings ist der Personenkreis, der solche Arbeiten ausführen darf sehr stark eingegrenzt!
Ein Laienschrauber ist da nicht darunter!

Und Deine Abgrenzung von Verbot zu Erlaubnis ist auch nicht richtig. Grundsätzlich ist bei uns alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Auch das Arbeiten an der Trinkwasserleitung.

Fakt ist, dass sich jeder Anlagenbetreiber, der die Arbeiten an seinen Leitungen *nicht* von einem zugelassenen Fachbetrieb durchführen lässt, vertragswidrig verhält und Ärger mit seinem Versorger bekommen kann. Es ist aber keine Straftat und entsprechend kann auch niemand zB mit hilfreichen Tipps Beihilfe zu einer solchen leisten oder durch Verkauf von Montagematerial dazu anstiften.
...

Zitat :
übrigens in den aaRdT ist genau beschrieben, wer Anlagen planen, Installieren, ändern und Überwachen darf. Die TrinkwV geht hierauf auch deutlich ein.

Die a.a.R.d.T. können zwar technische Standards und Vergleichswerte vorgeben, aber nicht über den Umweg der Einbeziehung in eine Verordnung zur Vorschrift für den Normalbürger werden. Letztlich würden dann "einfache Fachleute" ohne demokratische Legitimation die Legislative ausüben.
...
Im übrigen sagt der Begriff "Regeln der TECHNIK" auch schon, dass es nicht um Regeln über die Person des Ausführenden gehen kann. Ist aber nebensächlich und unbedeutend.
...
Und da es sich hier um eine rein rechtliche Frage handelt, die mit Wasserversorgung an sich gar nichts zu tun hat, findest Du kompetente Fachleute dafür auch nicht bei den Wasserversorgungsunternehmen oder den Fachverbänden. Dass letztere ein großes Interesse haben, diesen Rechtsirrtum aufrecht zu erhalten, ist doch wohl klar.
...
Na, es macht doch wohl noch einen Unterschied, ob man sich strafbar macht bzw. eine Ordnungswidrigkeit begeht, oder ob man "nur" gegen Vertragsbedingungen verstößt.

So kann man zB nicht Beihilfe zu einer Straftat leisten, indem man hier einem Laien erklärt, wie man Wasserleitungen lötet. "Beihilfe zum Vertragsbruch" gibt es nicht als Straftatbestand.
...
Ein gesetzliches Verbot für den Eigentümer einer Trinkwasseranlage, daran selbst zu arbeiten, würde in sein Eigentumsrecht (Art. 14 GG) eingreifen. Grundsätzlich darf nämlich jeder mit seinem Eigentum zunächst mal anstellen, was er mag.

Natürlich darf der Gesetzgeber auch in dieses Grundrecht durch Verbote in Form von Gesetzen (die müssen dann auch so heißen -> "Gesetzesvorbehalt") eingreifen. Solche Gesetze können vom zuständigen Verfassungsgericht darauf hin überprüft werden, ob sie "erforderlich und angemessen" sind. Das ist dann eine Frage der Abwägung zwischen Schutz des Grundrechts einerseits und öffentlichem Interesse andererseits.

Ind diesem Fall hatte ganz offensichtlich der Gesetzgeber selbst Zweifel daran, ob denn ein Selbstschrauberverbot verfassungsgemäß wäre. Denn sein eigentlicher Wille wird ja durch die AVBWasserV schon deutlich.Dennoch hat er darauf verzichtet, ein gesetzliches Verbot zu erlassen.


BID = 975978

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Ja das hat er aber ganz fein gemacht, der Andreas, ein ganz ein braver, da hast Du Dir Dein Gutzi aber echt verdient, ja so ein braver, der Andreas...
Und jetzt Sitz und Platz und dann darfst Du Dir auch noch ein Fleissbienchen in's Heft malen.
Ja, brav, und kuschkusch, ab in Dein Körbchen, bis Dich wieder jemand ruft, hörst Du..? Sonst bleibt der Napf später leer und Du wirst gebadet. Also gib fein acht und bleib still im Körbchen...

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 975984

andreas-86

Nimmt Sicherheit nicht so genau




Zitat :
Jean-Jacques Rousseau hat am  5 Mär 1761 12:05 geschrieben :

Beleidigungen sind die Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.

BID = 976012

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9264
Wohnort: Alpenrepublik


Offtopic :

Au weia!
Wieder ein sinnloser Beitrag der eskaliert. Streckenweise echt µ-sam.


Zitat :

Ok! Zur Aufheitung:
...hat am 5 Mär 1761 12:05 geschrieben.

Da ist das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen und darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden.


_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 978909

francydt

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Beiträge: 1084
Wohnort: Mettmach Austria OÖ

Also ich grabe da schon nen nicht mehr ganz Aktuellen Beitrag aus.

Aber was mich interessiert sind bei euch die Gesetze in Deutschland wirklich so scharf?

Wahrscheinlich bei uns in AT auch nur weis ich es nicht.

Also wenn es nachdem geht wäre ja jeder ein Schwerverbrecher.

Gutes Beispiel sind die Reifen beim Auto oder die Leuchtmittel. Muss man ja sogar in einigen Ländern dabei haben.

Bin auch zwar auch kein Wasser Installateur aber nen DLE trau ich mir auch noch zu. bzw habe ich bei mir alle AP Armaturen selbst angeschlossen.

Bei nen Wasserschaden der im Übergang von der UP Leitung zur Armatur entsteht bin ich selber schuld das ist mir klar.

Ich hoffe ich komme damit nicht ins Gefängnis.

mfg francy


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